Steuerliche Behandlung eines Auftrittes

Wenn ihr allerdings sowieso in Zukunft vorhabt, dies häufiger zu tun, solltet ihr euch von einen Steuerberater beraten lassen.
Da rate ich mal von ab. Steuerberater stehen für Amateur Bands in keinem Kosten-Nutzen Verhältnis.

Ich würde das in diesem Fall mit einer "Geld erhalten"-Quittung lösen.
1. Sehr guter Tipp, mit der Geld erhalten Quittung, wenn der Veranstalter mitmacht
2. Immer alle Ausgabenbelege behalten! Immer! Alle!
3. Mit gesundem Menschenverstand abschätzen, ab wann ein "echter" Gewinn bei der Sache herauskommt und dann beraten wie es weiter geht.
4. Das mit den o. g. 8000 per anno ist Quatsch, falls Du noch andere Einkünfte hast. Alles was Du gewerblich, selbständig, als Land- oder Forstwirt, als Angestellter, aus Vermieteung, aus Kapitalerträgen oder Renten hast, wird zusammengerechnet. Davon werden ein paar kleinere Dinge wieder abgezogen und das darf dann max. 8000 haben. Diese 8000 erreicht also hoffentlich jeder, der nicht Schüler oder Hartzler ist.
 
Das Finanzamt berät einen auch in solchen Dingen. Man muss nur hingehen und fragen. Die sind die verlässliche Quelle, nicht "der Stammtisch". :bier:
Ich habe bisher bei Nachfragen zu verschiedensten Sachverhalten immer gute Tipps bekommen und inhaltlich waren diese eigentlich immer unkomplizierter, als alle Szenarien, die in meinem Kopf und von Bekannten ersonnen wurden.
 
@beate, obwohl du mit deinen Ratschlägen recht hast, vermischt du z.T. Begriffe.
Wenn die Einnahmen unter den Ausgaben (Proberaumiete, Abschreibung der Anschaffung der Instrumente, Fahrtkosten..) liegen, wird das Finanzamt von euch kein Geld bekommen. Je nach Finanzamt wollen die das dann alles gar nicht wissen (erspart Arbeit für beide Seiten) oder eben alle paar Jahre mal eine Einnahmeüberschussrechnung ob es weiter nur ein gewinnloses Hobby ist. Wenn es - wie meist - voraussichtlich dauernd so ist, es also keine Gewinnerzielungsabsicht gibt (Synonyme: Hobby, Liebhaberei), wird das Finanzamt natürlich auch eure Ausgaben fürs musizieren nicht von euren anderen regulären Einkommen abrechnen.
Eine Umsatzsteuer muss bzw. darf auf Rechnungen nur erhoben werden und muss an das Finanzamt weiter gegeben werden , ab einem Umsatz der Band (also alle Einnahmen, bevor die Kosten abgezogen werden) über 17.500 Euro im Jahr. Darunter ist die Band (GBR) Kleinunternehmer, Finger weg von der Umsatzsteuer. Man muss sie natürlich weiterhin beim Einkauf der Instrumente bezahlen als Endverbraucher.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sorry, genau das ist das Problem. Da schreibt jemand einen Betrag in einem Zusammenhang was man mal so gehört hat und schon steht es im Raum und wird so verstanden.......
Richtig, @Slapman !!

@kemm47 : Also wir bleiben mit der Band unter den 8900€ jährlich und .......
....... ich hab' keinen Betrag erwähnt; wie kommst Du auf den erwähnten Betrag?

@kemm47 ......Wie meinst du das mit den Quittungen? Die Band muss eine Quittung über den Erhalt ausstellen und der Veranstalter darüber, dass er das Geld rausgegeben hat? Ist das nicht doppelt gemoppelt? Muss nicht nur der Empfänger des Geldes eine Quittung ausstellen?

Damit gehen wir - als Hobbymusiker - "auf Nummer sicher" und können damit "schwarz auf weiß" belegen, welche [geringe] Gage wir (vom Veranstalter) erhalten haben; es könnte widrigenfalls ja sein, dass beispielsweise das FA vermutet, dass ihr deutlich mehr Gage kassiert habt und an der Steuer "vorbei arbeiten wollt"! Der Veranstalter braucht sowieso die Quittung, um seine Ausgaben belegen zu können.
 
