Was ist ein Feeler

cwegy

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Was ein Player bei Verkaufsanzeigen ist, ist mir klar. Das Mojo dreckig und abgeschrammelt, aber daher "geil" sein soll auch.

Aber what the Hell ist ein Feeler?

Das lese ich immer häufiger in den Anzeigen, ega ob hier oder bei EBK
 
Ich verstehe das so:
Wenn sich Leute auf die Anzeige melden und zum aufgerufenen Preis kaufen wollen, dann weiß der Ersteller, dass er mehr hätte verlangen können und zeigt den Interessenten eine lange Nase.
 
Ich würde sagen ein "Feeler" fühlt sich besonders gut an?
Subjektiv betrachtet, ein besonders schönes Halsprofil? Vielleicht? 🤣🤣
 
Glaube, das sind Anbieter, die noch mit dem Verkauf hadern und mal checken wollen, ob evtl. Interesse besteht und was der Kram so bringen würde. Unentschlossene Verkaufsangebote quasi…
So würde ich das auch verstehen: unverbindliches Verkaufsangebot, um die Marktlage zu checken. Verkauf möglich, wenn der Kaufinteressent mit einem passenden Angebot um die Ecke kommt. Quasi mal "mit dem Zeh im Wasser fühlen".
 
So würde ich das auch verstehen: unverbindliches Verkaufsangebot, um die Marktlage zu checken. Verkauf möglich, wenn der Kaufinteressent mit einem passenden Angebot um die Ecke kommt. Quasi mal "mit dem Zeh im Wasser fühlen".
Wenn jemand ein Verkaufsangebot macht und jemand anders geht darauf ein, muss der Verkauf getätigt werden. Ich denke, vor Gericht werden Begriffe wie "Feeler" nicht helfen.

Edit: Oder steht bei den "Feeler" Verkaufsangeboten kein Preis oder ein Mondpreis dabei? Was ich oben geschrieben habe, gilt für konkrete Verkaufsangebote: "Verkaufe xy für 1,23€." Wenn ich das so schreibe, muss ich das auch so verkaufen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn jemand ein Verkaufsangebot macht und jemand anders geht darauf ein, muss der Verkauf getätigt werden. Ich denke vor Gericht werden Begriffe wie "Feeler" nicht helfen.

Verstehe ich jetzt nicht ganz. Wenn ich checke, ob überhaupt Interesse besteht und dann aber zum Schluss komme, die angebotene Ware behalten zu wollen, ist das doch noch nicht bindend, so lange ich kein Geld dafür erhalten habe, oder?

Ich habe das halt mit meinem Frankenstein Jazz Bass auch so gemacht:
Anzeige als „Feeler“ betitelt, in der Anzeige deutlich gemacht, dass ich mir ob des Verkaufs noch nicht 100% sicher bin und mich noch umentscheiden könnte und um Preisangebote gebeten. Gut, ich habe den Verkauf dann auch getätigt. Aber hätte ich wirklich dafür belangt werden können, wenn ich vor Gelderhalt nen Rückzieher gemacht hätte?
 
Aber hätte ich wirklich dafür belangt werden können, wenn ich vor Gelderhalt nen Rückzieher gemacht hätte?
Nein. Wenn du Angebote erbeten hast, musst du auf die Angebote nicht eingehen, wenn sie dir zu wenig sind. Wenn du aber einen Bass für 1000,- Euro anbietest und ich sage, ich möchte den für 1000,- Euro haben, dann musst du mir den für 1000,- Euro verkaufen, da kann ich drauf pochen.
 
Ich hatte das immer so interpretiert, dass das angebotene Instrument keinen Ruf hat, wo alle schreien "Her damit!" aber es trotzdem irgendwie ein ganz besonderes Instrument ist, sei es durch feinen Sound, ein super geschmeidiger Hals, wenig Gewicht, tolles Finish etc.

Anlass für meinen Thread ist diese Anzeige und da ich schon zig mal "Feeler" gelesen hatte.

 
Eigentlich ist das doch ganz einfach: Sobald da "Feeler" steht schaue ich mir die nächsten Anzeigen an.
Wenn der/dem Kolleg*in dann mal klar ist, ob sie/er verkaufen will oder nicht, nimmt sie/er das "Feeler" raus und ich schau' mir die Anzeige an...
 

Anlass für meinen Thread ist diese Anzeige und da ich schon zig mal "Feeler" gelesen hatte.

https://www.bassic.de/kleinanzeigen/feeler-human-base-jonas-p-j.20419/

Wenn der/dem Kolleg*in dann mal klar ist, ob sie/er verkaufen will oder nicht
Wenn du dem Anbieter in der oben genannten Anzeige den Bass zum genannten Preis abkaufen willst, muss er ihn dir verkaufen. Ein "Ich habe es mir jetzt noch mal anders überegt" musst du nicht akzeptieren. Ich nehme an, er geht davon aus, dass sowieso niemand 1750,00 Euro für den Bass bezahlen wird.

