Cities Meldepflicht

Ich bin ja schon sehr erstaunt in welchem Umfang ihr hier alle möglichen Daten ohne wirkliche Veranlassung an die Verwaltung gebt....
Ist eine zweischneidige Sache. Wenn Du von allen Deinen Instrumenten die Rechnung hast und im Fall der Fälle den Vorerwerb belegen kannst, bist Du fein raus. Dann wären die Vorstellungen der Verwaltung, noch zusätzlich irgendwelche Bescheinigungen zu fordern, möglicherweise sogar unrechtmäßig (was Vorstellungen von Verwaltungen durchaus gerne mal sein können - nicht zum Spaß gibt es ja eine entsprechende Gerichtsbarkeit).

Wenn Du aber keine Belege hast, bist Du nach geltendem Naturschutzrecht beim Verkauf erstmal in Beweisnot, weil da vollkommen unabhängig von CITES eine Beweislastumkehr zugunsten der Behörden verankert ist. Inwieweit die rechtlich Bestand hat, müsste wohl erst noch geklärt werden.

Und die Situation jetzt ist ja insofern neu, dass nicht irgendwelche Exoten, sondern erstmalig Standardmaterialien in allgegenwärtigen Gebrauchsgegenständen vom Artenschutz getroffen werden, die sogar nur schwer ersetzt werden können, ohne dass das seinerseits Artenschutzprobleme nach sich ziehen kann.
 
Nur wenn Du es verkaufen möchtest :D

Apropos Verkauf:

Am 29.12.2016 habe ich die Excel - Liste, die von Gitarre und Bass zur Verfügung gestellt wird, per EMail an das für mich zuständige Regierungspräsidium geschickt. Noch am selben Tage kam die Antwort von Herrn Dr. Dietrich Kratsch.

Sehr geehrter "Herr Kong",

ich bestätige den Eingang Ihrer e-mail nebst Anhang, mit der Sie die in Ihrem Bestand befindlichen Gitarren als Vorerwerbsbestand gemeldet haben.

Diese Eingangsbestätigung ist ausreichend, um Ihren Vorerwerb zu belegen, eine weitere Bescheinigung ist für Besitz und Vermarktung innerhalb der EU nicht erforderlich. Nur wenn Sie künftig ein Instrument in das EU-Ausland (z.B. Schweiz, USA) verkaufen wollen, müssen Sie eine Ausfuhrgenehmigung des Bundesamts für Naturschutz beantragen, hierzu brauchen Sie dann eine Vorlagebescheinigung von uns. Diese sind gebührenpflichtig.

Mit freundlichen Grüßen, Dietrich Kratsch

The name has been changed to protect the innocent. :hat:
 
So grad kam die Bestätigung vom Amt:

"Sehr geehrter Herr Der_Schroeder,
hiermit bestätige ich, dass Ihre Musikinstrumente bei mir als Vorerwerbsexemplar registriert wurden.
Eine Vorerwerbswarenbescheinigung ist nicht erforderlich und auch nicht vorgesehen.
Die weitere Vorgehensweise entnehmen Sie bitte der entsprechenden Internetseite vom Bundesamt für Naturschutz:"

Also kein Jodeldiplom für jede Klampfe. Stell sich dann die Frage: Was mache ich beim Verkauf? Muss ich dann eine Ummeldebescheinigung beantragen? :O! Oder gar einen "Reisepass"? :confused:
Mal sehen....
 
Ja ne is klar.
Keine Quittung = Vorwerbsanmeldung (weil keine Bescheinigung ausgestellt)
Also weiss das Amt das ich das Instrument habe.
Und bei einem Verkauf innerhalb der EU? Ummelden?
 

auch hier nochmal meine Frage:

Von einem japanischen Verkäufer hab ich folgende Antwort bekommen (Bass mit Rosewood-Griffbrett):

"We were worried about CITES so much.
But in fact, nothing is changed about exporting guitars so far.
We shipped over 50 guitars after CITES, but every guitars has been received properly.
Thanks!!"

Und nun meine frage:
Ist denn das zur Zeit die gängige Praxis beim Zoll - solche Instrumente durchzuwinken?
Oder ist tatsächlich der enthaltene Palisander-Anteil so klein, dass er unerheblich ist?
Und was passiert mit dem Instrument, wenn es doch nicht durchgewunken wird?
 
und gleich noch eine Frage:

kommende Woche werde ich in der Schweiz spielen (also aus D kommend).
Kann ich da meinen Mexico-Fender V mit über die Grenze nehmen, ohne dass Probleme zu erwarten sind?
 
