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Gast78085
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Ich versteh grad nicht, was du mir damit sagen willst.Umgekehrt wird ein Schuh draus...
Die rechtliche Situation bis gestern war, daß ein Zusammentreffen der gleichen Personen im gleichen Raum je nach (geplanter) Tätigkeit einen Test erfordert oder auch nicht, obwohl objektiv kein Unterschied in der Gefährdung vorliegt.
Da sind natürlich auch Chöre und Theatergruppe mit gemeint. Da es aber keine speziellere Regelung für Bands gibt, gilt die Regelung wohl auch für uns.Denk mal kurz darüber nach, was mit "Laienkultur...Gruppen bis 50 Personen...sofern angeleitet..." gemeint sein könnte? Metalbands mit Bandchef?
Falsch. Wenns nach mir ginge, könnten wir einfach proben. Ich mache solche Bestimmungen nicht. Und ich bestehe auch nicht auf ihre Einhaltung. Und unser Vermieter muß ja nur (nach Rücksprache mit dem Ordnungs- und Gesundheitsamt) darauf bestehen, daß wir Tests haben. Diese kontrollieren muß er nicht.Du machst dir das Leben selber schwer... "Zum Quatschen dürfen wir uns treffen aber keine Musik machen... unser Vermieter muss Testergebnisse kontrollieren..." ????
In dem hypothetischen Fall, daß wir ungetestet geprobt hätten und dabei erwischt worden wären, hätte er uns aber rauswerfen müssen.
Glücklicherweise ist die neue Verordnung da wieder etwas sinnvoller. Und unser Sänger wird ja ohnehin 3x wöchentlich getestet und ist bald vollständig geimpft, so daß wir den ganzen Blödsinn dann getrost ignorieren können und auch dürfen.