Ich bin zwar kein Jurist, aber es verhält sich folgendermaßen:
Er formuliert eine Willenserklärung: "Ich verkaufe den Bass für 1750,00 Euro."
Ein Käufer geht darauf ein und sagt: "Ich möchte 1750,00 Euro für diesen Bass bezahlen" Daraus entsteht ein gültiger Kaufvertrag.
Juristen mögen nachsichtig sein mit meiner Formulierung und mich widerlegen, wenn diese falsch sein sollte.
 
Wenn jemand ein Verkaufsangebot macht und jemand anders geht darauf ein, muss der Verkauf getätigt werden.
Nö. Die "Verkaufsanzeige" ist erstmal nur die Aufforderung an Interessenten, ein Angebot abzugeben. Macht dies ein Interessent, so gibt es die erste zum Vertragsabschluss notwendige Willenserklärung. Geht der Anbieter darauf ein und übermittelt seine Zustimmung zum Angebot des Kaufinteressenten, so gibt es die zweite Willenserklärung, die zum Vertragsschluss notwendig ist. ==> Vertrag.

Spannend ist, dass das bei ebay (egal ob Versteigerung oder Sofortkauf) *anders* ist. Dort enthalten die AGB (die man beim Erstellen von Anzeigen akzeptiert hat) eine Regelung, die die Verbindlichkeit des Verkaufsangebotes festlegt.
 
Wenn du dem Anbieter in der oben genannten Anzeige den Bass zum genannten Preis abkaufen willst, muss er ihn dir verkaufen. Ein "Ich habe es mir jetzt noch mal anders überegt" musst du nicht akzeptieren.
Nein.
Er formuliert eine Willenserklärung: "Ich verkaufe den Bass für 1750,00 Euro."
Nein. Ich bin auch kein Jurist, aber jeder Kaufmann kennt den Ablauf "Aufforderung zur Abgabe eines Angebots" - "Angebot" - "Annahme des Angebots".
Der 3-way-Handshake des BGB.
 
Nö. Die "Verkaufsanzeige" ist erstmal nur die Aufforderung an Interessenten, ein Angebot abzugeben. Macht dies ein Interessent, so gibt es die erste zum Vertragsabschluss notwendige Willenserklärung. Geht der Anbieter darauf ein und übermittelt seine Zustimmung zum Angebot des Kaufinteressenten, so gibt es die zweite Willenserklärung, die zum Vertragsschluss notwendig ist. ==> Vertrag.

Spannend ist, dass das bei ebay (egal ob Versteigerung oder Sofortkauf) *anders* ist. Dort enthalten die AGB (die man beim Erstellen von Anzeigen akzeptiert hat) eine Regelung, die die Verbindlichkeit des Verkaufsangebotes festlegt.
Ist ein "Ich verkaufe diesen Bass für 1750,00 Euro" keine Willenserklärung?

Edit: Eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes ist, wenn ich irgendwo nachfrage, was eine Leistung oder eine Ware bei einem Anbieter kosten wird.

Käufer machen keine Angebote. Käufer gehen auf Angebote ein.
 
Wenn du aber einen Bass für 1000,- Euro anbietest und ich sage, ich möchte den für 1000,- Euro haben, dann musst du mir den für 1000,- Euro verkaufen, da kann ich drauf pochen.
das ist meines Wissens nur in einem Ladengeschäft so.
Überall sonst gilt nur ein schriftlicher Kaufvertrag und eine vollzogene Kaufabwicklung.
:bier:
 
Ist ein "Ich verkaufe diesen Bass für 1750,00 Euro" keine Willenserklärung?
Nein, es sei denn die AGB des Kleinanzeigenteils dieses Forums enthielten eine ähnliche Regelung wie die ebay-AGB. Das ist meines Erachtens nicht der Fall.
Das Inserat ist in derselben Rolle wie das Schaufenster eines Ladens ..., es ist die Aufforderung, ein Angebot abzugeben ("invitatio ad offerendum").
 
Wenn du aber einen Bass für 1000,- Euro anbietest und ich sage, ich möchte den für 1000,- Euro haben, dann musst du mir den für 1000,- Euro verkaufen, da kann ich drauf pochen.
Kommt drauf an...
Ist ein "Ich verkaufe diesen Bass für 1750,00 Euro" keine Willenserklärung?
Doch - aber wie Anbra schon schreibt nur die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Im Juristendeutsch invitatio ad offerendum.
das ist meines Wissens nur in einem Ladengeschäft so.
Nein, auch da nicht. Stellt Euch mal vor, was geschähe, wenn sich auf die Schaufensterauslage oder eben das Angebot in den Kleinanzeigen mehr Kaufinteressenten melden, als Ware vorhanden ist.
 

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