Meiner Erinnerung nach gibt es zumindest hier in Bayern für Musikproben eigene Regelungen, respektive sind sie nicht erlaubt .... darauf lässt auch ein Auszug aus dem Protokoll der jüngsten Sitzung des Bayerischen Kabinetts am 4. Mai schließen:
" .... 5. Ein Eckpfeiler des reichen kulturellen Lebens in Bayern sind die vielen Menschen, die sich in Laien- und Amateurensembles, etwa der Laienmusik oder im Bereich der Amateurtheater, engagieren. Die Staatsministerien für Wissenschaft und Kunst und für Gesundheit und Pflege werden dem Ministerrat für seine nächste Sitzung ein einvernehmliches Konzept zur Ermöglichung von Auftritts- und Probenmöglichkeiten für Laien- und Amateurensembles in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 vorschlagen....."