Neues von der Cites - Front

Mein Ketarrist hat mich ausgelacht. Er meinte: Laut aktueller, neuester Ketarre und Warwick wird "nichts so heiß gegessen wie es gekocht wird. Außerdem wird die regelung nur Instrumente betreffen, die gewerblich über die Grenze gehen". Er meinte, dass es nur Händler betrifft. Dass eine "gewerbliche Nutzung des Instrumentes" auch den Einsatz bei einem Konzert, für das man eine Gage bekommt sein kann, ist ihm nicht aufgegangen.

24 Std später dann die Email (Newsletter) von "Ketarre und Warwick":

Dringender Handlungsbedarf! Auf jeden Fall noch die Instrumente, die man besitzt und bei denen man einen Verdacht auf geschütztes Holz hat (alles, was nicht nach Esche / Erle (/Linde) und Ahornhals / -fingerboard aussieht), beim zuständigen Regierungspräsidium, das für die Region zuständig ist, anmelden. Dazu gibt es einen Link im Newsletter zu einer einfachen Excel - Tabelle, auf der man seine Instrumente auflisten kann.

Merke: Auch bei Brücken von AkkuBässen oder Verstrebungen in akustischen Korpi werden / wurde gerne Rosewood verwendet. Schon die dunklen Holzstreifen, die z.B. bei Ibanez- aber auch bei Warwick - Hälsen zum sperren der Ahornhälse benutzt wurde, kann aus Holz bestehen, das jetzt auf der Liste stehen.

Es reicht, den Hersteller und Typ des Instrumentes anzugeben, dazu die Seriennummer. Evtl. Besonderheiten am besten auch. Das ganze schickt man mit einem Dreizeiler, dass man im Moment im Besitz dieser Instrumente ist, an das zuständige Regierungspräsidium.

In dem Newsletter von Ketarre und Warwick wird man auch auf ein PDF verlinkt, aus dem hervorgeht, an welche Stelle man sich wenden muß. Das mit dem Regierungspräsidium gilt nämlich nur für die BRD. Jeder EU - Mitgliedsstaat hat eine andere Meldestelle.

Wichtig: Diese Meldung muß noch in 2016, vor dem 31.12., bei der zuständigen Stelle vorliegen. Das Gesetzeswerk ist beschlossen und wird ab dem 02.01.2017 in Kraft treten. Es genügt, die Liste samt Anschreiben "Vorab per Fax" oder auch EMail zu verschicken. Das Original kann dann nachgereicht werden. Das "Vorab per Fax / Email" am besten auch auf dem Anschreiben mit vermerken.

Durch die Meldung mit Typ und Seriennummer weist man auch bei nicht mehr gebauten Instrumenten oder "No-Name - Instrumenten" nach, dass es zum Stichtag schon in Deinem Besitz war. Das ist das Ausschlaggebende. Weder das Baujahr noch ein Kaufdatum in 2016 oder früher oder sonst was wird gültig sein, sondern der Nachweis über den Besitz des Instrumentes zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzeswerkes.

Hier ein Link zu besagtem Newsletter:

http://www.gitarrebass.de/stories/auflagen-fuer-instrumente-mit-palisander-dringende-registrierung-empfohlen/?utm_source=gitarrebass_weekly_nl&utm_campaign=Auflagen_für_Instrumente_mit_Palisander_–_Registrierung_dringend_empfohlen_241216&utm_medium=email

In diesem Newsletter findet ihr:
-den Link zu der Excel - Tabelle
-den Link zu der Liste der zuständigen Behörden.

Ich rate Euch dringend, Eure Instrumente, die Ihr in Verdacht habt, dort zu melden. Ob dann noch weitere Maßnahmen getroffen werden müssen, wird man zu gegebener Zeit erfahren. So ist man wenigstens vorerst auf der sicheren Seite - und muß sich später nicht bei der bestimmt komplett überforderten Behörde anhören: "Hätten Sie sich rechtzeitig darum gekümmert, müssten Sie jetzt nicht noch Nachweis X oder Gutachten Y vorlegen....."
(Setze ein: Kaufvertrag oder Lieferschein oder Bescheinigung des Herstellers oder was weiß ich, was den Behörden noch so einfällt.....) :rolleyes:
 
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Ich werde genau gar nichts tun! Das ich mit einem meiner Bässe über eine Grenze reise ist nicht nur ein bisschen unwahrscheinlich. Alle meine Bässe haben Seriennummern, anhand derer das Fertigungsdatum belegbar ist.

