Also, Wikipedia meint:
Der Begriff Bundreinheit beschreibt in der Instrumentenkunde bei Saiteninstrumenten mit Griffbrettern (z. B. Gitarre, E-Bass, Laute, Cister, Banjo, Mandoline, Bouzouki, Zither) die korrekte Platzierung der einzelnen Bünde.
Von bundreinen Instrumenten spricht man, wenn jeder Bund genau so platziert ist, dass jede darüber verlaufende Saite beim Abdrücken genau die gewollte Tonhöhe einnimmt. Diese Tonhöhe ist von der angewandten Stimmung abhängig. Heutzutage ist dies in der Regel die Gleichstufige Stimmung (auch gleichtemperiert oder gleichschwebend). Ein Spezialfall der Bundreinheit ist die Oktavreinheit.
Als oktavrein wird das richtige Verhältnis zwischen Mensur einer einzelnen Saite und den Bünden bezeichnet. Oft wird der Begriff auch in Bezug auf das gesamte Instrument bzw. auf alle aufgezogenen Saiten benutzt. Oktavreinheit ist ein Spezialfall der Bundreinheit.
Als Oktavrein darf bezeichnet werden, wenn eine im 12. Bund abgedrückte Saite (12 Bünde entsprechen 12 Halbtonschritten, was wiederum eine Oktave ergibt) genau eine Oktave höher erklingt als die leer gespielte Saite. Dieses Verhältnis kommt, je nach Beschaffenheit der gespannten Saite, durch eine genaue Halbierung der Mensur zustande. Da jedoch beim Greifen die Saite nicht nur verkürzt wird, sondern sich die Spannung der Saite auch noch durch das Greifen erhöht, muss die tatsächliche Mensur der Saite geringfügig länger als der doppelte Abstand vom Sattel zum 12. Bund sein.
Überprüfen der Oktavreinheit:
Zur Überprüfung reicht das menschliche Gehör aus. Es wird aber, vor allem bei Laien, durch elektronische und dadurch meist auch genauere Messinstrumente, wie das handelsübliche Stimmgerät, ersetzt.
mit dem Gehör [Bearbeiten]
Die Saite wird so angeschlagen, dass ein um eine Oktave höher klingender Flageolettton erzeugt wird. Hierzu legt man die Fingerspitze leicht auf die Saite oberhalb des 12. Bundes. Danach drückt man die Saite im 12. Bund ab.
Beide Töne müssen übereinstimmen, damit diese Saite oktavrein ist. Ist es nicht der Fall, so muss die Mensur angepasst werden.
mit dem Stimmgerät:
Die Saite wird leer angeschlagen, und die Anzeige auf dem Stimmgerät überprüft. Nun wird die Saite im 12. Bund abgedrückt, angeschlagen und erneut die Anzeige auf dem Stimmgerät überprüft.
Die beiden vom Stimmgerät angezeigten Tonhöhen müssen eine Oktave auseinander liegen. Ist dies nicht der Fall, so muss die Mensur angepasst werden.
Erst mal nur hier reinkopiert...[ooo]