Zuletzt bearbeitet:
[Je nach Finanzamt wollen die das dann alles gar nicht wissen (erspart Arbeit für beide Seiten) oder eben alle paar Jahre mal eine Einnahmeüberschussrechnung ob es weiter nur ein gewinnloses Hobby ist.

Deshalb riet ich ja zum Gespräch mit dem Sachbearbeiter.

Eine Umsatzsteuer muss bzw. darf auf Rechnungen nur erhoben werden und muss an das Finanzamt weiter gegeben werden , ab einem Umsatz der Band (also alle Einnahmen, bevor die Kosten abgezogen werden) über 17.500 Euro im Jahr.
Der kann noch deutlich höher liegen, wenn man erst mal den Kleinunternehmerstatus hat. Die 17500 sind das "Einstiegslimit".

Finger weg von der Umsatzsteuer.
Unbedingt. Ihr werdet sonst wahnsinnig.
 
wie versteuere ich die 50 euro vom gig meiner hobbyband...

that's as rock'n roll as you can get...

 
wie versteuere ich die 50 euro vom gig meiner hobbyband...
... am besten überhaupt nicht, Wohnsitz nach Monaco verlegen, oder Briefkastenfirma gründen, oder offshore ala cayman islands, oder schauen wie es amazon, Starbucks, Fussballstars etc. und das ganze asoziale, kriminelle Dreckpack machen, die viele Millionen verdienen ohne Steuern dafür zu zahlen...:(!
Es ist unfassbar das man sich bei solchen Kleckerbeträgen als Hobbyband überhaupt Gedanken machen muss.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ciao zusammen,

seit meiner Zeit, in welcher ich mit Musik meinen Lebensunterhalt bestritten habe, deklariere ich die Einkünfte aus der Musik. Jetzt, wo ich "nur" noch Hobbymusiker bin, sind es natürlich substanziell weniger Einkünfte. Dass ich immer noch deklariere, hat zwei Gründe:

1. Mein Gesicht und mein Name sind öfter auch auf Plakaten, Flyer, Onlinemedien und einigen Scheiben, da will ich kein Risiko eingehen. Hinzu kommen Einkünfte aus Suisa und Co., Nennungen in Radioplaylisten, usw. Wie bereits hier geschrieben wurde, sind die Behörden auch Online und je knapper deren Kassen, desto energischer muss eingetrieben werden.

2. Ich kann Aufwendungen absetzen, bin jedoch ab einem Betrag von CHF 2400 verpflichtet, diese vollständig zu dokumentieren (als Selbständiger, als unselbständig Erwerbender können eh nur pauschal 20% abgesetzt werden).

Ich bin auch verpflichtet, auf den Einnahmen ab einem Jahresbetrag von CHF 2300 Sozialabgaben zu deklarieren und entrichten (Achtung: Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil wenn selbständig), darunter ist es freiwillig. Das händle ich ein wenig flexibler, denn ich war z.B. in meiner letzten Arbeitsstelle bereits überobligatorisch sozialversichert, dann kräht kein Hahn mehr danach. Wenn das Einkommen sinkt oder wie bei mir nach Arbeitslosigkeit kann man sich mit der Deklaration der Sozialabgaben aus Nebeneinkünften eine Finanzierungslücke in den SV schliessen, die Mindestbeiträge sind so bemessen, dass man mit den CHF 2300 hinkommt.

Ach ja, das gilt in der Schweiz, in Deutschland wird das nicht identisch sein.

Gruss
claudio
 
Oder alle sind Freiberufler, dann ist die Band eben keine GbR...

Leider falsch. Sobald 2 Nasen eine Bühne betreten und Geld dafür bekommen, entsteht eine GbR. Ausnahme: jeder einzelne Musikant / Akteur hat einen separaten Vertrag mit dem Veranstalter.

Ohne den bereits rumgeisternden Halbwahrheiten weitere hinzuzufügen sehe ich 2 Möglichkeiten: 1. alles richtig machen oder 2. sich bei Kleinscheiß keinen Kopf drum machen.

