Welches Motorrad fahrt Ihr?

So sagt der TÜV. Ich war auch baff... der drecksreifen selber kostet da weniger, aber ich müsste hinten dann auch tauschen weil im Schein drinsteht gleiches fabrikat und type. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers reicht nicht mehr.
 
Wtf?! :O!Könnt ihr mir das genauer erklären? Bei meiner XS steht kein Sterbenswörtchen in den Papieren von den Reifen, außer der Größe latürnich. Muss ich da jetzt bei der nächsten HU was eintragen lassen?!
 
So sagt der TÜV. Ich war auch baff... der drecksreifen selber kostet da weniger, aber ich müsste hinten dann auch tauschen weil im Schein drinsteht gleiches fabrikat und type. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers reicht nicht mehr.
Als ob der Tüv wüsste ob der Reifen geeignet ist oder nicht :stars:

Der Hersteller kann das beurteilen, deshalb muss er auch haften wenn etwas passiert.
Der Tüv hingegen haftet für überhaupt nichts!

Das ist doch einfach eine Horde Bürokraten. Das ist Geldschneiderei, eigentlich sogar Wegelagerei.

Was für eine Frechheit!
 
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Nach etwas Querlesen finde ich nur eine Änderung von 2019, die sich offenbar auf eine Änderung der Reifengröße und/oder -marke, falls ein Hersteller eingetragen ist bezieht. Ist es das? D.h. nix im Schein, nix Problem?
 
Bei mir im Schein stehen noch zöllige Grössen, die kriegt man kaum noch. Ich bin in den letzten Jahren mit Herstellerfreigabe gefahren.
 
So, wie ich das sehe, endet jetzt die Schonfrist für ein Gesetz, das seit 2020 gilt.
In so weit ist es ein bisschen spät für eine Petition. Und bevor man auf die Ampel schimpft, sollte man ein lautes "Danke, Merkel!" rufen.

Wie auch immer... eine Einzelabnahme wird dann fällig, wenn die Reifen in Dimension und Geometrie von den eingetragenen abweichen. Sonst nicht.

Hab ich da was flasch verstanden?
 
So, wie ich das sehe, endet jetzt die Schonfrist für ein Gesetz, das seit 2020 gilt.
In so weit ist es ein bisschen spät für eine Petition. Und bevor man auf die Ampel schimpft, sollte man ein lautes "Danke, Merkel!" rufen.

Wie auch immer... eine Einzelabnahme wird dann fällig, wenn die Reifen in Dimension und Geometrie von den eingetragenen abweichen. Sonst nicht.

Hab ich da was flasch verstanden?
Soweit ich das verstehe müssen auch Typ und Hersteller stimmen.
 

Also bei meinem Fall ist das so:
Ich habe mehrere Grössen in meinem Schein stehen... die suzuki hat ja auch bald 50 Jahre aif dem Buckel.
Die aktuellen Reifen sind von einem Hersteller gleichen Typs also alles in Ordnung. Da aber der vordere Reifen von dem Hersteller nicht in zoll hergestellt wird, ist bisher mit herstellerfreigabe ein anderer Reifen verbaut und vom TÜV geduldet und jetzt nach 6 Jahren halt nicht mehr.
Muss ich sie halt nun eintragen.
Aber dass ich für eine halbe Zeile im Schein 110 Euro abdrücken muss, das ärgert mich schon sehr.
Und das Landratsamt hält ja dann auch nochmal die Hand auf.
 
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Ich hab meine vor einiger Zeit nicht durch den TÜV bekommen, weil die vom Hersteller aufgezogenen Originalreifen metrisch sind, im Papier aber Zollgrößen stehen. :rolleyes:
 
Yamaha macht jetzt auch Retro, auch wahrscheinlich keine Leichtgewichte
 

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Yamaha macht jetzt auch Retro, auch wahrscheinlich keine Leichtgewichte
Die XT sieht wirklich garnicht so schlecht aus. Soweit die Infos im Netz stimmen, wiegt sie um die 210 kg. Ob die Angaben inklusive aller Betriebsstoffe gelten weiß ich allerdings nicht. Damit wäre das Teil dann in etwa so schwer wie eine alte R80/GS. Ordentlich aber immer noch leichter als viele andere aktuelle Enduro-Dickschiffe.
 
.Da aber der vordere Reifen von dem Hersteller nicht in zoll hergestellt wird, ist bisher mit herstellerfreigabe ein anderer Reifen verbaut
Anderer Hersteller oder andere (metrische) Größe?
So ganz kapiert hab ich es noch nicht. Besteht das Problem nur, wenn man eine andere Größe aufzieht als in den Papieren steht (z.B. metrisch statt zöllig)?
 
ich versteh es ja selber nicht. :-)
Auf jeden Fall muss ich den Reifen trotz Herstellerfreigabe (war bisher immer geduldet) als Einzelabnahme eintragen lassen...
Ich könnte natürlich auch beide Reifen neu kaufen, dann halt ein anderes Fabrikat.
Bei mir im Schein steht nur gleicher Hersteller, gleicher Typ und beide in Zoll.
Aber auch Quatsch da die aufgezogenen noch voll gut und erst sechs Jahre alt sind.
 
Die XT sieht wirklich garnicht so schlecht aus. Soweit die Infos im Netz stimmen, wiegt sie um die 210 kg. Ob die Angaben inklusive aller Betriebsstoffe gelten weiß ich allerdings nicht. Damit wäre das Teil dann in etwa so schwer wie eine alte R80/GS. Ordentlich aber immer noch leichter als viele andere aktuelle Enduro-Dickschiffe.
Ja geil, oder? Aber beides eben auch SUVs 😉
 
So ganz kapiert hab ich es noch nicht. Besteht das Problem nur, wenn man eine andere Größe aufzieht als in den Papieren steht (z.B. metrisch statt zöllig)?
Wenn eine Reifengröße eingetragen ist, muss diese auch aufgezogen werden. Metrisch und zöllig sind für den TÜV zweierlei paar Schuhe, weil nicht 100 % identisch. Ist natürlich bekloppt, aber nicht zu ändern. Mittlerweile sind die Reifen leider auch Hersteller gebunden. Warum verstehe ich auch nicht, werde bei Gelegenheit aber meinen TÜV-Ingenieur fragen und berichten ...
 
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... Besteht das Problem nur, wenn man eine andere Größe aufzieht als in den Papieren steht (z.B. metrisch statt zöllig)?
Genau das. Andere Größen als im Papier sind nicht erlaubt. Und da zählt nicht die "echte" Größe, sondern die Zahl. Umrechnen von Zoll in mm ist dabei nicht zugelassen, das kann der TÜV anscheinend nicht.

Allerdings besteht auch ein Unterschied, ob es ne COC zum Bike gibt, oder "nur" nen Brief.
 

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