Proben und Corona

Wir haben ja Bescheid bekommen, daß der von uns mitgenutzte Proberaum ab Mitte des Monats wieder zur Verfügung steht. Allerdings liegt da die Verantwortung für Hygienekonzept usw beim Vermieter.
Ich habe daher vorhin in der WhatsApp Gruppe der Band darauf hingewiesen, daß auch die seit heute geltende 22. CoBeV noch eine Testpflicht für Proben in Innenräumen vorsieht.
Kommentar des Gitarristen sinngemäß: Das ist ja wohl ein schlechter Witz. 100 Personen dürfen ohne Beschränkungen ins Kino, aber wenn 4 Personen zusammen Musik machen wollen, muß man testen.

Wir sind weiterhin auf der Suche nach einem Proberaum, der uns allein zur Verfügung steht...
Ich finde, das ist nicht unbedingt ein Widerspruch. Zumal die Aussage "100 Personen dürfen ohne Beschränkungen ins Kino" so ja nicht stimmt.

Bis zu 100 PAX, abhängig von Fläche/Anzahl der Sitzplätze, dürfen ohne Termin und Test ins Kino. Das Kino selbst muss aber sehr wohl Hygienekonzepte einhalten und haftet auch dafür.

Kino: kontrollierter Ein-/Auslass, Einbahnstraßenprinzip, externe Kontrolle der Einhaltung der Hygienemaßnahmen, fester Sitzplatz, dadurch vorgegeben die Einhaltung der Abstände, ständiger Luftaustausch durch Belüftung/Klimaanlage in Säälen mit grundsätzlich überdurchschnittlich großem Raumvolumen, zeitliche Begrenzung des Aufenthalts, man schaut ruhigsitzend und stumm den Film... und letztlich harte Strafen bei Verstößen, da gewerblich, wodurch der Betreiber ein gesteigertes Interesse daran hat, dass die Konzepte auch eingehalten werden.

Nicht gewerbsmäßige Probe: 4 verschwitzte Schwermetaller, ungetestet im 15 qm Raum, ohne zeitliche Begrenzung, keine "Zwangsbelüftung", dafür aber 120% Luftfeuchte. Viele Räume haben nichtmal Fenster. Ein grunzender Shouter, 2 Kisten Bölkstoff und der Dübel geht im Kreis (jetzt mal absichtlich überzogen dargestellt). Da fühle ich persönlich mich etwas sicherer, wenn alle getestet sind, oder nicht?

Abgesehen davon würde mich interessieren, wie man "nicht berufsmäßigen Probenbetrieb" genau definiert und wie man das von einem privaten Treffen unterscheiden will. Was genau heißt "Probenbetrieb" eigentlich? Ist z.B. eine Jamsession eine Probe oder ein Zusammentreffen von Privatpersonen im privaten Bereich? Bei einer Jamsession probt man ja nix. Zumindest nicht im Sinne von Vorbereitung auf Gigs, Repertoire, Stellprobe, Lichtprobe, Durchlaufprobe, o.ä. Ist "Hausmusik", also wenn ich mit Frau, Kindern, vielleicht Nachbarn in der Privatwohnung musiziere ein Probenbetrieb? Für mich bedeutet Probe eigentlich immer Vorbereitung auf etwas, probieren/testen. Ich spiele z.B. seit vielen Jahren mit alten Freunden in einer reinen Jamband. Wir schreiben quasi auf jeder "Probe" ein neues Programm. Nichts wiederholt sich, keine Vorbereitung auf irgendwas, Musik "für die Ewigkeit" also. Was würde passieren, wenn man dem Ordnungsbeamten stumpf sagt: "Wir proben nicht, wir musizieren einfach nur."?
 
