Braucht jemand eine funkelnigelnagelneue Fender AM DLX Strat Plus für EUR 1,67?

Ich glaub nicht, das tatsächlich geliefert wird. Laut Thomann AGB kommt ein Kaufvertrag erst mit seperater Auftragsbestätigung (nicht die direkt nach Bestellung erhaltene Bestellbestätigung) zu Stande. Aber viell. gibts nen Entschädigungsgutschein.
 
Ich glaub nicht, das tatsächlich geliefert wird. Laut Thomann AGB kommt ein Kaufvertrag erst mit seperater Auftragsbestätigung (nicht die direkt nach Bestellung erhaltene Bestellbestätigung) zu Stande. Aber viell. gibts nen Entschädigungsgutschein.
natürlich gibts keine gitte für den preis. aber ein kleiner gutschein wäre nett für uns, und eine schöne geste von T.
:popcorn:
 
Ich glaub nicht, das tatsächlich geliefert wird. Laut Thomann AGB kommt ein Kaufvertrag erst mit seperater Auftragsbestätigung (nicht die direkt nach Bestellung erhaltene Bestellbestätigung) zu Stande. Aber viell. gibts nen Entschädigungsgutschein.

Ausserdem heisst es: Die Darstellung der Produkte im Onlineshop stellt kein rechtlich bindendes Angebot... dar.
 

Ausserdem heisst es: Die Darstellung der Produkte im Onlineshop stellt kein rechtlich bindendes Angebot... dar.
Das verstößt, soweit ich weiß, gegen geltendes Recht (nach dem die Ware zum ausgezeichneten Preis verkauft werden muss). Die Klausel ist damit quasi hinfällg?
 
Eine Strat für Einsfuffzig nehme ich auch haha! Danke für den Hinweis :bier: Bin gespannt was draus wird :popcorn:
 
Nein nicht hinfällig. Mit der Bestellung bestätigst du lediglich dss Angebot des Ladens. Erst wenn der Auftrag ausgeführt wird, entsteht der bindende Kaufvertrag.
 
Das verstößt, soweit ich weiß, gegen geltendes Recht (nach dem die Ware zum ausgezeichneten Preis verkauft werden muss). Die Klausel ist damit quasi hinfällg?
Diese Klausel gilt nicht für Internetshops. Das musste ich lernen, als ich vor vielen Jahren einen Godin A4 für 1,80 DM beim Musik-Produktiv bestellt habe.
Bin mal gespannt, wie Thomann reagiert - so krötig, wie die Produktiven, die mir nach ein bisschen Schriftwechsel in der Sache Hausverbot erteilt haben, oder nehmen sie's mit Humor?
Ich würde es als Gewinnspiel deklarieren ("Wer findet den Fehler?") und einen Satz Saiten als Preis versenden. ;-)
 
Dass Ware zum ausgezeichneten Preis verkauft werden MUSS wäre mir neu. Soweit ich weiß, gelten die ausgeschriebenen Preise im Laden nicht als bindendes Angebot. Wenn du einen Fernseher für 10€ findest und damit glücklich zur Kasse wackelst, gibst du erstmal ein Angebot ab (wie debo_1977 auch schon schieb). Das heißt nicht, dass der Verkäufer das annehmen muss.

Edit: Zitat aus der Mail: "Hiermit bestätigen wir Ihnen den Abschluss des Kaufvertrages
über die von Ihnen bestellten, weiter unten noch einmal gesondert aufgeführten Waren." :stolz:
 
Zuletzt bearbeitet:
Habs auch gerade nochmal nachgelesen, hab mich geirrt. Man hat quasi nur das Recht von seiner Kaufabsicht zurückzutreten aber das ist nach dem Fernabsatzgesetz ja eh sehr kulant gelöst.
 
Hab gerade mal ein bisschen im BGB geblättert, §119 Anfechtung wegen Irrtum wird dann wohl ziehen...
 

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