Ich bin kein Jurist, hatte vor vierzig Jahren auch mal so einen Arbeitsvertrag, und sage daher nur:Im Arbeitsvertrag steht das tatsächlich so drin. Wenn du von 16:00 bis 20:00 eingeteilt bis, musst du 10min vorher da sein, um deine Kasse zu machen. Und nach 20:00 natürlich auch. Bezahlt wird nur die Zeit, die du eingeteilt bist...
Nicht alles, was in Verträgen steht, ist rechtsgültig - sebst dann nicht, wenn Du es unterschrieben hast.
Ich halte Obiges für gesetzeswidrig und würde mir so etwas heute auch nicht mehr bieten lassen.
Selbst Rüstzeiten, also die, wo Du beispielsweise nur besondere Arbeitskleidung anlegst, einen Computer hochfährst, eine Maschine einrichtest etc., sind zu bezahlende Arbeitsszeiten. Dito Arbeiten, die nach getaner Arbeit zu erledigen sind, wie das Aufräumen und Saubermachen zum Beispiel.
Das Zählen des Kassenbestandes vor und nach Kassiertätigkeit ist definitiv Arbeitszeit.
Ist hier aber off-topic. Ich bitte um Entschuldigung.
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