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..die Schrift war falsch rum...hab´s mal gedreht...
danke. hatte ich auch schon überlegt...die Schrift war falsch rum...hab´s mal gedreht...
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Das ist gaaanz dünnes Eis. Das würde ich aus rechtlicher Sicht nicht riskieren.Brauchst du für künstlerische (nicht gewerbliche) Aktivitäten nicht. Street fällt darunter.
Es hat sich seitdem nichts verändert. Das KUG greift nach wie vor, die DSGVO hat das nicht abgelöst. Das ist von mehreren Gerichten auch schon genau so bestätigt worden. Das Anfertigen ist ja sowieso unkritisch. Es geht da ja lediglich um die Veröffentlichung.@Ratterbass ich fragte nur, weil es vor Jahren noch Graubereich war, als ich mich in der Streetfotografie versucht habe. Wenn es heute eindeutig geklärt ist, wäre ich für eine Quelle dankbar.