Problem mit HOUSE OF SPEAKERS!!!

so es gibt wieder Neues zu berichten:

meine 700.- € hab ich bis jetzt leider immer noch nicht bekommen, aber ich habe gestern ein Schreiben vom Gerichtsvollzieher erhalten (ich hatte ja die Zwangsvollstreckung gegen HOS beantragt). Der GV hat Mick auch nach mehrmaliger Ankündigung nicht angetroffen und hat mir nun geraten einen Antrag auf Durchführung der eidesstattlichen Versicherung zu erteilen. So wie ich das verstanden habe muss Mick daraufhin seine gesamten Vermögensverhältnisse offenlegen, damit ich als Gläubiger sehen kann, welche weiteren Maßnahmen Erfolg bringen könnten damit ich endlich an mein Geld komme.
Ist eigentlich wirklich traurig dass das alles soweit kommen muss, aber Mick lässt mir da keine andere Wahl (habe von ihm seit 3 Monaten nichts mehr gehört).
 
Zitat:Original erstellt von: chimaira
[So wie ich das verstanden habe muss Mick daraufhin seine gesamten Vermögensverhältnisse offenlegen, damit ich als Gläubiger sehen kann, welche weiteren Maßnahmen Erfolg bringen könnten damit ich endlich an mein Geld komme.

Moin,

so ist es - und leider ist das auch kein Garant dafür, dass Du das Geld jemals wiedersehen wirst.
Die Daumen bleiben gedrückt!
 
Was ist daran schade?
Habe für solche Geschäftspraktiken kein Verständnis, sollte die Firma zahlungsunfähig oder Überschuldet sein und wurde anschließend die Insolvenz nicht rechtzeitig angemeldet, bekommt HOS riesen Probleme, da Insolvenzverschleppung eine Starftat gem. § 15a InsO ist.


§ 15a Antragspflicht bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne
Rechtspersönlichkeit
(1) Wird eine juristische Person zahlungsunfähig oder überschuldet, haben die
Mitglieder des Vertretungsorgans oder die Abwickler ohne schuldhaftes Zögern,
spätestens aber drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung,
einen Insolvenzantrag zu stellen. Das Gleiche gilt für die organschaftlichen Vertreter
der zur Vertretung der Gesellschaft ermächtigten Gesellschafter oder die Abwickler
bei einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit, bei der kein persönlich haftender
Gesellschafter eine natürliche Person ist; dies gilt nicht, wenn zu den persönlich
haftenden Gesellschaftern eine andere Gesellschaft gehört, bei der ein persönlich
haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist.
(2) Bei einer Gesellschaft im Sinne des Absatzes 1 Satz 2 gilt Absatz 1 sinngemäß,
wenn die organschaftlichen Vertreter der zur Vertretung der Gesellschaft ermächtigten
Gesellschafter ihrerseits Gesellschaften sind, bei denen kein Gesellschafter eine
natürliche Person ist, oder sich die Verbindung von Gesellschaften in dieser Art
fortsetzt.
(3) Im Fall der Führungslosigkeit einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist
auch jeder Gesellschafter, im Fall der Führungslosigkeit einer Aktiengesellschaft
oder einer Genossenschaft ist auch jedes Mitglied des Aufsichtsrats zur Stellung des
Antrags verpflichtet, es sei denn, diese Person hat von der Zahlungsunfähigkeit und der
Überschuldung oder der Führungslosigkeit keine Kenntnis.
(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
entgegen Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2 oder Absatz 2 oder Absatz 3,
einen Insolvenzantrag nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig stellt.
(5) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 4 fahrlässig, ist die Strafe
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zitat:Original erstellt von: ISI

Was ist daran schade?

Findest du es etwa nicht schade, dass hier jemand mit allen vernünftigen Methoden nicht zu seinem Geld kommt und man erst gegen jemanden klagen muss und mit Gerichtsvollzieher kommen muss, den man hier im Forum einst schätzte? Ich schon, mea culpa.
 
in dem Vordruck vom Gerichtsvollzieher steht auch die Möglichkeit drin, einen Haftbefehl gegen Mick zu erlassen falls er zum Termin für die eidesstattliche Versicherung nicht erscheint. Ist das sinnvoll oder sollte ich erstmal abwarten ob Mick die eidesstattliche Versicherung abgibt?

Weiß jmd wie es dann weiterläuft falls Mick die eidesstattliche Versicherung abgibt?
 
@ Herr K
Natürlich tut es mir für den Kunden leid, aber nicht für HOS..
 
"Weiß jmd wie es dann weiterläuft falls Mick die eidesstattliche Versicherung abgibt?"

Klar, er muss erstmal seine Vermögensverhältnisse offen legen. HOS ist meines Wissens eine Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit, das heißt er haftet auch mit seinem Privatvermögen.

Der vom Gericht beauftragte Gerichtsvollzieher schickt dem Schuldner eine Terminvorladung und ein sog. Vermögensverzeichnis. In dieses muss der Schuldner wahrheitsgemäß seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse eintragen.