Fragt doch mal den Veranstalter, ob jeder einzelne von euch ihm nicht eine Quittung über Fahrkosten oder sowas unterschreiben kann. Dann hat er einen Beleg für seine Ausgaben und fertig ist die Laube. Du kannst ihm aber auch eine simple Rechnung schreiben mit deiner Steuernummer und einer laufenden Nummer drauf, bei der ersten Rechnung konsequenterweise die "1" und dem Hinweis, dass du nach §19 nicht umsatzsteuerpflichtig bist, das ist die Kleinunternehmerregelung. Fertig. Bei deiner Steuererklärung gibst du diese Einnahme mit an und einen Haufen Ausgaben und sparst, da du ja defizitär unterwegs bist, am Ende sogar Steuern.

Wichtig ist nur eins: NIEMALS MEHRWERTSTEUER AUSWEISEN ODER ENTGEGENNEHMEN!!!!!!!!!! Die müsstest du nämlich abführen oder verrechnen, dann wird´s kompliziert.

Ich würde in so einem Fall eine Quittung unterschreiben mit Peter Müller, Hamburg, Reeperbahn 66 .....
Und: nein, die Finanzämter haben keine Zeit, dich online oder sonstwo zu jagen. Da passiert exakt nichts!
 
Sorry, genau das ist das Problem. Da schreibt jemand einen Betrag in einem Zusammenhang was man mal so gehört hat und schon steht es im Raum und wird so verstanden. Lass Dich von jemandem beraten der Ahnung hat. Sorry, aber das ist genau das was bei diesen Stammtischratschlägen bei raus kommt.
Das war ja meine Frage, ob es einen Freibetrag gibt. Also gibt es keinen...

@Groovy McBass: ....... als Band seid Ihr eine "Gesellschaft bürgerlichen Rechts". Jeder von euch ist eigenständig steuerlich "verantwortlich".
Beispiel: aufgrund der anteiligen Bandgagen und sehr geringen eigenen Aufwendungen könnten einzelne Musiker von euch steuerpflichtig sein, während andere Bandmitglieder aufgrund eigener hoher Aufwendungen dies nicht sind (weil noch im Hobby-Bereich verortet). Das muss also sehr individuell betrachtet werden!
Ich sammle daher penetrant meine Belege über gekaufte Saiten, sämtliche Musiker-Utensilien, Aufzeichnungen über Proben, Gigs und Fahrten zu Veranstaltern zwecks Gig-Anbahnung (Fahrtkosten), Kosten für Pressearbeit (Plakate) usw. usw.
Wenn Du alle Deine jährlich angefallenen "Musikerkosten" erfasst hast, kannst Du anhand Deiner anteiligen Gagen einschätzen, ob's steuerlich relevant werden könnte...... Solange Deine eigenen Aufwendungen höher sind oder nur geringfügig überschritten werden, ist's (steuerlich) unkritisch.

Zum Eingangsbeitrag: Ihr als Band schreibt dem Veranstalter die Rechnung, die er benötigt und von Euch haben will. Bzw. ein "bevollmächtigter" Vertreter der Band.
Und wenn Ihr das Geld bekommen habt, quittiert Ihr es dem Veranstalter. Das kann handschriftlich auf der Rechnung geschehen, müsste aber auf Eurer Durchschrift ebenfalls erkennbar sein.

Weil Ihr ja wohl "Liebhaberei" anstrebt, also keine Gewinnerzielungsabsicht und Kosten, die dauerhaft über den Einnahmen liegen, weist Ihr keine UST aus. Klärt mit einem der für Eure (persönliche) Einkommensteuer zuständigen Sachbearbeiter beim Finanzamt bitte ab, was er sehen bzw nicht sehen will. Erstellt von dem Gespräch eine schriftliche Dokumentation (also mitschreiben...)

Ansonsten und im Zweifelsfall immer heißt es Belege sammeln und eine simple Einnahme-Überschussrechnung erstellen, Fahrtkosten ermitteln... eine Buchhaltung benötigt Ihr noch nicht.

Zur UST: falls das FA Euch als "Betrieb" sehen will, solltet Ihr von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. Dann entfällt der ganze Hassel mit der Umsatzsteuervoranmeldung (ihr wollt das ja als "Liebhaberei" betreiben, da wäre alles andere kontraproduktiv...). Dafür könnt Ihr halt auch die UST nicht durchreichen, müsst sie aber auch nicht abführen.