Außerdem kann ich mir nicht vorstellen, das die Behörden so einfach mal ein Instrument beschlagnahmen können, ohne den Nachweis zu führen, das dieses Instrument unter die CITES Konventions fällt.

Blubb, tu das nicht. Die sind schneller mit einer Beschlagnahme zur Hand, als Du Dir das vorstellen kannst. Im Grunde gilt doch gerade bei nicht besonders gut informierten Beamten: Erst mal weg nehmen, dann schauen, wer welche Nachweise erbringen muß.

Im Falle eines deutschen Symphonie - Orchesters musste sich das Auswärtige Amt einsetzen. Sonst wären wegen eines Konzertes in der USA nicht nur alle Streichinstrumente samt Bögen, sondern auch noch die meissten Holzblasinstrumente weg gewesen.

Dann haben wir das Problem, dass z.B. die Schweiz zwar die CITES - Listen bezüglich der geschützten Arten übernimmt, das Abkommen aber nicht unterschrieben hat! Das bedeutet, dass dieses Holz in der Schweiz einfach als illegal gilt, keine Diskussion. Und weg ist der Precision Bass mit Rosewood - Fingerboard.
 
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für die Schweiz gilt die internationale Obergrenze von 10KG des betroffenen Holzes...

Ich denke, dass die Stradivari, die zu einer Ausstellung am Lago di Como war und nun per Luftfracht zurück an den Besitzer gehen sollte, bedeutend leichter war. Trotzdem haben die Zöllner am Flughafen Kloten die "hervorragend dokumentierte Meistergeige" erst mal beschlagnahmt. ;-) (laut Züricher Neue Zeitung)

Ich denke, dass diese Gewichtsgrenze "im Fall" für unbearbeitetes Holz gilt. Gerade die Schweiz, die das CITES - Abkommen nicht unterschrieben hat, sich aber strikt an die CITES - Listen wg. geschützten Hölzer hält, behandelt die darauf aufgeführten Arten schlichtweg als illegal.

Es sollen sogar "für den Verkehr mit Gegenständen, in denen Material nach Liste XYZ verbaut ist", nur spezielle Grenzübergänge vorgeschrieben werden. Denn kein Land will wegen ein paar Gitarren / Kommoden an jeder Grenze einen oder mehrere Sachverständige für geschützte Hölzer beschäftigen.

Daher denke ich, ist es einfach sinngemäß richtig, sich so früh als möglich abzusichern. Vor allem, wenn man daran denkt, in Zukunft mit den Instrumenten zu reisen. Vor allem, wenn es in oder durch die Schweiz geht.

Es ist in den USA sogar schon so weit, dass das Logistik - Unternehmen, das dort Hand in Hand mit EBay arbeitet, Instrumente, die aus den Staaten heraus verschifft werden sollen (vor allem in die EU) und mit Hölzern ausgestattet sind, die auf der Liste stehen, gar nicht erst weiter transportiert.

Der Käufer wird entschädigt, er bekommt den Kaufpreis zurück. Der Verkäufer hat sein Geld wg. Vorkasse (PayPal o.Ä.) ja schon bekommen, das Instrument wird ....."entsorgt". Wie auch immer. Scheinbar läuft das (bis jetzt) immer noch über die Transportversicherung. Quelle: Talkbass.

In diesem Verfahren gibt es zwar keinen "Geschädigten", da alle ihr Geld (wieder) haben. Aber der Traum vom Wunschinstrument, das man u.U. Jahre gesucht hat, ist zerstört. Ganz zu schweigen von der Enttäuschung, wenn man statt des Trauminstrumentes nur einen Scheck bekommt.
 
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Tja, dann spiel ich in ein paar Tagen wohl meine Bässe illegal. Bin ohne Bässe bei der Familie und erst im neuen Jahr zurück. Die Seriennummern habe ich natürlich nicht im Kopf.
Der Bastelpreci hat nichtmal eine. Hmm... eigentlich wollte ich den ja zerlegen und in Einzelteilen verkloppen... Jetzt habe ich 'nen unverkaufbaren Hals rumliegen, den ich nicht brauche und nichtmal 'nen Kamin...
 
