Andreas_SH
Groove Agent
Jo, und dann triff mal auf einen Beamten der grad schlecht gelaunt ist, weil seine Olle mit irgendeinem Musiker durchgebrannt ist...
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Ich werde genau gar nichts tun! Das ich mit einem meiner Bässe über eine Grenze reise ist nicht nur ein bisschen unwahrscheinlich. Alle meine Bässe haben Seriennummern, anhand derer das Fertigungsdatum belegbar ist.
Außerdem kann ich mir nicht vorstellen, das die Behörden so einfach mal ein Instrument beschlagnahmen können, ohne den Nachweis zu führen, das dieses Instrument unter die CITES Konventions fällt.
für die Schweiz gilt die internationale Obergrenze von 10KG des betroffenen Holzes...
Der Bastelpreci hat nichtmal eine.
Zum Stichtag 31.12.2016 befinden sich folgende Instrumente in meinem Eigentum, die Anteile von laut CITES II geschützten Holzarten
(wie Dalbergia ssp., Kosso, Bubinga) enthalten könnten. Auf Basis der vorstehenden Vorerwerbswarenbestandsmeldung per 31.12.2016
Beantrage ich eine entsprechende Vorerwerbswarenbescheinigung.
Zitat: Honorare/Gagen für Auftritte gelten im Kontext mit den artenschutzrechtlichen Vermarktungsbestimmungen nicht als kommerzielle Nutzung
Nochmal: momentan geht es NUR um Palisander. Um nichts anderes, weil die paar anderen Hölzer, die ab Montag außer den Dalbergien noch unter Schutz gestellt werden, für uns ohne Bedeutung sind.is das mit dem nussbaum ein problem?
Tippst du im Dunkeln?is das mit dem nussbaum ein problem?
sie muss auch nicht getan werdenDie Zerstörung von Dalbergienholz muss ja nicht gemeldet werden...