BergiaBurns
My Bass is on Fire♨
Es? Hatte ihr alle Corona im Herbst?
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Ich finde, das ist nicht unbedingt ein Widerspruch. Zumal die Aussage "100 Personen dürfen ohne Beschränkungen ins Kino" so ja nicht stimmt.Wir haben ja Bescheid bekommen, daß der von uns mitgenutzte Proberaum ab Mitte des Monats wieder zur Verfügung steht. Allerdings liegt da die Verantwortung für Hygienekonzept usw beim Vermieter.
Ich habe daher vorhin in der WhatsApp Gruppe der Band darauf hingewiesen, daß auch die seit heute geltende 22. CoBeV noch eine Testpflicht für Proben in Innenräumen vorsieht.
Kommentar des Gitarristen sinngemäß: Das ist ja wohl ein schlechter Witz. 100 Personen dürfen ohne Beschränkungen ins Kino, aber wenn 4 Personen zusammen Musik machen wollen, muß man testen.
Wir sind weiterhin auf der Suche nach einem Proberaum, der uns allein zur Verfügung steht...
Da fühle ich persönlich mich etwas sicherer, wenn alle getestet sind, oder nicht?
Probiers aus und laß uns wissen, wie seine Antwort war.Was würde passieren, wenn man dem Ordnungsbeamten stumpf sagt: "Wir proben nicht, wir musizieren einfach nur."?
Ja , aber wenn man In BW anfragt wie es sich mit Bandproben verhält, heißt es es gelten die Regeln für private Treffen.Die allgemeinen Regelungen für das Treffen mit anderen Haushalten haben m.E. nichts mit Musikproben zu tun ... zumindest in Bayern gibt es für Laienmusiker/-ensembles eigene Richtlinien .... zuständig dafür sind das Ministerium für Wissenschaft und Kunst sowie der Bayerische Musikrat .... dieses Gremium dürfte es auch in anderen Bundesländern geben ...
Quelle: https://www.bayerischer-musikrat.de/Corona/Corona Nachrichten/weitere Lockerungen
Ich gebe Dir Recht.... ein Corona-Fred...jenseits des Kellers...
So Sorry ... for ...
Sag ich doch: Ist in der CoBeV geregelt, in die man auch direkt schauen kann ohne den Umweg über den LMR.
Warum? Mußt du lachen?Ab in den Keller.
bei uns müssen sich alle berufsbedingt ständig testen lassen und geimpft sind auch schon welche - trotzdem dürfen wir in BaWü nicht proben.
Demnach sind Amateurproben mit Einschränkungen doch erlaubt, oder nicht?Hier weitere Beispiele:
Rheinland-Pfalz -> http://www.lmr-rp.de/index.php?id=170&tx_ttnews[tt_news]=165&cHash=ccbdac362f269511f416038e5698fd94
Baden-Württemberg -> https://mwk.baden-wuerttemberg.de/d...-verordnung-studienbetrieb/faq-kulturbetrieb/
(da gibt es einen Absatz für Amateurmusik/Proben)
schon klar, aber ich wollte ja explizit auf die besagten Landesmusik-Gremien hinweisen (wo es ja dann auch Verlinkungen zur Primär-Quelle gibt) ....... Immer erst in den primären Quellen nachlesen, danach ggf in den sekundären.
sehe ich auch so ....Demnach sind Amateurproben mit Einschränkungen doch erlaubt, oder nicht?
Weiß nicht, so ganz klar kommt mir das nicht rüber. Ich hatte das auch schon gelesen aber eine richtigen Reim kann ich mir nicht machen. Ziemlicher WirrwarrDemnach sind Amateurproben mit Einschränkungen doch erlaubt, oder nicht?
Baden-Württemberg -> https://mwk.baden-wuerttemberg.de/d...-verordnung-studienbetrieb/faq-kulturbetrieb/
(da gibt es einen Absatz für Amateurmusik/Proben)
Ließ das genau durch. Es ist keine klare Aussage.wow, das ist neu
Danke
Ließ das genau durch. Es ist keine klare Aussage.
Steht doch da:Mir würde es reichen, wenn da stehen würde: Bandprobe möglich. Mit genügend Abstand und Hygienekonzept . Maske tragen und lüften.
In Frage 1 findest du dann je nach Öffnungsstufe die notwendigen Angaben zu Anzahl Personen, in Frage 5 die immer einzuhaltenden Vorgaben.Frage 9: Es sind Kulturveranstaltungen, d. h. sowohl Aufführungen und Proben, erlaubt. Die zulässigen Teilnehmerzahlen und die zwingenden Vorgaben für die Durchführung von Proben und Aufführungen sind in den Fragen und Antworten in Ziff. 1 bis 6 erläutert.