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Der Bastelpreci hat nichtmal eine.

Kein Ding, dann beschreib den Bass einfach in dem Formular. Zum Beispiel: "Precision - Type, Hersteller lt. Decal auf Kopfplatte 'Hugendubel', mit dunklem Griffbrett, warscheinlich Rosewood" oder so ähnlich. Aus der Kopfzeile der Liste steht folgendes:

(Zitat)
Zum Stichtag 31.12.2016 befinden sich folgende Instrumente in meinem Eigentum, die Anteile von laut CITES II geschützten Holzarten
(wie Dalbergia ssp., Kosso, Bubinga) enthalten könnten.
Auf Basis der vorstehenden Vorerwerbswarenbestandsmeldung per 31.12.2016
Beantrage ich eine entsprechende Vorerwerbswarenbescheinigung.

Wenn der Bass einen Erle-, Esche-, Linde- oder Olive-, Kirsche- oder sonstwas- Korpus hat und ein One Piece Maple Neck, wenn der Sattel und die Inlays aus "Mother of Toilet Seat" sind und in keiner Öffnung etwas zu sehen ist, das aussieht wie eine Rosewood-, Bubinga-, Kosso- oder sonst eine geschützte Art, dann muß man den Bass auch nicht melden. Vorerst, bis zur kompletten Klärung der Handhabung der Verordnung, werde ich nur mit meinen MusicMännern mit AMN reisen. Da bin ich so oder so auf der richtigen Seite.

Zitat: Honorare/Gagen für Auftritte gelten im Kontext mit den artenschutzrechtlichen Vermarktungsbestimmungen nicht als kommerzielle Nutzung

Das steht also da drin. Was in aller Welt wirst Du machen, wenn das der Grenzer nicht glaubt.....? :gruebel:

Wie Du vielleicht weisst, liegt da viel im Ermessen des Beamten. Viel Glück, kann ich da nur sagen. :hat:

So nach dem Motto: (Du: ) "Dieser Bass wird in Ihrem Land nicht verkauft werden. Er wird mir als Musikinstrument bei einer Veranstaltung dienen. Ich spiele den Bass heute Abend bei der Veranstaltung im XYZ, dann bringe ich ihn zurück nach Hause, Sie verstehen?"

(Zöllner: ) "Nein, ich bin bekannt für meine Verständnislosigkeit." ;-) :D

Da ich jedes Jahr mehrfach die europäischen Grenzen und die zur Schweiz mit ein paar von meinen Instrumenten überquere, werde ich meine Bässe mit diesem sehr einfachen Formular, das dazu noch von (Klartext) Gitarre und Bass "dringend empfohlen" wird, der zuständigen Stelle melden. Es kostet nichts. Und sorgt dafür, dass mir die Behörde "im Fall" nichts vorwerfen kann.

Hat jemand von Euch schon mal Kontakt oder gar Probleme mit der "unteren Naturschutzbehörde" an einem Landratsamt / Regierungspräsidium gehabt? Ich hatte dieses zweifelhafte Vergnügen mehrfach, alleine dadurch, dass meine Familie bis 2001 ein Kieswerk betrieben hat, in dem ich als Betriebsleiter bzw. später als Geschäftsführer tätig war.

Die Herren standen z.B. eines Tages mit einer knappen Hundertschaft Bereitschaftspolizisten in unserem Hof, da "ihnen zugetragen worden sei, dass unsere Bauten nicht genehmigt seien und dass Ölfilter u.Ä. im Waschwasser schwimmen würden". Nachdem die Herren einen ganzen Tag den gesamten Betrieb unserer Firma unterbunden hatten und wir wie Verbrecher behandelt worden sind, haben sich diese Vorwürfe (natürlich) als Haltlos erwiesen. Da das gebrannte Kind das Feuer scheut, werde ich die Liste heute noch fertig stellen und dem zuständigen Regierungspräsidium "vorab als EMail" zukommen lassen. Später heute Nachmittag komme ich in die Stadt, ich werde den Ausdruck der Liste samt Anschreiben dann noch auf dem Postweg, und zwar mit eingeschriebenem Brief mit Rückschein, wegschicken. Kostet nicht die Welt.

