Lord Of Paaren
New Member
Fritz Rössel ist ein Zeitreisender Magier; und ich kann es beweisen!!
Nach der Kreation seiner Planken reiste mighty Rössi in die Zukunft um sich einer Welt zu freuen in der nur noch geplankt wird. Doch oh Schreck. Sein heiliges Werk fand keine Freunde unter der Bassistengemeinde und so musste ein neuer Plan her.
Mighty Rössi reiste also in die Zeit vor 1900 um seinen Planken auf dem Rechtsweg eine sinvolle Nutzung in der Zukunft zu bescheren. Nur dem übermenschlichen Geist des mighty Rössi ist also folgende Fassung des § 921 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu verdanken
§ 921 BGB
Gemeinschaftliche Benutzung von Grenzanlagen
Werden zwei Grundstücke durch einen Zwischenraum, Rain, Winkel, einen Graben, eine Mauer, Hecke, Planke oder eine andere Einrichtung, die zum Vorteil beider Grundstücke dient, voneinander geschieden, so wird vermutet, dass die Eigentümer der Grundstücke zur Benutzung der Einrichtung gemeinschaftlich berechtigt seien, sofern nicht äußere Merkmale darauf hinweisen, dass die Einrichtung einem der Nachbarn allein gehört.
Schon bald wird es zum "guten Ton" gehören, sein Grundstück mit Planken abzugrenzen.
PS: Falls sich jemand fragt warum mighty Rössi nicht einfach in die Gegenwart gereist ist um sein Konzept zu überdenken, dem sei gesagt, dass Erzmagier Leova den mighty Rössi einfach nich leiden kann und die entsprechende Zeitreise vereiltete.
Nach der Kreation seiner Planken reiste mighty Rössi in die Zukunft um sich einer Welt zu freuen in der nur noch geplankt wird. Doch oh Schreck. Sein heiliges Werk fand keine Freunde unter der Bassistengemeinde und so musste ein neuer Plan her.
Mighty Rössi reiste also in die Zeit vor 1900 um seinen Planken auf dem Rechtsweg eine sinvolle Nutzung in der Zukunft zu bescheren. Nur dem übermenschlichen Geist des mighty Rössi ist also folgende Fassung des § 921 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu verdanken
§ 921 BGB
Gemeinschaftliche Benutzung von Grenzanlagen
Werden zwei Grundstücke durch einen Zwischenraum, Rain, Winkel, einen Graben, eine Mauer, Hecke, Planke oder eine andere Einrichtung, die zum Vorteil beider Grundstücke dient, voneinander geschieden, so wird vermutet, dass die Eigentümer der Grundstücke zur Benutzung der Einrichtung gemeinschaftlich berechtigt seien, sofern nicht äußere Merkmale darauf hinweisen, dass die Einrichtung einem der Nachbarn allein gehört.
Schon bald wird es zum "guten Ton" gehören, sein Grundstück mit Planken abzugrenzen.
PS: Falls sich jemand fragt warum mighty Rössi nicht einfach in die Gegenwart gereist ist um sein Konzept zu überdenken, dem sei gesagt, dass Erzmagier Leova den mighty Rössi einfach nich leiden kann und die entsprechende Zeitreise vereiltete.