Spannender würde es für mich, weil ich Unternehmerin bin und nicht unter die Kleinunternehmerregelung falle.

Ihr könnt euch auf mehreren Wegen beraten lassen:
z. B.
1) Verwandschaft (Bekanntschaft und das hier ist wegen des Steuerberatergesetzt engen Grenzen gesetzt. Stammtischratschläge dürfen also abgegeben werden :-) )
2) Lohnsteuerhilfeverein (Würde ich vielleicht eher abraten, ob die alle so auf das Unternehmertum spezialisiert sind würde ich ein ? machen)
3) Steuerberater (da solltest Du vorbereitet sein mit den Dingen die ihr machen wollt und wie ihr euch in der Band auch untereinander seht Stichwort Gleichberechtigt etc.) Also am besten geht da nicht einer hin sondern mindestens mal zwei.
4) Ich würde Dir aber auch ans Herz legen mal bei der IHK in Deiner Nähe anzuklopfen. Die Jungs und Mädels haben leider nicht überall den besten Ruf und viele wissen gar nicht, dass die auch Existenzgründungsberatung machen und das teilweise kostenfrei. Die sind nicht auf private Steuererklärungen, sondern tatsächlich auf diese Fragen spezialisiert.

Aber wie es oben jetzt schon einige beschrieben haben gibt es ja auch erst mal die Schmalspurvariante wie von beate und Kemm beschrieben.

Da rate ich mal von ab. Steuerberater stehen für Amateur Bands in keinem Kosten-Nutzen Verhältnis.


1. Sehr guter Tipp, mit der Geld erhalten Quittung, wenn der Veranstalter mitmacht
2. Immer alle Ausgabenbelege behalten! Immer! Alle!
3. Mit gesundem Menschenverstand abschätzen, ab wann ein "echter" Gewinn bei der Sache herauskommt und dann beraten wie es weiter geht.
4. Das mit den o. g. 8000 per anno ist Quatsch, falls Du noch andere Einkünfte hast. Alles was Du gewerblich, selbständig, als Land- oder Forstwirt, als Angestellter, aus Vermieteung, aus Kapitalerträgen oder Renten hast, wird zusammengerechnet. Davon werden ein paar kleinere Dinge wieder abgezogen und das darf dann max. 8000 haben. Diese 8000 erreicht also hoffentlich jeder, der nicht Schüler oder Hartzler ist.

Wir sind übrigens alle Studenten, von denen einige maximal nen 450€ Job machen.
Wenn jeder seine Steuererklärung macht, kommen ja dann alle möglichen Ausgaben in Betracht. Nicht nur solche, welche mit dem Hobby in Zusammenhang stehen. Gesetzt den Fall, das bleibt unser einziger Auftritt im Jahr, sind somit unsere Ausgaben grundsätzlich höher, als unsere Einnahmen... Angefangen bei der PR-Miete, den Fachbüchern und weiter auch für andere Büromaterialien und Fahrtkosten zum Proberaum, zu Fortbildungen/ Vorträgen.
Ich komme also immer weiter dahin, dass es für uns sogar recht schwer wird, überhaupt ins Plus zu kommen. Und da jeder seine eigene Erklärung macht, muss ja nichts gesondert für die Band aufgelistet werden, nehme ich an.

Der Tipp mit dem Steuerberater ist vielleicht doch ganz gut. Da werde ich einfach den meines Vaters mal fragen. :-)

Bis hierhin ganz lieben Dank für die vielen Rückmeldungen. Das Thema scheint auch ein sehr heißes zu sein, wie ich an der Anzahl der Post in der kurzen Zeit festmache.
 

Das Stichwort was - meiner Recherche nach - hier relevant sein dürfte ist "Einnahmen aus Selbstständiger Arbeit". Die Freigrenze dürfte hier derzeit bei 410 € / Jahr liegen. Soweit ich mich recht erinnere müssen die Beträge aber angegeben werden - was relevant ist und was nicht entscheidet das FA.

edit: Was - wie hier bereits beschrieben - aber grundsätzlich eine gute Idee ist, ist Buch über Ein- und Ausgaben zu führen. Sowohl als Band als auch Privat. Falls das FA mal anklopft, macht es sicherlich einen guten Eindruck wenn man prompt darlegen kann ob man nun steuerlich interessant ist oder eben nicht.
 
