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Kommt man denn an die Möglichkeit zur Rückbewertung noch heran, wenn der Hinweis schon "verschwunden" ist?Anschließend ist das eigentlich selbsterklärend im Hinweis.
Und wo / wie funktioniert das? Da habe ich kürzlich mal geschaut und nichts gefunden? (Ich bin aber auch gern schonmal mit Blindheit geschlagen )Ich habe die Bewertung dann auf der Profilseite gemacht
Um meine eigene Frage zu beantworten:Kommt man denn an die Möglichkeit zur Rückbewertung noch heran, wenn der Hinweis schon "verschwunden" ist?
Hmmm. Keine Ahnung.Kommt man denn an die Möglichkeit zur Rückbewertung noch heran, wenn der Hinweis schon "verschwunden" ist?
Ja, aber verramschen will ich's ja auch nicht.Hi @Hardrockracer Wenn Du Deinen VK-Preis entsprechend günstig ansetzt, wirst Du das zu verkaufende Teil ja auch los....
anfängt herumzuhandeln und wenn man sich schließlich auf Verkaufsmodalitäten geeinigt hat, mit teilweise fadenscheinigen Begründungen oder, noch schlimmer, ohne Begründung einen Rückzieher macht. Das kotzt mich an und ich finde es müsste eine Möglichkeit geben, solches Verhalten negativ zu bewerten. Wo ich herkomme, fängt man nicht an zu feilschen,wenn man nicht wirklich Kaufinteresse hat und die Kohle auch parat liegt.
Wo ich herkomme,...