debo_1977
bassifiziert
Schön, das Logabass und D.O.D für gute Aufklärung zu diesem doch schwierigen Thema sorgen. Deren Ausführungen sind zutreffend.
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Jetzt schreibe ich doch mal was dazu. Zunächst @Slapman 100% Zustimmung.
Als erstes die Aussage es gibt keine Allgemeinaussage, wie eine Band vorgehen sollte, da einfach die Parameter zu unterschiedlich sind. Allerdings nehme ich mal Bezug auf den Ausgangsfall, d. h. eine Band erzielt gelegentlich Einnahmen (weniger als 17.500 EUR im Jahr). hat aber keine Gewinnererzielungsabsicht (d.h. die Ausgaben übersteigen über einen Zeitraum von 10 Jahren die Einnahmen) und möchte steuerlich auch nichts groß mit dem Finanzamt zu tun haben, muss aber ab und an Rechnungen an Gastwirte, etc. schreiben.
Für diesen Fall würde ich folgende Vorgehensweise vorschlagen. Hierbei gehe ich davon aus, dass die "Band" nach außen auftritt, d. h. gemeinsame Homepage, Facebook, etc.
1.) Beim zuständigen Finanzamt Steuernummer für die "GbR" beantragen, so dass überhaupt ordnungsmäßige Rechnungen erstellt werden können.
2.) Zeitgleich Fragebogen steuerliche Erfassung für Personengesellschaften ausfüllen und an das Finanzamt senden. Hierbei beantragen, dass auf die Kleinunternehmerregelung "nicht" verzichtet wird. Folglich werden Rechnungen "brutto für netto" geschrieben ohne Ausweis der Umsatzsteuer. Auf der Rechnung ist dann der Hinweis "Kleinunternehmer i. S. v. § 19 UStG" anzubringen.
3.) Dem Finanzamt mit dem Fragebogen eine Prognose (am Besten 3 Jahre) der Einnahmen und Ausgaben mit vorlegen aus der sich ergibt, dass die Ausgaben (Miete Proberaum, Kosten Instrumente, Fahrtkosten, etc.) die Einnahmen nachhaltig übersteigen und beantragen die Band als "Liebhabereibetrieb" einzustufen und beantragen von der Einreichung von Steuererklärungen / Gewinnermittlungen abzusehen. Hierbei zusätzlich den Hinweis anbringen, sollten sich die Verhältnisse ändern, wird man unaufgefordert auf das Finanzamt zukommen. Dies bedeutet die "Liebhaberei" ist kein Freibrief. Sollte sich ab dem z. B. 4. Jahr nun doch Gewinnerzielungsabsicht einstellen, dann muss man ab diesem Zeitpunkt doch Gewinnermittlungen und Steuererklärungen erstellen, aber das soll jetzt nicht das Thema sein.
I. d. R. erfolgt dann die Zuteilung der Steuernummer für Zwecke der Umsatzsteuer und ein Begleitschreiben, dass die Band als Liebhabereibetrieb eingestuft wird und von der Einreichung jährlicher Steuererklärungen und Gewinnermittlung abgesehen wird. Somit wäre die Band ganz sauber registriert und könnte ordnungsgemäß Rechnungen schreiben.
Wie gesagt, das Vorstehende hat keine Allgemeingültigkeit und betrifft lediglich "Liebhabereibands" die allerdings Rechnungen schreiben müssen mit einem Gesamtumsatz < 17.500 EUR und die auch noch nichts mit dem Finanzamt zu tun haben möchten. So wie Slapman schreibt gibt es durchaus Konstellationen bei denen es Sinn macht zur Umsatzsteuer zu optieren, dies ginge auch bei Liebhaberei, da diese nur die die Einkommen- und Gewerbesteuer tangiert, aber das führt nun zu weit.
Ich hatte mir geschworen, hier gar nichts mehr zu schreiben. Das hier ist mal ein sehr guter Beitrag. Aber grundsätzlich will ich nicht einmal ansatzweise in eine Beratungssituation geraten. Erstens weil es mein Beruf ist und das hier Hobby, zweitens weil ich nicht gerne hafte, wenn nicht auch eine Liquidation erfolgt, sorry.