Das Stichwort was - meiner Recherche nach - hier relevant sein dürfte ist "Einnahmen aus Selbstständiger Arbeit". Die Freigrenze dürfte hier derzeit bei 410 € / Jahr liegen. Soweit ich mich recht erinnere müssen die Beträge aber angegeben werden - was relevant ist und was nicht entscheidet das FA.

edit: Was - wie hier bereits beschrieben - aber grundsätzlich eine gute Idee ist, ist Buch über Ein- und Ausgaben zu führen. Sowohl als Band als auch Privat. Falls das FA mal anklopft, macht es sicherlich einen guten Eindruck wenn man prompt darlegen kann ob man nun steuerlich interessant ist oder eben nicht.

Mein Kenntnisstand:
Ja, dem ist so. Hierbei handelt es sich um den sog. Härteausgleich. Fall des Arbeitnehmers, der Nebeneinkünfte hat wie die des Musikers. Dennoch besteht die Pflicht der Dokumentation und Einnahmenüberschussrechnung. Es geht um den Überschuss, nach Abzug der Betriebsausgaben von den Betriebseinnahmen. Liegt dieser unter 820 € besteht die Möglichkeit den sog. gekürzten Härteausgleich in Anspruch zu nehmen. 820 € abzgl. Betrag der Nebeneinkünfte. Darüber hinaus ist aber Schluss. Dann muss es vollständig versteuert werden
 
Ich würde die sache auch erstmal als Hobby/ Liebhaberei weiterführen und den Steuerkram aussen vor lassen, interressant wirds evtl. nur, wenn einer / alle von euch Musik oder Kunst studiert und "Arbeitsmaterial" zum Lernen benötigt. Vielleicht auch noch in der Werbung, wenn man sich mit deren Vertonung befasst.Oder für die Doktorarbeit in Psychologie mit dem Titel: Gruppendyynamik in rockbands -(oder so);-);-);-)
 
Ich würde die sache auch erstmal als Hobby/ Liebhaberei weiterführen und den Steuerkram aussen vor lassen, interressant wirds evtl. nur, wenn einer / alle von euch Musik oder Kunst studiert und "Arbeitsmaterial" zum Lernen benötigt. Vielleicht auch noch in der Werbung, wenn man sich mit deren Vertonung befasst.Oder für die Doktorarbeit in Psychologie mit dem Titel: Gruppendyynamik in rockbands -(oder so);-);-);-)

Ich will Dir nicht auf den Schlips treten, aber das ist ein Tip zur Steuerhinterziehung. Mit Hobby und Liebhaberei hat das nichts zu tun was Du da schreibst. Diese Qualifizierung wird getroffen, wenn klar ist, wie die tatsächlichen Verhältnisse aussehen. Und das kann hier keiner aus diesen Fragmenten beurteilen die der Threadersteller hier gepostet hat. Also nichts für ungut. Es kommt auf die Gewinnerzielungsabsicht oder die tatsächliche Gewinnerzielung an was z. B. die Liebhaberei betrifft. Die kann doch langfristig gegeben sein. Wer außer der Threadersteller selbst soll denn das von uns beurteilen? Somit könnte es sich sogar lohnen anfänglich Verluste zu produzieren. Die werden dann mit den übrigen Einkunftsarten verrechnet und können somit auch die Steuerlast drücken. Auch das Thema Umsatzsteuer was hier als "rotes Tuch" deklariert wird ist mehr der Arbeitsvermeidungsstrategie geschuldet als es tatsächlich ist. Ich habe (auch als nebenberuflicher Hobbymusiker) zur Umsatzsteuer optiert. Warum? Weil es sich (für mich) dicke lohnt. Meine Auftraggeber sind fast alle Vorsteuerabzugsberechtigt, daher kann ich die Umsatzsteuer auf meine reguläre Gage aufschlagen. Was hab ich davon? Ich bekomm von all meinen Anschaffungen 19% zurück. Jetzt müsst ihr keine Mathematikprofessoren sein um überschlägig auszuloten ob sich das lohnt..... Ich will nicht prahlen was ich tolle Ahnung davon habe, wie gesagt, mehr Hobby als Beruf. Es soll hier nur auch zeigen, dass man durchaus auch einen Benefit daraus hat, Dinge korrekt zu machen.