Nach meine Erfahrungen wird da nichts geschehen. Immer noch verkaufen bei uns Möbelhändler Palisandertische, Schränke etc. ohne jegliche Bescheinigung. Dies habe ich den Ämtern bekannt gemacht, aber es interessiert kein Schwein.
Das ist doch echt Mist. Gerade auf die Möbel-Mafia (ja, der Begriff wurde in einem Artikel erwähnt) ist doch das Ziel der ganzen Aktion mit der CITES- Hochstufung von Palisander.

Man kann nur hoffen, dass es möglichst bald eine gängige Praxis geben wird, dagegen vorzugehen.

Viele Grüße!
 
Apropos Verkauf:

Am 29.12.2016 habe ich die Excel - Liste, die von Gitarre und Bass zur Verfügung gestellt wird, per EMail an das für mich zuständige Regierungspräsidium geschickt. Noch am selben Tage kam die Antwort von Herrn Dr. Dietrich Kratsch.



The name has been changed to protect the innocent. :hat:

Hab ich ähnlich gemacht und Ende des Jahres eine mit schön viele offiziellen Stempeln versehene Liste meiner ollen Bässe zurückbekommen. War letztes Jahr einfach und kostete nur das Porto. Wie das dieses Jahr ist, weiß ich nicht - aber die Frist lief Ende 2017 aus, also könnte es durchaus etwas schwierig werden, zB ohne Kaufbeleg.
 
und gleich noch eine Frage:

kommende Woche werde ich in der Schweiz spielen (also aus D kommend).
Kann ich da meinen Mexico-Fender V mit über die Grenze nehmen, ohne dass Probleme zu erwarten sind?
Ciao @fiss-a-wiss

ich hatte bis jetzt noch keinen Ärger, könnte aber im Zweifel den Besitz vor dem 1.1.2017 bei betroffenen, mitreisenden Instrumenten mit Dokumenten bestätigen. Meine Instrumente mit undokumentierter Vergangenheit nehme ich nicht mehr mit ins Ausland. Interessanter wirds bei Instrumenten, welche nicht unter CITES fallen und deshalb keine "Papiere" haben. Glaubt einem ein Grenzer nicht, dass mein Archtop rein aus Ahorn, Nussbaum, Fichte und Rocklite besteht, habe ich dann möglicherweise ein Problem.

Aber wie gesagt, bis jetzt musste ich noch nirgends am Zoll Rechenschaft ablegen. Am Flughafen den Koffer auf- und wieder zumachen was bislang das Maximum.

Mit dem Auto war es bisher eher so: "Musiker?" "ja" "Konzert gehabt" "ja" "etwas eingekauft?" "nein" "gute Fahrt!" "danke"

Einmal musste ich für die Rückfahrt ein anderes Fahrzeug nehmen und wir haben auch Equipment anders auf die Fahrzeuge verteilen müssen. Über den selben Zoll zurück haben die das geschnallt und einen Aufstand gemacht...

Wo spielst Du nächste Woche? Öffentlich?

Gruss
claudio
 
Ciao @fiss-a-wiss

ich hatte bis jetzt noch keinen Ärger, könnte aber im Zweifel den Besitz vor dem 1.1.2017 bei betroffenen, mitreisenden Instrumenten mit Dokumenten bestätigen. Meine Instrumente mit undokumentierter Vergangenheit nehme ich nicht mehr mit ins Ausland. Interessanter wirds bei Instrumenten, welche nicht unter CITES fallen und deshalb keine "Papiere" haben. Glaubt einem ein Grenzer nicht, dass mein Archtop rein aus Ahorn, Nussbaum, Fichte und Rocklite besteht, habe ich dann möglicherweise ein Problem.

Aber wie gesagt, bis jetzt musste ich noch nirgends am Zoll Rechenschaft ablegen. Am Flughafen den Koffer auf- und wieder zumachen was bislang das Maximum.

Mit dem Auto war es bisher eher so: "Musiker?" "ja" "Konzert gehabt" "ja" "etwas eingekauft?" "nein" "gute Fahrt!" "danke"

Einmal musste ich für die Rückfahrt ein anderes Fahrzeug nehmen und wir haben auch Equipment anders auf die Fahrzeuge verteilen müssen. Über den selben Zoll zurück haben die das geschnallt und einen Aufstand gemacht...

Wo spielst Du nächste Woche? Öffentlich?

Gruss
claudio

Danke für die Infos!
Wir spielen in Zürich - und es ist eine Privatveranstaltung, soweit ich weiß...
 
Danke für die Infos!
Wir spielen in Zürich - und es ist eine Privatveranstaltung, soweit ich weiß...

Reisende Musiker hatte da wohl noch nie Probleme. Wenn du dein Instrument nicht gemeldet hast und Bedenken hast, dann pack (falls vorhanden) die Rechnung des Basses ein, die nachweist das du den Bass vor 2017 gekauft hast.
 

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