Bevor hier in einem eigentlich erledigten Threat weiter lustige Halbwahrheit geschrieben werden: bei allen Diskussionen und eigenen Meinungen…
Vergesst nicht, dass der Bass in der Schweiz gekauft wurde.
Das nicht mal EU! Die Gepflogenheiten, Rechte und Gesetze sind eigen und man kann nicht unsere Massstäbe u Erwartungen ansetzten.
Rechtlich ist sie vergleichbar mit jedem Drittland (z.B auch Indien, Nigeria, Canada, Uruguay, …) - auch wenn ins die sympathischen Eidgenossen wesentlich näher stehen.
Einfaches Google ergibt, dass du dir den Gegenstand anschauen musst, wenn du ihn dann mitnimmst, gilts als gekauft.
Ist es ein versteckter Mängel, was man bei einer Halsschraube je nach Richter ggf annehmen kann, hast du 14 Tage Zeit das zu reklamieren. Ob sie es ist, ist eine Auslegungssache… wurde er als Neu verkauft, ist zu erwarten das sie ok ist… wenn sie denn verdeckst ist usw.
Wie lange ein Gegenstand als neu gilt muss auch nach Schweizer Gesichtspunkten gefragt werden und nicht nach „deutschem Bauchgefühl“
Wenn du innerhalb der 14 Tage mit Bass und deiner Rechnung hingegangen wärst, hätte er was machen müssen.
Klar überlegt man sich das zweimal, es ist schon Aufwand. Nicht nur die Reise,
man muss auch den Zoll Rückabwickeln.