Lieber Threadersteller: Mach es "richtig" und wenn Du unter bestimmten Grenzen bleibst, musst Du oder Deine Kollegen eventuell!!!! keine Steuern dafür zahlen. Aber diese Tipps das hier alles liegen zu lassen und Halbwahrheiten was alles Steuerfrei sein soll, Begrifflichkeiten die hier mehr Verwirrung stiften als aufklären (Einnahmen, Betriebseinnahmen, Einzahlungen, Kosten, Ausgaben) ist so als würde ich mich am Stammtisch über amerikanische Politik unterhalten. Jeder gibt seinen Senf dazu und kaum einer hat wirklich Ahnung.
 
Also wenn ichs richtig sehe sind wir alle -oder die meisten - in etwa der gleichen Position. Wir sind Hobbymusiker und "verdienen" pro Person vielleicht mal 1000.- Eus/monat. demgenüberstehen ausgaben von (geschätzt) 50.- Proberaum, 30.- Saiten, 30.- Benzin/ Fahrkarten, 100.- sonstige Ausgaben, z.B. Essen wenn man gigt, anteilig Transportermiete etc., 300.- grössere Anschaffungen bei jährlich 3600.- (Instrumente, Verstärker..sind 510.- Euro bleiben nochmal etwa 500.- im Monat die ich versteuern müsste- wenn sich diese .Beträge in dieser Höhe im Jahresdurchschnitt ergeben würden.Also ca 6000.- im Jahr.
 
Jetzt schreibe ich doch mal was dazu. Zunächst @Slapman 100% Zustimmung.

Als erstes die Aussage es gibt keine Allgemeinaussage, wie eine Band vorgehen sollte, da einfach die Parameter zu unterschiedlich sind. Allerdings nehme ich mal Bezug auf den Ausgangsfall, d. h. eine Band erzielt gelegentlich Einnahmen (weniger als 17.500 EUR im Jahr). hat aber keine Gewinnererzielungsabsicht (d.h. die Ausgaben übersteigen über einen Zeitraum von 10 Jahren die Einnahmen) und möchte steuerlich auch nichts groß mit dem Finanzamt zu tun haben, muss aber ab und an Rechnungen an Gastwirte, etc. schreiben.

Für diesen Fall würde ich folgende Vorgehensweise vorschlagen. Hierbei gehe ich davon aus, dass die "Band" nach außen auftritt, d. h. gemeinsame Homepage, Facebook, etc.

1.) Beim zuständigen Finanzamt Steuernummer für die "GbR" beantragen, so dass überhaupt ordnungsmäßige Rechnungen erstellt werden können.
2.) Zeitgleich Fragebogen steuerliche Erfassung für Personengesellschaften ausfüllen und an das Finanzamt senden. Hierbei beantragen, dass auf die Kleinunternehmerregelung "nicht" verzichtet wird. Folglich werden Rechnungen "brutto für netto" geschrieben ohne Ausweis der Umsatzsteuer. Auf der Rechnung ist dann der Hinweis "Kleinunternehmer i. S. v. § 19 UStG" anzubringen.
3.) Dem Finanzamt mit dem Fragebogen eine Prognose (am Besten 3 Jahre) der Einnahmen und Ausgaben mit vorlegen aus der sich ergibt, dass die Ausgaben (Miete Proberaum, Kosten Instrumente, Fahrtkosten, etc.) die Einnahmen nachhaltig übersteigen und beantragen die Band als "Liebhabereibetrieb" einzustufen und beantragen von der Einreichung von Steuererklärungen / Gewinnermittlungen abzusehen. Hierbei zusätzlich den Hinweis anbringen, sollten sich die Verhältnisse ändern, wird man unaufgefordert auf das Finanzamt zukommen. Dies bedeutet die "Liebhaberei" ist kein Freibrief. Sollte sich ab dem z. B. 4. Jahr nun doch Gewinnerzielungsabsicht einstellen, dann muss man ab diesem Zeitpunkt doch Gewinnermittlungen und Steuererklärungen erstellen, aber das soll jetzt nicht das Thema sein.