Sollte der Schuldner keine liquiden Mittel besitzen, wird ein Teil seines Vermögens gepfändet, anschließend zwangsversteigert und vom diesem Erlös werden dann die Gläubiger bedient...
 
Zuletzt bearbeitet:
Zitat:Original erstellt von: ISI

Sollte der Schuldner keine liquiden Mittel besitzen, wird ein Teil seines Vermögens gepfändet, anschließend zwangsversteigert und vom diesem Erlös werden dann die Gläubiger bedient...

Moin,

yo - und wenn da nichts mehr ist kann es sein das man nie das Geld zurückbekommt; ist mir alles schon in meinem Berufalltag untergekommen.

Chimaira:

das ist schon so üblich mit dem Haftbefehl, weil sonst leider viele Schuldner nicht zu dem Termin erscheinen.

Das ganze klingt zwar jetzt etwas drastisch, aber im Endeffekt hilft es den Schuldnern ja auch wieder auf die Beine zu kommen.
 
Zitat:Original erstellt von: Warrior

Ein Wunder ist geschehen. Habe meine 2x12 HOS nach 4 1/2 Monaten jetzt erhalten *Juhuuuu* Was ich erwähnen möchte ist, dass zwar einiges sehr schief gelaufen ist (kommunikation etc...) aber an der Qualität der Box gibts glücklicherweise wirklich nix zu meckern.

Klingt geil und bin sehr froh dass doch noch alles geklappt hat.
Dir Glückwunsch, dass Du deinen Lautsprecher endlich (noch) bekommen hast! [^]

Hervorragende Boxen kann Mick bauen! [:-P]
Was da aber die letzten Monate läuft, finde ich schlimm - schlimm für beide Seiten, also den Kunden aber auch für Mick. [:(!]
Denn er ist ein netter Kerl, der es drauf hat, gute Boxen zu machen. Schade, dass es auf der kaufmännischen Seite offenbar nicht so gut mit seinen Fähigkeiten bestellt ist.
Und dass das Gesetz in solchen Fällen mit all seiner Härte zuschlägt oder zuschlagen kann, ist natürlich gut für die Kunden, die sonst ihr sauer verdientes Geld verlieren, aber für einen so netten Kerl wie Mick finde ich das schlimm. Auch wenn man sich seinen Kunden gegenüber nicht so verhält [B)]
Schade übrigens auch für mich. Denn ich hatte seit Längerem damit geliebtäugelt meiner HoS 4x10 (ne tolle Box!) ne Schwester bei Mick zu bestellen. Aber jetzt...... [V]



 
Zitat:Original erstellt von: ISI

Was ist daran schade?
Habe für solche Geschäftspraktiken kein Verständnis, sollte die Firma zahlungsunfähig oder Überschuldet sein und wurde anschließend die Insolvenz nicht rechtzeitig angemeldet, bekommt HOS riesen Probleme, da Insolvenzverschleppung eine Starftat gem. § 15a InsO ist.


§ 15a Antragspflicht bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne
Rechtspersönlichkeit
(...)

...nur das House of Speakers keine juristische Person ist. Mick ist entweder Kleingewerbetreibender oder aber Einzelkaufmann. Er ist auch keine "Gesellschaft ohne Rectspersönlichkeit", denn er ist nur einer und damit schon begriffslogisch keine Gesellschaft.

Ich habe ja die Befürchtung dass hinter all dem eher gesundheitliche Probleme stecken als kaufmännische Fehlleistungen...
 
Zuletzt bearbeitet:

Zitat:Original erstellt von: cellkirk74


Ich habe ja die Befürchtung dass hinter all dem eher gesundheitliche Probleme stecken als kaufmännische Fehlleistungen...

Aber auch dann hätte ich mich an seiner Stelle spätestens nach den ersten Klagen mal persönlich dazu geäußert, dass wäre sicherlich auf Verständnis getroffen!
 
"...nur das House of Speakers keine juristische Person ist. Mick ist entweder Kleingewerbetreibender oder aber Einzelkaufmann. Er ist auch keine "Gesellschaft ohne Rectspersönlichkeit", denn er ist nur einer und damit schon begriffslogisch keine Gesellschaft."

Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit
(recht.zivil.materiell.insolvenz)

Laut Legaldefinition in § 11 Abs. 2 Nr. 1 InsO:

* GbR
* OHG
* KG
* Partnerschaftsgesellschaft
* Partenrederei
* Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung

Ich habe ja bereits geschrieben, das ich nicht genau weiß um welche Gesellschaftsform es sich bei HOS handelt, als Einzelunternehmer ist er natürlich nicht verpflichtet einen Insolvenzantrag zu stellen. Dennoch könnte es ihm den Hals retten, je nachdem wie schlecht es um seine Firma steht.





 
Ohne eine anständige Kommunikationspolitik ruiniert er sich dauerhaft seinen Ruf und dann kann es plötzlich ganz schnell gehen...

