Nun, das Volk in Berlin hätte bei einem Plebiszit seine Haltung parat.
Madmanjens (und du auch) will da einen Filter verwenden, um die aktuellen Befindlichkeiten des Volkes unberücksichtigt zu lassen.
Wenn du für den Willen des Volkes per direkter Demokratie bist, was gibt es dann an der Berliner Meinung auszusetzen. Bloß, weil sie dir nicht gefällt.
Will man sie nun irgendwie filtern, damit sie gefälliger wird, dann frage ich:
wie?
Nun nehmen wir an, es gibt das Initiativrecht in Deutschland. Die notwendigen Unterschriften-Zahlen für die Abschaffung bzw. Eingrenzung des Asylrechts sind gegenwärtig schnell zusammen. Die Initiative ist gestellt. Der Moment ist günstig, die Stimmung gut aufgepeitscht. Jetzt nehmen wir an, es gibt ein bereits angesprochenen "Filter". Sagen wir - Artikel, die unter die Ewigkeitsklausel fallen, sind nicht verhandelbar. Nun betrifft die Ewigkeitsklausel gem GG ja nur die Artikel 1 und Art. 20. Artikel 16a wird eigentlich nicht davon umfasst - also los. Und dann sagen die "Filter-Beauftragen" .."Halt, die Menschenwürde (Art.1) strahlt doch auch in die anderen Grundrechte rein, sofern sie Konkretisierungen des Achtungsanspruchs der Menschenwürde beinhalten. Ha - also doch keine Initiative sagen die "Filter-Beauftragten" .
Moment sagen nun die Initiative-Betreiber - Einspruch: 1. Die Filter-Beauftragten sind befangen, weil sie Parteien angehören, die das Asylrecht belassen wollen., 2. Die Menschenwürde ist hinsichtlich einer Obergrenze gar nicht berührt, da die Würde nur dort greifen kann, wo tats. ein Anspruch auf Asyl besteht. Und 3. Selbst wenn man annimmt, die Menschenwürde sei berührt, so hat das Bundesverfassungsgericht unmissverständlich erklärt, sei auch die Ewigkeitsklausel einschränkbar, wenn ansonsten die Gefahr besteht, dass der Staat nicht seiner Pflichten gegenüber den Bürgern nachkommen kann und die Gefahr besteht, dass der Sozialstaat wegen Asyl Einbußen im Rahmen des Sozialrechts hinnehmen muss, um ein Mindestmaß (das dann niedriger ist) zu garantieren.
Es gibt also keine Einigung - ab zum Bundeverfassungsgericht. Das Bundesverfassungsgericht gibt die Sache zurück, mit der Auflage blablablabla...
Zum Schluss nach drei weiteren Runden wird die Initiative zugelassen, kein Politiker will es sich - analog zur Schweiz - mit den Bürgern verscherzen. Die Presse hat bereits schön alles verzerrt. Es wird gepöbelt und gehetzt.
Jetzt muss man schon die Frage stellen, ob denn ein solches Hin- und Her bei den einfachen Menschen wirklich den Glauben an Demokratie und den Rechtsstaat stärkt. Wenn man schon direkte Demokratie zulässt, so muss man wie in der Schweiz sie umfänglich zulassen. Sollte es Filter geben, so hinterlassen sie immer den Eindruck der Willkür und erzeugen Misstrauen gegenüber den Filter-Interpretationen. Das zerfasert die Initiativen und schwächt die Transparenz. Es gibt überhaupt keinen Überblick für die Bürger, was denn gerade wo zerklagt oder in welcher Instanz wo gerade behandelt wird.
All diese Schleifen werden im parlamentarischen Verfahren durch Ausschüsse, Experten, Gutachter und Debatten hinreichend beleuchtet und transparent gemacht. Es wird eben umfangreich angehört (klar auch im Bereich Lobbying) und es werden umfassende Diskussionen angestoßen, bis eine Gesetzesinitiative in die Abstimmung geht. Genau dieser Vorgang aber passiert bei Initiativen nicht.