Willie
Rock on...
Nur, wenn du dein Instrument innerhalb deines Landes bzw. der EU bewegst. Willst du aber z.B. mal in die Schweiz oder auch nur durch die Schweiz, kann es an der Grenze eng werden. Und, so wie ich das verstanden habe, musst du, sobald du was verkaufst, immer den Nachweis erbringen.Also ich habe von der, bei mir zuständigen Naturschutzbehörde, die Auskunft bekommen, dass ich als Privatmann, innerhalb der EU nichts zu unternehmen bräuchte, solange das verwendete Holz keine 10kg überschreitet. Und das dürfte ja wohl bei keinem Bass der Fall sein. Komplizierter wird es allerdings für gewerblichen Handel
D.h. Solange du nicht außerhalb der EU reisen möchtest und du dein Instrument auch nicht verkaufen möchtest, brauchst du den Schein nicht.