Krank werden kann jeder, keine Frage…
Aber dann muss man sich jemanden suchen, der vorübergehend mit den Kunden spricht und diese betreut… nix machen, ist keine Lösung….
 
Zitat:Original erstellt von: GregorFris

es geht nicht seiner firma sondern ihm schlecht, ich glaub nicht das es zur insolvenz kommt
Dafür gibt es ja die eidesstattliche Versicherung mit Haftandrohung. Das Gesetz will ja grad verhindern, dass einer sich einfach stumm schaltet. Wer es also ausreichend ernst meint, bekommt den Schuldner schon an den Haken. Realistisch dürfte spätestens das dann das geschäftliche Aus bedeuten, denn Geschäfte macht jeder Lieferant nur noch gegen Barvorkasse. Die ggf. nachfolgende Privatinsolvenz bedeutet für den Gläubiger nur, dass er seine Forderungen endgültig abschreiben kann. Ich hoffe, dass Mick da gut beraten ist. Wirklich schade.
 
Zitat:Original erstellt von: ISI

"...nur das House of Speakers keine juristische Person ist. Mick ist entweder Kleingewerbetreibender oder aber Einzelkaufmann. Er ist auch keine "Gesellschaft ohne Rectspersönlichkeit", denn er ist nur einer und damit schon begriffslogisch keine Gesellschaft."

Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit
(recht.zivil.materiell.insolvenz)

Laut Legaldefinition in § 11 Abs. 2 Nr. 1 InsO:

* GbR
* OHG
* KG
* Partnerschaftsgesellschaft
* Partenrederei
* Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung

Ich habe ja bereits geschrieben, das ich nicht genau weiß um welche Gesellschaftsform es sich bei HOS handelt, als Einzelunternehmer ist er natürlich nicht verpflichtet einen Insolvenzantrag zu stellen. Dennoch könnte es ihm den Hals retten, je nachdem wie schlecht es um seine Firma steht.

[:D]Ich weis es aber, denn ich war schon da. Mick hat keine mitgesellschafter und HoS ist auch keine GmbH. Rechtsformzusätze müssten außerdem im Imperessum seiner homepage geführt werden. Ist aber nicht so.

Die anderen Sachen die Du da aufgezählt hast sind zum Teil sehr spezielle Gesellschaftsformen die nur einem begrenzten Personenkreis überhaupt zugänglich sind.

Mutmaßungen zu einer wie auch immer gearteten Insolvenzantragspflicht sind hier aber fehl am Platz.
 
Hallo

Ich habe mich mal kurz auf seiner Webpage umgesehen.
Ist es in Deutschland normal, das der ganze Betrag vor beginn der Arbeiten geschuldet wird?
Nach bestellung und dem bezahlen noch 2 oder mehrere Monate auf das bestellte Objekt zu warten wäre für mich ein absolutes no go!
Wäre Für Aufträge die eine gewisse Preislimite übersteigen, eine Teilzahlung vor Auftragsbeginn und der Rest bei Lieferung nicht eher der Normalfall?

Ich bin auch Selbtständig und habe eine kleine Einzelfirma aber ich würde es mir niemals erlauben für noch nicht ausgeführte Arbeiten den vollen Betrag als Vorkasse einzufordern.
Geschweige denn, hinterher noch die Liefertermine nicht einhalten zu können.

Einen guten Ruf zu erarbeiten ist nicht gerade einfach aber ruiniert ist er um ein zigfaches schneller.
Er sollte mit seinen Kunden sprechen. Auch einem Selbstständig erwerbenden geht es mal mies. Ich kenne dies. Die Kundschaft versteht dies in der Regel auch. Aber sich einfach nicht mehr zu melden, weil der Druck steigt, ist nicht gerade englische Schule....

Ich hoffe für Mick, das er sich wider fängt. Sich vieleicht auch mal eine Auszeit gönnt. Und das er der Basswelt erhalten bleibt.
 
Wenn er momentan einfach nicht mehr kann, sei es aus gesundheitlichen Gründen etc... dann muss er kommunizieren...

Ich selbst spiele Equipment von:

FMC, Ritter, Telenordia, Musician Sound Design... alles kleine deutsche Frimen, es handelte sich immer um Sonderanfertigungen...

Auf meinen Ritter habe ich über ein Jahr gewartet, zu einer Zeit als er noch relativ unbekannt war!!! Jens schickte mir regelmäßig Bilder, wenn er einen weiteren Arbeitschritt gemacht hatte... von Rohholz... bis zum lackierten Body

Bei FMC dauerte es auch ein halbes Jahr... Hans hat sich immer wieder gemeldet und mich informiert, wenn es was Neues gab... er hat mir Tolex Muster geschickt, mich tausendmal
Beraten, wenn er anderer Meinung war als ich…

Und das fehlt HOS, das Thema wurde mit Mick auch schon im Forum diskutiert damals, leider hat sich nichts geändert…



 
Nein, nur das Geld für das Material wurde im voraus bezahlt.
Würde niemals den gesamten Betrag im voraus bezahlen...
 
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