Proben und Corona

Wenn es jetzt mal hoffentlich wärmer wird geht das Ganze mit den Inzidenzen noch weiter runter. Ausgangssperre hätte es nicht gebraucht. Besser wäre gewesen, dass sich keine zwei Haushalte treffen dürfen und das für 3 Wochen und schon wäre die Inzidens komplett runter.
 
Wirf einen Blick in die Landesverordnung. Nach 5 Tagen mit PCR-Zahl unter 100 gilt die nämlich wieder. Die Verordnung findest Du über die Landeswebseite mit Corona-Infos.
Soweit ich informiert bin, gilt <100 nur der automatische Entfall der Ausgangssperre. Für Treffen im privaten Kreis, Proben etc. sind die jeweils gültigen Landesverordnungen bzw. sogar kommunalen Verordnungen massgebend. Und die können unabhängig vom jeweiligen Inzidenzwert im Prinzip verordnen was sie wollen.

Eine unserer Sängerinnen ist Leiterin einer Musikschule. Die muss sich aus professionellen Gründen damit befassen. Ich blicke da nicht mehr durch.
 
Damit ist meine Frage leider noch nicht beantwortet. Ist das Proben mit 5 Musikern erlaubt?
Ich habe hier einen Auszug aus der niedersächsischen Coronaverordnung:
§ 9 Religionsausübung, sonstige Regelungen für Sitzungen, Zusammenkünfte und Versammlungen
(2) Öffentlich-rechtliche Körperschaften sowie Parteien, Vereine, Initiativen und andere ehrenamtliche Zusammenschlüsse dürfen, auch abweichend von § 2 Abs. 1, die durch Rechtsvorschriften vorgeschriebenen Sitzungen und Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen durchführen, wenn das Abstandsgebot nach § 2 Abs. 2 und 3 Nr. 1 eingehalten wird.
[§2 Abs.2 = Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person einzuhalten (Abstandsgebot)]

Wenn man uns Musiker jetzt mal als Initiative sieht, die alles andere der Verordnung einzuhalten in der Lage ist, dann müsste es doch bei unter 100 erlaubt sein!
 
Ich meine, es ist wichtig sich an die Gesetze und Verordnungen zu halten, sonst wäre die Polizei arbeitslos, die Rechtsanwälte am Verhungern, die Gefängnisse leer und hier im Forum hätte keiner jemals gekifft.
 
Damit ist meine Frage leider noch nicht beantwortet. Ist das Proben mit 5 Musikern erlaubt? ....

Meiner Erinnerung nach gibt es zumindest hier in Bayern für Musikproben eigene Regelungen, respektive sind sie nicht erlaubt .... darauf lässt auch ein Auszug aus dem Protokoll der jüngsten Sitzung des Bayerischen Kabinetts am 4. Mai schließen:

" .... 5. Ein Eckpfeiler des reichen kulturellen Lebens in Bayern sind die vielen Menschen, die sich in Laien- und Amateurensembles, etwa der Laienmusik oder im Bereich der Amateurtheater, engagieren. Die Staatsministerien für Wissenschaft und Kunst und für Gesundheit und Pflege werden dem Ministerrat für seine nächste Sitzung ein einvernehmliches Konzept zur Ermöglichung von Auftritts- und Probenmöglichkeiten für Laien- und Amateurensembles in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 vorschlagen....."
 
Meiner Erinnerung nach gibt es zumindest hier in Bayern für Musikproben eigene Regelungen, respektive sind sie nicht erlaubt .... darauf lässt auch ein Auszug aus dem Protokoll der jüngsten Sitzung des Bayerischen Kabinetts am 4. Mai schließen:

" .... 5. Ein Eckpfeiler des reichen kulturellen Lebens in Bayern sind die vielen Menschen, die sich in Laien- und Amateurensembles, etwa der Laienmusik oder im Bereich der Amateurtheater, engagieren. Die Staatsministerien für Wissenschaft und Kunst und für Gesundheit und Pflege werden dem Ministerrat für seine nächste Sitzung ein einvernehmliches Konzept zur Ermöglichung von Auftritts- und Probenmöglichkeiten für Laien- und Amateurensembles in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 vorschlagen....."
Das ist korrekt. In Bayern sind Bands (also keine kommerziellen Ensembles) ausdrücklich ausgenommen, d. h. werden behandelt wir private.
Kanns gern noch mal raussuchen. Wir hatten das kürzlich mal geprüft mit unserer Band.
Man könnte höchstens eine GbR gründen, dann siehts anders aus.
 

Braucht Ihr nicht. Das seid Ihr automatisch.

Man muss die jeweilige Landesverordnung in ihrer Gesamtheit lesen und schauen, welche Passagen jeweils zutreffen.
Nein, in Bayern nicht ganz. Hier wird bei einer Probe unterstellt, dass das nur private Amateure sind, die Musik machen.
In dem Fall brauchst Du einen Vertrag, eine Besucherliste, ein Hygienekonzept usw. Desinfektionsmittel ... alles in schriftlicher Form und den GbR-Vertrag unterschrieben.
 
Für die Kölner unter uns:
Ich war schon länger nicht mehr da. War der noch geöffnet ?
Onlinehandel, oder?
Zitat: "40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter innerhalb kürzester Zeit angesteckt haben. [...] Es hätten bis vor wenigen Wochen noch bis zu 40 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Großraumbüros gearbeitet und Homeoffice sei nur in Ausnahmefällen genehmigt worden."
 

Zurück
Oben Unten