I. d. R. erfolgt dann die Zuteilung der Steuernummer für Zwecke der Umsatzsteuer und ein Begleitschreiben, dass die Band als Liebhabereibetrieb eingestuft wird und von der Einreichung jährlicher Steuererklärungen und Gewinnermittlung abgesehen wird. Somit wäre die Band ganz sauber registriert und könnte ordnungsgemäß Rechnungen schreiben.

Wie gesagt, das Vorstehende hat keine Allgemeingültigkeit und betrifft lediglich "Liebhabereibands" die allerdings Rechnungen schreiben müssen mit einem Gesamtumsatz < 17.500 EUR und die auch noch nichts mit dem Finanzamt zu tun haben möchten. So wie Slapman schreibt gibt es durchaus Konstellationen bei denen es Sinn macht zur Umsatzsteuer zu optieren, dies ginge auch bei Liebhaberei, da diese nur die die Einkommen- und Gewerbesteuer tangiert, aber das führt nun zu weit.
 
Also wenn ichs richtig sehe sind wir alle -oder die meisten - in etwa der gleichen Position. Wir sind Hobbymusiker und "verdienen" pro Person vielleicht mal 1000.- Eus/monat. demgenüberstehen ausgaben von (geschätzt) 50.- Proberaum, 30.- Saiten, 30.- Benzin/ Fahrkarten, 100.- sonstige Ausgaben, z.B. Essen wenn man gigt, anteilig Transportermiete etc., 300.- grössere Anschaffungen bei jährlich 3600.- (Instrumente, Verstärker..sind 510.- Euro bleiben nochmal etwa 500.- im Monat die ich versteuern müsste- wenn sich diese .Beträge in dieser Höhe im Jahresdurchschnitt ergeben würden.Also ca 6000.- im Jahr.

Für diesen Fall muss die Band auf jeden Fall Steuererklärungen abgeben, Umsatzsteuerlich ist da auch eine Kleinunternehmerregelung eh nicht mehr möglich. Es gibt für Bands keine "gesonderten Freibeträge" bei der Einkommensteuer da lediglich die Gewinnanteile der Beteiligten gesondert und einheitlich festgestellt werden. Die Frage nach der "realen" Steuerlast kommt hierbei erst im Rahmen der persönlichen Einkommensteuererklärung zum Tragen, das ist aber der 2. Schritt.
 
Jetzt schreibe ich doch mal was dazu. Zunächst @Slapman 100% Zustimmung.

Als erstes die Aussage es gibt keine Allgemeinaussage, wie eine Band vorgehen sollte, da einfach die Parameter zu unterschiedlich sind. Allerdings nehme ich mal Bezug auf den Ausgangsfall, d. h. eine Band erzielt gelegentlich Einnahmen (weniger als 17.500 EUR im Jahr). hat aber keine Gewinnererzielungsabsicht (d.h. die Ausgaben übersteigen über einen Zeitraum von 10 Jahren die Einnahmen) und möchte steuerlich auch nichts groß mit dem Finanzamt zu tun haben, muss aber ab und an Rechnungen an Gastwirte, etc. schreiben.

Für diesen Fall würde ich folgende Vorgehensweise vorschlagen. Hierbei gehe ich davon aus, dass die "Band" nach außen auftritt, d. h. gemeinsame Homepage, Facebook, etc.

