YouTube: Live-Mitschnitte eigener Gigs?

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Max 'Hyronimus' Meier
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Bassix
ß41.439
Hallo,

darf ich Live-Mitschnitte von Cover-Songs in YouTube allen zugänglich machen, die ich selbst gespielt habe?

Wie ist das mit den Rechten am Cover Song?
 
Du brauchst eine Genehmigung des Rechteinhabers.

Irre Geschichte: Videos von Lee Sklar wurden schon gesperrt, weil er songs gecovert hat, auf denen er im Original die Bassspur eingespielt hatte...
 
Ja, das kannst und darfst du machen. Je nachdem, wie gut die Klangqualität ist und wie nah du am Original bist, wird YouTube automatisch Songs identifizieren und dich darüber benachrichtigen, ob die Einnahmen, die du auf YouTube mit diesen Cover-Songs erzielst, zwischen dir und den Rechteinhabern geteilt werden oder ob sie komplett an den Rechteinhaber gehen. In jedem Fall können aber alle Nutzer deine Mitschnitte problemlos ansehen und hören. (Bei meinen Cover-Songs steht meist die Einschränkung dabei, dass sie in Russland nicht abgerufen werden können.)

Es gibt nur eine Falle: Einige wenige (in der Regel ältere) Urheber stimmen diesem System der Rechteverwertung nicht zu, was dazu führen kann, dass dein Video blockiert wird (was an sich kein Problem ist, nur dass es dann keiner sehen kann) und dass du eventuell einen sogenannten "Strike" bekommst, das ist so etwas wie eine gelbe Karte. Wenn du innerhalb von 90 Tagen drei Strikes sammelst, wird YouTube deinen Account löschen. (Es stimmt nicht, was einige behaupten, dass dein Account bei einem Strike sofort gelöscht wird.) Das Problem kannst du aber ziemlich sicher umgehen, indem du deinen Mitschnitt zuerst auf einem Zweit-Account hochlädst und ein paar Minuten oder auch Stunden wartest, welche Beschränkungen YouTube dir dafür anzeigt. Im schlimmen Fall eines Strikes oder im schlimmsten Fall einer Löschung nach mehreren Strikes, wäre dann zumindest nicht dein Haupt-Account davon betroffen.

Wenn es dir nur darum geht, bestimmten Leuten einen Link zu deinem Mitschnitt zu schicken, kannst du auch gleich alles auf einem Zweit-Account abwickeln.
 
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Du brauchst eine Genehmigung des Rechteinhabers.

Irre Geschichte: Videos von Lee Sklar wurden schon gesperrt, weil er songs gecovert hat, auf denen er im Original die Bassspur eingespielt hatte...
Aber nur wenn dieser Fall auftritt:

Es gibt nur eine Falle: Einige wenige (in der Regel ältere) Urheber stimmen diesem System der Rechteverwertung nicht zu, was dazu führen kann, dass dein Video blockiert wird (was an sich kein Problem ist, nur dass es dann keiner sehen kann)
Einige wenige, aber schon große Namen - und gar nicht mal so schlau das so zu blocken:
 
Die Sache mit den Songrechten bei YT ist vertrackt ...

eigentlich wird ja schon beim Hochladen eines Clips automatisch überprüft, ob Autorenrechte berührt werden .... im Fall meiner Coverband haben wir aber erst nach fast zwei Jahren eine Abmahnung von Bryan Adams (bzw. seinen Anwälten oder die, die sich dafür halten) bekommen .... klar, das war das meistgeklickte und -kommentierte Video in unserem Channel ...

bei einem Van Halen-Song war's ähnlich - das Hochladen wurde von YT erlaubt, ein Jahr später gab's den Block .... absurd :facepalm1:
 
Vor allem das nicht checken, das man dank Youtube an jüngere Menschen rankommt und sich somit die eigene Legacy verlängern kann.
Rick Beato hat mal berichtet, das er für Videos zur Songanalyse von z.B. Tool und Faith no More die Antwort bekommen haben, das die sich davon geehrt fühlen, ebenso Sting, Peter Frampton, Metallica und viele mehr, die ihm später auch Interviews gegeben haben.
Es gibt also "alte Männer" die es kapiert haben.
 
im Fall meiner Coverband haben wir aber erst nach fast zwei Jahren eine Abmahnung von Bryan Adams (bzw. seinen Anwälten oder die, die sich dafür halten) bekommen
bei einem Van Halen-Song war's ähnlich - das Hochladen wurde von YT erlaubt, ein Jahr später gab's den Block .... absurd :facepalm1:
Sind diese Blockierungen schon etwas länger her? Ich habe nachträglich bislang nur einmal etwas bekommen, zu einem Video aus 2014, in dem ich die Melodie von "Girl from Ipanema" gespielt habe. Jahre später kam die Nachricht, dass die Einnahmen an den Rechteinhaber gehen, was ja auch okay ist (alternativ könnte ich die entsprechende Stelle stumm schalten). Ich bilde mir aber auch ein, dass das Erkennungssystem vor zehn Jahren noch nicht so ausgereift war wie heute.
 
Sind diese Blockierungen schon etwas länger her? Ich habe nachträglich bislang nur einmal etwas bekommen, zu einem Video aus 2014, in dem ich die Melodie von "Girl from Ipanema" gespielt habe. Jahre später kam die Nachricht, dass die Einnahmen an den Rechteinhaber gehen, was ja auch okay ist (alternativ könnte ich die entsprechende Stelle stumm schalten). Ich bilde mir aber auch ein, dass das Erkennungssystem vor zehn Jahren noch nicht so ausgereift war wie heute.
Die Uploads waren von 2023 und 2024, also aktuell ... wir wurden dann zur Teilnahme an einem Online-"Unterricht" über Autorenrechte "verdonnert" (ein kurzer Clip auf YT) ... wie das genau lief, weiss ich aber nicht, weil der Schlagzeuger der Channel-Inhaber ist
 
Ok, das bedeutet also, dass ich "relativ sicher" sein kann, wenn ich so ein paar kurze Cover-Clips online stelle. Ich werde also nicht mit Strafe verklagt, wenn doch irgendwas nicht passt. Das schlimmste was passieren kann, ist, dass mein Account gelöscht wird (die 3 genannten Strikes oder so).
 

Ich weiß nicht, welche strikes youtube da verteilt. Jedenfalls ist die GEMA da recht eindeutig. Das Problem ist vielleicht, dass GEMA deutsch ist und youtube international. Ich denke mal, dass du, @bandchef da weit unter dem Radar fliegst. Wenn's ans Geld verdienen geht, wird es dann interessanter, aber da würde ich mir den Rat nicht online holen.
:bier:
 

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