Cities Meldepflicht

Dunkles Holz muss nicht immer Palisander sein.

Beipiele: Mooreiche, Baked Maple (Gibson), Katalox (Martin), Ebenholz.

Die Rosewood-Griffbretter dürften außer vielleicht bei den ganz ganz billigen Instrumenten nahezu immer aus Dalbergia Latifolia bestehen (ostindischer Palisander). Das Holz wird in Plantagen angebaut und ist vergleichsweise billig. Deshalb wird es mehr oder weniger bei allen Instrumenten mit "Rosewood" Griffbrett verwendet. Vielleicht hin und wieder auch mal was anderes, was gerade verfügbar ist. Die anderen o.a. Hölzer sind durchwegs höherpreisigen Instrumenten vorbehalten und dürften entsprechend beworben werden. Wenn Du die Art nicht genau kennst, schreibst Du halt "Dalbergia spp" und schließt die strengstens geschützte "Dalbergia Nigra" aus.

Cocobolo ist übrigens auch eine Dalbergia-Art.
 
Glaubt den irgendjemand, das die zahllosen Mails, die jetzt verschickt werden, in einigen Jahren noch vorhanden sind? "Das tut uns aber leide, ihre Email vom 30.12. ist bei uns nie eingegangen ...
Die Mail beantragt fristgerecht eine Bescheinigung, die dann für immer beim Instrument bleibt. Die Behörde sieht den Vorgang im Idealfall nie wieder.

Der einzige Hacken (wenn man einen suchen möchte) ist im Zweifelsfall die vollkommene Wertlosigkeit einer normalen Email. Email hat rein rechtlich nicht den allergeringsten Wert, wenn es ums Ganze geht.
 
ok das wär natürlich typisch Amt. ...Aber mit welcher Begründung? Altbestand ist das Ding doch dann für alle Ewigkeit!?

Quelle?
 
Sind die Papiere nicht nur 3Jahre gültig. Meine sowas gelesen zu haben.
Nicht die Bescheinigung über den Vorbesitz. Warum auch? Du zeigst vor dem Inkrafttreten der Auflagen der zuständigen Behörde an, was Du besitzt, und bekommst das bestätigt. Das kann schlechterdings nicht befristet sein.

Was befristet ist, ist die Bescheinigung, die es Dir erlaubt, außerhalb der EU Instrumente mit Bestandteilen zu nutzen,die unter der allerstrengsten Schutzstufe stehen. Das wären vor allem Riopalisander, Fernambuk, Schildpatt und Elfenbein.
 
Frohe Weihnachten Euch allen,
Mal ne "doofe" Frage....
Für meinen WW Corvette Bubinga Std Bass, den ich im Frühjahr 2016 von privat gekauft habe (ohne Kaufvertrag - verabredet, angespielt, per Handschlag besiegelt, Geld gegen Bass und ab nach Haus) habe ich einen printout von WW, aus dem ersichtlich ist, per Seriennummer, dass das Instrument. 2002 gebaut wurde.
Reicht das als Nachweis? Müsste doch eigentlich.
 

@Thorben76 - stimmt... Ich hatte vergessen zu erwähnen das auf diesem printout von WW auch steht "made in Germany" .
 
Es geht wohl nicht darum wann etwas gebaut/ hergestellt wurde, sondern seit wann es sich in Deutschland befindet.
Weile s bei Cites um Handelsbeschränkungen geht, geht es nicht um das Baujahr, sondern um den Nachweis des Besitzes. Mit anderen Worten: ab 2017 würdest Du auch dann nicht zum legalen Besitzer, wenn Du Dir eine 50 Jahre alte Gitarre ohne Papiere kaufen würdest.
 
:rolleyes:... ich fühl mich schwer an meine jugendlichen kiffertage erinnert: konsum = legal, erwerb = illegal, besitz = geringe menge :rolleyes:...

bei ebay werden momentan ~8500 artikel unter dem suchbegriff "palisander" ausgespuckt: vom beistelltisch über rasierpinsel bis hin zum fleshtunnel fürs ohr, ich denke fast keiner von denen weiß auch nur irgendwas von dieser regelung... und sollten dann ab dem 02.01.2017 tatsächlich massenhaft produkte konfisziert werden, wird das nochmal ganz andre wellen schlagen: blödzeitung, verbraucherschutz etc.. dann wird das ganze hoffentlich auch mal öffentlich kommuniziert und nicht durch eine einschlägige fachzeitschrift...
 
@Thorben76, @beate,

Danke für eure Antworten. Ich dachte halt, dass wenn eindeutig vom Hersteller belegt ist, dass das Instrument vor dem Stichdatum gebaut wurde, sich die Sache erledigt hat, aber da habe ich dann offensichtlich falsch gedacht.
Hm... Also werde ich wohl der zuständigen Behörde doch die Excel Tabelle schicken und dann mal abwarten was kommt.

Gibt es denn schon Infos ob diese Bescheinigung was kostet? Also dem Amt mitteilen was man hat?
 
Mal sehen wie das weitergeht. Wenn ich die ersten Wochen ab dem 2.1. was zum spielen mit z.b. Rosenholz Griffbrett auf eBay/Kleinanzeigen kaufe, dann kommt das eher mal ohne CITES Bestätigung. Ich kann aber auch keinen Besitz vor dem 2.1. nachweisen. D.h. eBay/Reverb ist eigentlich erstmal ein No Go bis jeder eine Bestätigung hat?
 
Bei Behörden geht es oftmals nicht um das Datum, wann etwas abgearbeitet ist, sondern um das Datum wann etwas eingereicht wird. Frei nach dem Motto: "Melden macht frei. Und belastet den Vorgesetzten (in dem Fall die Behörde).;-)
 
Ich bin der Meinung, das für Instrumente im Besitz von Privatpersonen, die vor dem 01.01.2017 gebaut wurde, das Prinzip des Vertrauensschutzes gelten muss. Unabhängig davon, wann und wo gekauft! Wie viele Leute haben von diesen Abkommen nicht die geringste Ahnung?

Dann versuch Dich halt an einer Klage...
 
... und auf einmal wollen die Behörden Gutachten haben für die genaue Aufstellung woraus das Instrument exakt besteht. ...

Das dürfen sie in diesem Fall nicht, weil die Beweislastumkehr ja noch nicht gilt. M.E. müssen die Behörden Dir gegenüber den Nachweis erbringen, dass Deine Angaben nicht korrekt sind.
 

Zurück
Oben Unten