1.) Beim zuständigen Finanzamt Steuernummer für die "GbR" beantragen, so dass überhaupt ordnungsmäßige Rechnungen erstellt werden können.
2.) Zeitgleich Fragebogen steuerliche Erfassung für Personengesellschaften ausfüllen und an das Finanzamt senden. Hierbei beantragen, dass auf die Kleinunternehmerregelung "nicht" verzichtet wird. Folglich werden Rechnungen "brutto für netto" geschrieben ohne Ausweis der Umsatzsteuer. Auf der Rechnung ist dann der Hinweis "Kleinunternehmer i. S. v. § 19 UStG" anzubringen.
3.) Dem Finanzamt mit dem Fragebogen eine Prognose (am Besten 3 Jahre) der Einnahmen und Ausgaben mit vorlegen aus der sich ergibt, dass die Ausgaben (Miete Proberaum, Kosten Instrumente, Fahrtkosten, etc.) die Einnahmen nachhaltig übersteigen und beantragen die Band als "Liebhabereibetrieb" einzustufen und beantragen von der Einreichung von Steuererklärungen / Gewinnermittlungen abzusehen. Hierbei zusätzlich den Hinweis anbringen, sollten sich die Verhältnisse ändern, wird man unaufgefordert auf das Finanzamt zukommen. Dies bedeutet die "Liebhaberei" ist kein Freibrief. Sollte sich ab dem z. B. 4. Jahr nun doch Gewinnerzielungsabsicht einstellen, dann muss man ab diesem Zeitpunkt doch Gewinnermittlungen und Steuererklärungen erstellen, aber das soll jetzt nicht das Thema sein.

I. d. R. erfolgt dann die Zuteilung der Steuernummer für Zwecke der Umsatzsteuer und ein Begleitschreiben, dass die Band als Liebhabereibetrieb eingestuft wird und von der Einreichung jährlicher Steuererklärungen und Gewinnermittlung abgesehen wird. Somit wäre die Band ganz sauber registriert und könnte ordnungsgemäß Rechnungen schreiben.

Wie gesagt, das Vorstehende hat keine Allgemeingültigkeit und betrifft lediglich "Liebhabereibands" die allerdings Rechnungen schreiben müssen mit einem Gesamtumsatz < 17.500 EUR und die auch noch nichts mit dem Finanzamt zu tun haben möchten. So wie Slapman schreibt gibt es durchaus Konstellationen bei denen es Sinn macht zur Umsatzsteuer zu optieren, dies ginge auch bei Liebhaberei, da diese nur die die Einkommen- und Gewerbesteuer tangiert, aber das führt nun zu weit.


Ich hatte mir geschworen, hier gar nichts mehr zu schreiben. Das hier ist mal ein sehr guter Beitrag. Aber grundsätzlich will ich nicht einmal ansatzweise in eine Beratungssituation geraten. Erstens weil es mein Beruf ist und das hier Hobby, zweitens weil ich nicht gerne hafte, wenn nicht auch eine Liquidation erfolgt, sorry.

Ich bin Steuerberater und Rechtsanwalt. Unsere Band ist eine GbR mit Gesamthands- und Sonderbetriebsvermögen, mit Regelversteuerung in der Umsatzsteuer, jeder Gesellschafter ist auch umsatzsteuerlich ein Unternehmen mit Vorsteuerabzug auch bei den Sonderbetriebsausgaben. Ein mega Aufwand! Das FA hat aber nicht locker gelassen. Wir haben Auftritte, verkaufen unsere Alben (das muss dann auch noch als Gewerbe angemeldet werden...) und anderen Merch. Wir waren in der Gitarre & Bass, im Metal Hammer und diversen Online-Mags. Demnächst sind wir vielleicht kurz im ZDF. Und hier liegt die Krux: Ihr wollt Aufmerksamkeit! Ihr wollt öffentliche Wahrnehmung! Also wir zumindest. ;-) Als ich mal mit einem Steuerfahnder wegen einem Gastronomen im Smalltalk war, erwähnte er plötzlich auch die Bands, die bei dem aufgetreten waren. Er wußte im Detail Bescheid. Die Quellen: "Facebook. Youtube." Geprüft wurden die Gaststätten. Die Bands sind dann nur Beifang. Ich habe nun schon mehrfach in Gerichtsverfahren Screenshots vorgelegt bekommen aus unterschiedlichsten Gründen. Wie Logabass noch einmal gut herausgearbeitet hat: vor der Steuerzahlungspflicht kommt erst einmal die Steuererklärungspflicht. Nur wenn das FA erst einmal aufgeklärt ist, was läuft, kann auch eine Festlegung über die weitere steuerliche Behandlung erfolgen. Es kann jeder versuchen, sich hier mit Halbwissen um den Aufwand zu drücken. Wegen der ganzen Social Media Sache wird es aber zukünftig immer enger. Also investiert vielleicht doch mal in euren Steuerberater und sorgt für ein ruhiges Gewissen. Grüße!
 

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