.... denn dann müsste die Band als GbR oder Kapitalgesellschaft ein Gewerbe angemeldet haben ...
Künstlerische Tätigkeiten sind doch freiberuflich und nicht gewerblich?
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.... denn dann müsste die Band als GbR oder Kapitalgesellschaft ein Gewerbe angemeldet haben ...
Künstlerische Tätigkeiten sind doch freiberuflich und nicht gewerblich?
So wie ich das verstanden habe, sind alle Bands automatisch eine GbR. Egal, ob du das dem Finanzamt nun mitteilst, oder später irgendjemand darauf kommt.Vorsicht mit GbR:
Da haftet jeder Gesellschafter für alle Verbindlichkeiten der GbR, sogar mit dem Privatvermögen.
So was kann ordentlich ins Auge gehen.
So wie ich das verstanden habe, sind alle Bands automatisch eine GbR. Egal, ob du das dem Finanzamt nun mitteilst, oder später irgendjemand darauf kommt.
Weiterhin muss man sich halt überlegen, ob man als Band einen Kredit aufnimmt, oder Verträge mit Veranstaltern mit hohen Strafsumme bei Vertragsbruch eingeht. Klar muss dann jeder dafür haften, musst du ja auch, wenn du privat einen Kredit nimmst.
Grüße!
aber die Haftung anders verteilen,
Innerhalb der GbR nicht. Aber ich kann doch ausserhalb der GbR mit meinem Kumpel Kalle vertraglich ausmachen, dass alle Verpflichtungen die ihm aus der GbR entstehen von mir zu erstatten sind, oder nicht?nein kann man nicht
Nein - das geht nicht. Du kannst keinen Vertrag zu Lasten Dritter schliessen.auch die Haftungsfrage klären (also die Haftung kann man natürlich nicht ausschließen, aber die Haftung anders verteilen, so dass es bspw. nur eine Person gibt, die im Zweifelsfall bezahlen müsste).
nein kann man nicht
Innerhalb der GbR nicht. Aber ich kann doch ausserhalb der GbR mit meinem Kumpel Kalle vertraglich ausmachen, dass alle Verpflichtungen die ihm aus der GbR entstehen von mir zu erstatten sind, oder nicht?
oder nicht?
wenn Ihr eine entsprechende Vereinbarung habt, musst Du dann den "Schaden" Deines Kumpels Kalle im "Innenverhältnis" ausgleichen.
Man kann nicht nur durch konkludentes Handeln eine GbR gründen, sondern das ganze durchaus auch in Papierform festhalten und dabei bspw. auch die Haftungsfrage klären (also die Haftung kann man natürlich nicht ausschließen, aber die Haftung anders verteilen, so dass es bspw. nur eine Person gibt, die im Zweifelsfall bezahlen müsste). Auch ist es möglich in Verträgen die Haftung gänzlich auszuschließen, allerdings nicht in Form von AGBs.
Und leider vollkommen korrekt. AGB darf genau so wie alle anderen feststehenden Abkürzungen sinnvoll dekliniert werden.doppelte Mehrzahl...
Ich glaube, da liegst du falsch. GbR bedeutet nun mal prinzipiell, dass ALLE haften.
und zwar gesamtschuldnerisch.Das bedeutet, dass sich ein Gläubiger das Mitglied der GbR rauspicken darf, von dem er glaubt, am leichtesten seine Kohle zu bekommen. Der darf dann zusehen, wie er von seinen Kumpels die Kohle wiederbekommt.
GbR bedeutet nicht, "dass ALLE haften", sondern dass die GbR (deren Teil man ist) unbegrenzt haftet. Deswegen kann man die Haftung trotzdem intern anders regeln. Das man im Zweifelsfall natürlich immer noch zur Kasse gebeten werden kann, sollte jedem klar sein, der sich auch nur ein bisschen damit auseinandergesetzt hat. Aber die meisten Schäden werden nicht in den Millionenbereich gehen, sondern deutlich darunter liegen. Und dann ist es gut, wenn nur der Verursacher zahlen muss und nicht die komplette GbR zu gleichen Teilen zur Kasse gebeten wird.
Genauso hat man bei Verträgen die Möglichkeit als Teil des Vertrages die Haftung auszuschließen, wie eben auch Vertragsstrafen zu definieren oder sonst etwas zu tun.
Und leider vollkommen korrekt. AGB darf genau so wie alle anderen feststehenden Abkürzungen sinnvoll dekliniert werden.