Ich bin Steuerberater und Rechtsanwalt. Unsere Band ist eine GbR mit Gesamthands- und Sonderbetriebsvermögen, mit Regelversteuerung in der Umsatzsteuer, jeder Gesellschafter ist auch umsatzsteuerlich ein Unternehmen mit Vorsteuerabzug auch bei den Sonderbetriebsausgaben. Ein mega Aufwand! Das FA hat aber nicht locker gelassen. Wir haben Auftritte, verkaufen unsere Alben (das muss dann auch noch als Gewerbe angemeldet werden...) und anderen Merch. Wir waren in der Gitarre & Bass, im Metal Hammer und diversen Online-Mags. Demnächst sind wir vielleicht kurz im ZDF. Und hier liegt die Krux: Ihr wollt Aufmerksamkeit! Ihr wollt öffentliche Wahrnehmung! Also wir zumindest. Als ich mal mit einem Steuerfahnder wegen einem Gastronomen im Smalltalk war, erwähnte er plötzlich auch die Bands, die bei dem aufgetreten waren. Er wußte im Detail Bescheid. Die Quellen: "Facebook. Youtube." Geprüft wurden die Gaststätten. Die Bands sind dann nur Beifang. Ich habe nun schon mehrfach in Gerichtsverfahren Screenshots vorgelegt bekommen aus unterschiedlichsten Gründen. Wie Logabass noch einmal gut herausgearbeitet hat: vor der Steuerzahlungspflicht kommt erst einmal die Steuererklärungspflicht. Nur wenn das FA erst einmal aufgeklärt ist, was läuft, kann auch eine Festlegung über die weitere steuerliche Behandlung erfolgen. Es kann jeder versuchen, sich hier mit Halbwissen um den Aufwand zu drücken. Wegen der ganzen Social Media Sache wird es aber zukünftig immer enger. Also investiert vielleicht doch mal in euren Steuerberater und sorgt für ein ruhiges Gewissen. Grüße!
Jetzt noch einmal ganz hypothetisch: Andere Hobbys, wie Inlineskating, Fahrrad fahren, Modellbau etc. muss ich meinem FA nicht erklären. Wenn ich jetzt nur noch "für Lau" spiele und zukünftig keinen Cent sehe, gibt es auch keinen Grund, etwas steuerlich zu erklären, richtig? Wenn ich Heimmusiker bin und nur für Bekannte und Verwandte spiele, lebe ich steuertechnisch in dieser Hinsicht am entspanntesten, oder?
Na die Art des Hobbys ist erstmal egal, aber immer dann, wenn "Leistung gegen Entgelt" ins Spiel kommt, dann stellt sich hier halt die Frage der Versteuerung.
Genau, das könnte sogar dann sein, wenn Dir der Bekannte im Anschluss dafür Dein Auto wäscht oder Du sonstige Dienstleistungen seiner Frau in Anspruch nimmst
Bitte nicht weiter. Bitte nicht...Jetzt wird´s wild: je nach Fall könnten solche Gegenleistungen einen "Minijob" darstellen. (Das ist jetzt so eine Stelle, an der sich ein StB unter dem Tisch scheckig lacht.)
Ui, böse, also der letzte Teil. Nur, wenn sie damit einverstanden ist.Genau, das könnte sogar dann sein, wenn Dir der Bekannte im Anschluss dafür Dein Auto wäscht oder Du sonstige Dienstleistungen seiner Frau in Anspruch nimmst
Jetzt wird´s wild: je nach Fall könnten solche Gegenleistungen einen "Minijob" darstellen. (Das ist jetzt so eine Stelle, an der sich ein StB unter dem Tisch scheckig lacht.)
Es gibt aber noch etwas extrem Wichtiges, das die Stb immer gerne verdrängen, weil die halt nur denken was "richtig" ist. Alle üblichen "Strafen" im Steuerrecht richten sich nach der Höhe der hinterzogenen Steuer
...oder ein tauschähnlicher Umsatz. § 3 Nr. 12 Satz 2 UStG.Jetzt wird´s wild: je nach Fall könnten solche Gegenleistungen einen "Minijob" darstellen. (Das ist jetzt so eine Stelle, an der sich ein StB unter dem Tisch scheckig lacht.)
Und Nutten und Schnapps sind natürlich für den Musiker Betriebsausgaben zum Zwecke der Inspiration.
...oder ein tauschähnlicher Umsatz. § 3 Nr. 12 Satz 2 UStG.
...oder ein tauschähnlicher Umsatz. § 3 Nr. 12 Satz 2 UStG.
Na, den hast Du aber nicht verstanden. Denk mal an das Gegenteil von "Long Dong silver".
Verzichte einfach auf die Gage und alles ist in Butter.Wie kompliziert geht das denn noch? Muss man die Band jetzt als Firma betreiben, die ihr eigenes Konto und ihre eigene Steuernummer hat? Langsam glaube ich, ich wäre lieber naiv ins Messer gelaufen, statt zu fragen. Da lebt man zumindest bis zur "eventuellen" Mahnung in Frieden und glücklich.
Was meinst du denn mir richtig aufstellen? Was soll ich denn machen? Ich kann nicht verstehen, wie man hobbymäßig einen Hang zu so einem Schrunz haben kann. Jura und Finanzen sind mir schon immer ein Graus. Ich will nicht Steuerrecht studiert haben müssen, um ohne Strafe einem Hobby nachzugehen.
Das war jetzt aber eine teure Nutte.