Ist eine zweischneidige Sache. Wenn Du von allen Deinen Instrumenten die Rechnung hast und im Fall der Fälle den Vorerwerb belegen kannst, bist Du fein raus. Dann wären die Vorstellungen der Verwaltung, noch zusätzlich irgendwelche Bescheinigungen zu fordern, möglicherweise sogar unrechtmäßig (was Vorstellungen von Verwaltungen durchaus gerne mal sein können - nicht zum Spaß gibt es ja eine entsprechende Gerichtsbarkeit).Ich bin ja schon sehr erstaunt in welchem Umfang ihr hier alle möglichen Daten ohne wirkliche Veranlassung an die Verwaltung gebt....
Wenn Du aber keine Belege hast, bist Du nach geltendem Naturschutzrecht beim Verkauf erstmal in Beweisnot, weil da vollkommen unabhängig von CITES eine Beweislastumkehr zugunsten der Behörden verankert ist. Inwieweit die rechtlich Bestand hat, müsste wohl erst noch geklärt werden.
Und die Situation jetzt ist ja insofern neu, dass nicht irgendwelche Exoten, sondern erstmalig Standardmaterialien in allgegenwärtigen Gebrauchsgegenständen vom Artenschutz getroffen werden, die sogar nur schwer ersetzt werden können, ohne dass das seinerseits Artenschutzprobleme nach sich ziehen kann.