Wer es nicht machen will: Seine Sache! Wenn aber jemand dadurch Probleme bekommt, falls er doch einmal über eine Grenze muß - oder die Bestimmungen und Regeln auch für Privatverkäufe anziehen - oder ein Händler ein Instrument mangels Meldung z.B. nicht in Zahlung nehmen will: Bitte nicht herumheulen. :opa:
 
Hi,

Also ich habe meine Photo-Love-Story mit all meinen Instrumente und eine Liste an die zuständige Naturschutzbehörde geschickt und mit der netten Dame noch mal telefoniert. Fürs erste sollte das ausreichen.
Nähere Bestimmung der verbauten Hölzer muss dann erst erfolgen wenn man mit dem Insrumente ins nicht EU Ausland unterwegs ist.

Grüße

el
 
Vielleicht hier noch etwas zur Beruhigung... Laut Auskunft der zuständigen Behörde hier im Kreis, tritt das ganze am 02.01.2017 erstmal völkerrechtlich in Kraft, die nationale Umsetzung soll dann ab oder zum Februar erfolgen.
Wie im anderen trööt zu geschrieben, eine Vorerwerbsbescheinigung für den Privatbesitz ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.
 
Also irgendwie ist mir das alles etwas zu überzogen. Ich kenne jede Menge Musiker, die weder in einem Forum sind, noch diverse Fachzeitschriften kaufen. In öffentlichen allgemeinen Medien habe ich noch nie was über diese Registrierungspflicht, geschweige über das Datum 31.12. gelesen. Sind diese Leute dann alle illegal unterwegs??? Ich habe Rechnungen zu meinen Instrumenten und aus bassta.
 
Es gibt keine Registrierungspflicht.

Es gibt nur den vom Bundesamt für Naturschutz ausgegebenen guten Rat, sich Belege für den Besitz vor 2017 zu sichern. Und zwar nur dann, wenn man etwas irgendwann in der Zukunft mal verkaufen können will.

Bei fehlender Rechnung bzw. Rechnung ohne Seriennummer werden die Behörden ab 2017 beim Verkauf Streß bereiten, den Vorbesitz anzuerkennen und die Cites-Bescheinigung veweigern.

Wenn man nicht verkaufen oder ins Nicht-EU-Ausland möchte, ändert sich erstmal nichts.
 
Also ich habe so eine (ziemlich knapp gehaltene) Liste vorhin an unser Regierungspräsidium gemailt und um Informationen gebeten, was nun weiter zu tun ist, um solche Vorerwerbsbestätigungen zu bekommen.

Lustigerweise habe ich da auch eine Kauhaus - Strat (aus den wilden 70ern) und eine Konzertgitarre, die ich vor knapp 40 Jahren zu Ostern bekommen habe, drin.

Mal schaun, was sie schreiben.

Viele Grüße

Volker
 

Woodcheck:

Der Skunkstripe bei Fender ist aus Nussbaum.
Der Thumbbass von Warwick aus den end80ern hat einen Bubinga-Body.
Bei Streamer und Thumb aus dieser Zeit sind die Hälse aus Wenge und Afzelia
 
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Es gibt übrigens immer noch die Möglichkeit, Palisandergriffbretter durch andere Holzarten zu ersetzen. Je nach Farbe z.B. durch katalox oder durch Walnuss. Die Zerstörung von Dalbergienholz muss ja nicht gemeldet werden...
 
Wenn ich ein Instrument habe, das mir wegen eines leicht ersetzbaren Stücks Holzes Probleme bereitet, habe ich keine Scheu, dieses Stück Holz zu ersetzen. Wenn ich durch irgend einen blöden Zufall irgendwo ein Stück Dalbergia Nigra verbaut hätte, hätte ich das ganz sicher gemacht.
 
Da kommen wir nicht zusammen.
Eine Art in den Mülleimer werfen, weil sie geschützt werden muss?
Ich habe nicht den Eindruck, dass CITES solches jemals erfordert.
 
Bei Dalbergia Nigra sind die Auflagen inzwischen so restriktiv, dass das Holz faktisch nicht mehr genutzt werden darf und auch Altbestände nur mit großen Auflagen und großem Aufwand genutzt werden können. Durch öffentlichen Druck hat sich da zwar ein klein wenig verbessert.

Zum Glück besitze ich kein Riopalisander.
 

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