Jetzt schreibe ich doch mal was dazu. Zunächst @Slapman 100% Zustimmung.
Als erstes die Aussage es gibt keine Allgemeinaussage, wie eine Band vorgehen sollte, da einfach die Parameter zu unterschiedlich sind. Allerdings nehme ich mal Bezug auf den Ausgangsfall, d. h. eine Band erzielt gelegentlich Einnahmen (weniger als 17.500 EUR im Jahr). hat aber keine Gewinnererzielungsabsicht (d.h. die Ausgaben übersteigen über einen Zeitraum von 10 Jahren die Einnahmen) und möchte steuerlich auch nichts groß mit dem Finanzamt zu tun haben, muss aber ab und an Rechnungen an Gastwirte, etc. schreiben.
Für diesen Fall würde ich folgende Vorgehensweise vorschlagen. Hierbei gehe ich davon aus, dass die "Band" nach außen auftritt, d. h. gemeinsame Homepage, Facebook, etc.
1.) Beim zuständigen Finanzamt Steuernummer für die "GbR" beantragen, so dass überhaupt ordnungsmäßige Rechnungen erstellt werden können.
2.) Zeitgleich Fragebogen steuerliche Erfassung für Personengesellschaften ausfüllen und an das Finanzamt senden. Hierbei beantragen, dass auf die Kleinunternehmerregelung "nicht" verzichtet wird. Folglich werden Rechnungen "brutto für netto" geschrieben ohne Ausweis der Umsatzsteuer. Auf der Rechnung ist dann der Hinweis "Kleinunternehmer i. S. v. § 19 UStG" anzubringen.
3.) Dem Finanzamt mit dem Fragebogen eine Prognose (am Besten 3 Jahre) der Einnahmen und Ausgaben mit vorlegen aus der sich ergibt, dass die Ausgaben (Miete Proberaum, Kosten Instrumente, Fahrtkosten, etc.) die Einnahmen nachhaltig übersteigen und beantragen die Band als "Liebhabereibetrieb" einzustufen und beantragen von der Einreichung von Steuererklärungen / Gewinnermittlungen abzusehen. Hierbei zusätzlich den Hinweis anbringen, sollten sich die Verhältnisse ändern, wird man unaufgefordert auf das Finanzamt zukommen. Dies bedeutet die "Liebhaberei" ist kein Freibrief. Sollte sich ab dem z. B. 4. Jahr nun doch Gewinnerzielungsabsicht einstellen, dann muss man ab diesem Zeitpunkt doch Gewinnermittlungen und Steuererklärungen erstellen, aber das soll jetzt nicht das Thema sein.
I. d. R. erfolgt dann die Zuteilung der Steuernummer für Zwecke der Umsatzsteuer und ein Begleitschreiben, dass die Band als Liebhabereibetrieb eingestuft wird und von der Einreichung jährlicher Steuererklärungen und Gewinnermittlung abgesehen wird. Somit wäre die Band ganz sauber registriert und könnte ordnungsgemäß Rechnungen schreiben.
Wie gesagt, das Vorstehende hat keine Allgemeingültigkeit und betrifft lediglich "Liebhabereibands" die allerdings Rechnungen schreiben müssen mit einem Gesamtumsatz < 17.500 EUR und die auch noch nichts mit dem Finanzamt zu tun haben möchten. So wie Slapman schreibt gibt es durchaus Konstellationen bei denen es Sinn macht zur Umsatzsteuer zu optieren, dies ginge auch bei Liebhaberei, da diese nur die die Einkommen- und Gewerbesteuer tangiert, aber das führt nun zu weit.