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So würde ich das auch verstehen: unverbindliches Verkaufsangebot, um die Marktlage zu checken. Verkauf möglich, wenn der Kaufinteressent mit einem passenden Angebot um die Ecke kommt. Quasi mal "mit dem Zeh im Wasser fühlen".Glaube, das sind Anbieter, die noch mit dem Verkauf hadern und mal checken wollen, ob evtl. Interesse besteht und was der Kram so bringen würde. Unentschlossene Verkaufsangebote quasi…
Wenn jemand ein Verkaufsangebot macht und jemand anders geht darauf ein, muss der Verkauf getätigt werden. Ich denke, vor Gericht werden Begriffe wie "Feeler" nicht helfen.So würde ich das auch verstehen: unverbindliches Verkaufsangebot, um die Marktlage zu checken. Verkauf möglich, wenn der Kaufinteressent mit einem passenden Angebot um die Ecke kommt. Quasi mal "mit dem Zeh im Wasser fühlen".
Wenn jemand ein Verkaufsangebot macht und jemand anders geht darauf ein, muss der Verkauf getätigt werden. Ich denke vor Gericht werden Begriffe wie "Feeler" nicht helfen.
Nein. Wenn du Angebote erbeten hast, musst du auf die Angebote nicht eingehen, wenn sie dir zu wenig sind. Wenn du aber einen Bass für 1000,- Euro anbietest und ich sage, ich möchte den für 1000,- Euro haben, dann musst du mir den für 1000,- Euro verkaufen, da kann ich drauf pochen.Aber hätte ich wirklich dafür belangt werden können, wenn ich vor Gelderhalt nen Rückzieher gemacht hätte?
Anlass für meinen Thread ist diese Anzeige und da ich schon zig mal "Feeler" gelesen hatte.
https://www.bassic.de/kleinanzeigen/feeler-human-base-jonas-p-j.20419/
Wenn du dem Anbieter in der oben genannten Anzeige den Bass zum genannten Preis abkaufen willst, muss er ihn dir verkaufen. Ein "Ich habe es mir jetzt noch mal anders überegt" musst du nicht akzeptieren. Ich nehme an, er geht davon aus, dass sowieso niemand 1750,00 Euro für den Bass bezahlen wird.Wenn der/dem Kolleg*in dann mal klar ist, ob sie/er verkaufen will oder nicht
Nö. Die "Verkaufsanzeige" ist erstmal nur die Aufforderung an Interessenten, ein Angebot abzugeben. Macht dies ein Interessent, so gibt es die erste zum Vertragsabschluss notwendige Willenserklärung. Geht der Anbieter darauf ein und übermittelt seine Zustimmung zum Angebot des Kaufinteressenten, so gibt es die zweite Willenserklärung, die zum Vertragsschluss notwendig ist. ==> Vertrag.Wenn jemand ein Verkaufsangebot macht und jemand anders geht darauf ein, muss der Verkauf getätigt werden.
Nein.Wenn du dem Anbieter in der oben genannten Anzeige den Bass zum genannten Preis abkaufen willst, muss er ihn dir verkaufen. Ein "Ich habe es mir jetzt noch mal anders überegt" musst du nicht akzeptieren.
Nein. Ich bin auch kein Jurist, aber jeder Kaufmann kennt den Ablauf "Aufforderung zur Abgabe eines Angebots" - "Angebot" - "Annahme des Angebots".Er formuliert eine Willenserklärung: "Ich verkaufe den Bass für 1750,00 Euro."
Ist ein "Ich verkaufe diesen Bass für 1750,00 Euro" keine Willenserklärung?Nö. Die "Verkaufsanzeige" ist erstmal nur die Aufforderung an Interessenten, ein Angebot abzugeben. Macht dies ein Interessent, so gibt es die erste zum Vertragsabschluss notwendige Willenserklärung. Geht der Anbieter darauf ein und übermittelt seine Zustimmung zum Angebot des Kaufinteressenten, so gibt es die zweite Willenserklärung, die zum Vertragsschluss notwendig ist. ==> Vertrag.
Spannend ist, dass das bei ebay (egal ob Versteigerung oder Sofortkauf) *anders* ist. Dort enthalten die AGB (die man beim Erstellen von Anzeigen akzeptiert hat) eine Regelung, die die Verbindlichkeit des Verkaufsangebotes festlegt.
das ist meines Wissens nur in einem Ladengeschäft so.Wenn du aber einen Bass für 1000,- Euro anbietest und ich sage, ich möchte den für 1000,- Euro haben, dann musst du mir den für 1000,- Euro verkaufen, da kann ich drauf pochen.
Nein, es sei denn die AGB des Kleinanzeigenteils dieses Forums enthielten eine ähnliche Regelung wie die ebay-AGB. Das ist meines Erachtens nicht der Fall.Ist ein "Ich verkaufe diesen Bass für 1750,00 Euro" keine Willenserklärung?
Auch dort ist das *nicht* der Fall.das ist meines Wissens nur in einem Ladengeschäft so.
Kommt drauf an...Wenn du aber einen Bass für 1000,- Euro anbietest und ich sage, ich möchte den für 1000,- Euro haben, dann musst du mir den für 1000,- Euro verkaufen, da kann ich drauf pochen.
Doch - aber wie Anbra schon schreibt nur die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Im Juristendeutsch invitatio ad offerendum.Ist ein "Ich verkaufe diesen Bass für 1750,00 Euro" keine Willenserklärung?
Nein, auch da nicht. Stellt Euch mal vor, was geschähe, wenn sich auf die Schaufensterauslage oder eben das Angebot in den Kleinanzeigen mehr Kaufinteressenten melden, als Ware vorhanden ist.das ist meines Wissens nur in einem Ladengeschäft so.