GbR

witzi

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Habt ihr als Bandmitglieder Erfahrungen mit der "Gesellschaft bürgerlichen Rechts"gemacht?[:-)]

"GbR
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz GbR, ist eine unternehmerische Gesellschaftsform, die es mehreren Personen, also den Gesellschaftern ermöglicht, gemeinsam eine Unternehmung zu betreiben. An der GbR müssen sich mindestens zwei Gesellschafter beteiligen. "

 
Eine GbR ist eigentlich nichts anderes als ein normaler zusammenschluß mehrerer Personen. Sie wir oft auch "BGB-Gesellschaft" genannt und Bedarf keiner bestimmten Vertragsform. So sind z.B. Fahrgemeinschaften oder Lottotippgemeinschaften auch GbR. So nennt man wenn 2 oder mehrere Personen sich zusammenschließen um ein gemeinsames Interesse zu verfolgen. In Geschäftsleben ist das so, dass jeder Gesellschafter persönlich und solidarisch haftet. sogar mit seinem Privatvermögen (falls es mal den Bach runtergeht) Ich glaube rein juristisch gesehn ist jede Band eine GbR, aber da sollte man besser noch mal beim Rechtsanwalt nachfragen. Ach ja, was für den Fall der Pleite gilt, zählt natürlich auch für Gewinne. Wenn man mehr verdienen will als z.B. der blöde Gitarrist empfiehlt sich ein oHg. Da wird der Gewinn nach Einlage und der Rest nach Köpfen verteilt (hab ich nie kapiert, nach dem köpfen braucht man doch kein Geld mehr?[:D])
 
Dann kann ich euch als kleine "Bettlektüre" das BGB an §705ff empfehlen. Solltet ihr euch schon mal anschauen, weil sich daraus auch rechtliche Pflichten ergeben. Z.B. steht der §705 im zusammenhang mit §427 BGB in dem es heisst: "Verpflichten sich mehrere durch Vertrag gemeinschaftlich zu einer teilbaren Leistung, so haften sie als Gesamtschuldner".
So etwas sollte man wissen!!!
 
P.S.

falls du noch Fundstellen oder Zitate benötigen solltest, ich habe gerade das BGB vor mir liegen. Kannst auch wenn du willst eine PN schicken, ich helfe gerne soweit ich kann bin allerdings kein Jurist (habe nur bei einem gearbeitet) also rechtsverbindliche Aussagen darf ich lt. Gestz auch gar nicht machen aber aus dem BGB vorlesen geht [;-)]
 
Vielen Dank für deine Hilfe und dein Angebot! [:-)]

Unserer Schlagzeuger ist ein langjährig erfahrener Rechtsanwalt, der uns in kniffligen Fragen zur Verfügung steht und nach vorne geschickt wird![:-)][8D][;-)]
 
Ne Band verfolgt gemeinsame Ziele und ist automatisch mit Gründung eine GbR, so keine andere Rechtsform gewählt wurde. Ein Bandvertrag macht Sinn, um z.B. festzulegen, wer Gastspielverträge etc. unterzeichnen darf. Nehmen wir z.B. mein Trio: Ich habe keine Lust dafür gerade zu stehen, wenn z.B. der Pianist Auftritte klar macht, es vergisst und ich der einzige bin, der das Geld für die Konvetionalstrafe auf dem Konto hat. [;-)]
Lohnt sich schon, Gedanken darüber aufzubringen und es in Papierform zu gießen. Schiebt man leider immer vor sich her ... [V]
 

Zitat:Original erstellt von: xnikox
Hm. Kann man dann nicht auch von z.B. Boxen, CD-Pressungen u.Ä. die MwSt. absetzen? ... Müsste doch, oder?
So ist es. Wenn Du das machen willst, musst Du aber auch einen richtigen Jahresabschluss beim FA vorlegen, der beim Steuerberater auch was kostet. Alle Gagen müssen dann ordnunugsgemäß mit Rechnung abgerechnet und Mwst. darauf berechnet werden.
Das ganze geht auch nur solange wie auch Gewinne erzielt werden. Bei Bands, die über mehrere Jahre nur Verluste machen, akzeptiert das FA irgendwann die Vorsteuer-Abzüge nicht mehr.
Und: wenn die Gesellschaft aufgelöst wird, muss man für die wieder daraus entnommenen Instrumente/Geräte etc. (zumindest theoretisch) die Mwst. wieder ans FA zahlen.
 
hmmm phalanx, ich wäre vorsichtig mit einer mündlichen sache bei einer band. habe es selbst mit mündlichen sachen so erlebt. man ist super miteinader ausgekommen, bis ein problem bzw. ein splittung aufgekommen ist, da war die kacke am dampfen und alle mündlichen verträge waren auf einmal für die katz oder wurden für jeden vorteilhaft ausgelegt!! deswegen allles lieber schriftlich aufsetzten mit der band abklären dann unterschreiben!! bässer ist das- glaube mir!!
 

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