Inzidenz im Rhein Neckar Kreis bei unter 19,7 und in Heidelberg bei 9.
Private treffen 10 Personen aus höchstens 3 Haushalten. Wenn das mal keine Schikane ist? Außerdem nicht verhältnismäßig und ne Frechheit.
Die Lockerungen ab dem 7. Juni in Baden Württemberg sind schlicht weg ein Witz. Diese veraltete senile Landesregierung ist wohl wirklich nicht mehr ganz richtig im Kopf. 😂 :facepalm1:
 
Neinnein, das verstehst du völlig falsch. Das ist alles in höchstem Maße wissenschaftlich begründet und nur zu deinem Besten.
Wie Liefers in dem bösen Video so treffend sagt: "Verzweifeln Sie ruhig. Aber zweifeln Sie nicht!" ;-)
 
Die allgemeinen Regelungen für das Treffen mit anderen Haushalten haben m.E. nichts mit Musikproben zu tun ... zumindest in Bayern gibt es für Laienmusiker/-ensembles eigene Richtlinien .... zuständig dafür sind das Ministerium für Wissenschaft und Kunst sowie der Bayerische Musikrat .... dieses Gremium dürfte es auch in anderen Bundesländern geben ...

Quelle: https://www.bayerischer-musikrat.de/Corona/Corona Nachrichten/weitere Lockerungen
 
Der MP Kretschmann ist in allem so vorsichtig. Wenn aber alles um ihn herum immer mehr öffnet macht es keinen Sinn.
 
Die allgemeinen Regelungen für das Treffen mit anderen Haushalten haben m.E. nichts mit Musikproben zu tun ... zumindest in Bayern gibt es für Laienmusiker/-ensembles eigene Richtlinien .... zuständig dafür sind das Ministerium für Wissenschaft und Kunst sowie der Bayerische Musikrat .... dieses Gremium dürfte es auch in anderen Bundesländern geben ...

Quelle: https://www.bayerischer-musikrat.de/Corona/Corona Nachrichten/weitere Lockerungen
Ja , aber wenn man In BW anfragt wie es sich mit Bandproben verhält, heißt es es gelten die Regeln für private Treffen.
 

Nachdem die Bundesnotbremse nicht mehr greift, kann halt wieder jeder Provinzfürst nach eigenem Gutdünken agieren. :rolleyes:

Sag ich doch: Ist in der CoBeV geregelt, in die man auch direkt schauen kann ohne den Umweg über den LMR.
Immer erst in den primären Quellen nachlesen, danach ggf in den sekundären.
Ab in den Keller.
Warum? Mußt du lachen?
 
bei uns müssen sich alle berufsbedingt ständig testen lassen und geimpft sind auch schon welche - trotzdem dürfen wir in BaWü nicht proben.
Demnach sind Amateurproben mit Einschränkungen doch erlaubt, oder nicht?
 
Mir würde es reichen, wenn da stehen würde: Bandprobe möglich. Mit genügend Abstand und Hygienekonzept . Maske tragen und lüften.
Ziemlich verwirrend. Vielleicht bin ich aber auch zu dumm um das zu verstehen. Übrigens meine Bandkollegen sind dann genauso hohl wie ich.
 
Mir würde es reichen, wenn da stehen würde: Bandprobe möglich. Mit genügend Abstand und Hygienekonzept . Maske tragen und lüften.
Steht doch da:
Frage 9: Es sind Kulturveranstaltungen, d. h. sowohl Aufführungen und Proben, erlaubt. Die zulässigen Teilnehmerzahlen und die zwingenden Vorgaben für die Durchführung von Proben und Aufführungen sind in den Fragen und Antworten in Ziff. 1 bis 6 erläutert.
In Frage 1 findest du dann je nach Öffnungsstufe die notwendigen Angaben zu Anzahl Personen, in Frage 5 die immer einzuhaltenden Vorgaben.
Konkret bedeutet das:
- Öffnungsstufe 1 --> Nur im Freien mit Hygienekonzept und AHA Regeln
- Öffnungsstufe 2 --> Begrenzt auch drinnen mit Hygienekonzept und AHA Regeln
- Öffnungsstufe 3 --> usw...
 

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