Die geilste Aktion in dem Zusammenhang war ja bisher das um ein Notebbok erleichterte und mit Gewichten befüllte Paket, bei dem DHL nach Anzeigeerstattung und folgerichtiger Sicherstellung des Verpackungsmaterials durch die Polizei die Haftung verweigert hat, weil ich ihnen das Verpackungsmaterial nicht zur Prüfung zur Verfügung gestellt habe. Mein mehrfacher Hinweis auf das AZ bei der Polizei war DHL herzlich egal.
Auch ein interessanter Fall. Kann irgendjemand eigentlich davon berichten, dass ein bei DHL gestohlener oder beschädigter Gegenstand von der Transportversicherung, die man ja abschließt wirklich ersetzt wurde?
Mein Fall: Habe hier übers Forum einen TC-Electronic 750 - Kombo verkauft, und in 2 Paketen versendet. Den Verstärker extra (wahrscheinlich zum Glück). Der kam auch heil an, die Box nicht. Der Verstärkereinschub war Kleinholz. Wert der Box alleine ist 450 € Neupreis. Mein Käufer hat die Sachen zur Arbeit liefern lassen und sie nicht selbst entgegengenommen, den Schaden also erst später bemerkt. Dann das Ding zu DHL gekarrt und eine Schadensmeldung gemacht.
Der Vertragspartner von DHL bin rechtlich gesehen ich - der Geschädigte ist aber rechtlich gesehen der Käufer - da fängt der Spaß schon an.
Ich bekam dann nach ca. 6 Wochen von DHL die Nachricht, dass der Schaden wegen unzureichender Verpackung nicht übernommen würde. Laut Geschäftsbedingungen müsse ein Artikel so verpackt sein, dass er nicht beschädigt werden könne. Soviel zu der Versicherung. Die muss also laut Geschäftsbedingungen beim Transportschaden nie zahlen.
Verpackt war die Box in einem von Session geschnorrten Karton mit Styrophor-Ecken für die Box. Zusätzlich hab ich das ganze mit Küchenrollen ausgepostert. Eh egal - siehe Geschäftsbedingungen.
Ich habe dagegen Widerspruch eingelegt, und natürlich wieder eine Ablehnung bekommen. In dem war die Rede von einem "empfindlichen Gegenstand" - beide Schreiben waren ganz klar Standard-Formulare. In diesem stand dann auch gleich drin, dass sie sich nicht an Schlichtungsverfahren beteiligen würden, als freundlicher Hinweis um mir Arbeit zu ersparen.
Ich habe mich mit dem Käufer geeinigt, und ihm 100€ zurücküberwiesen. Ein recht unfreundlicher Anwalt, den ich zu einem kurzen Beratungsgespräch über meine Rechtsschutzversicherung dran hatte, fragte nur, warum ich denn das Geld überwiesen hätte - bei einem Privatgeschäft trüge ja der Käufer das Risiko.
Mein Fazit: Ein teures Instrument über Versand von Privat zu kaufen käme für mich niemals in Frage. Die Transportversicherung die sie anbieten hat Geschäftsbedingungen, nach denen sie Schäden nicht zahlen müssen - einfach nur Fake.
Sollte ich noch mal etwas verkaufen und versenden, werde ich darauf ausdrücklich hinweisen - und auf keinen Fall über DHL versenden, schätze aber, dass andere auch nicht besser sind.
Habe aber bei menen Recherchen erfahren, dass Beschwerden, die bei der Bundesnetzagentur bezüglich Paketprobleme aufliefen zu 73% zu Lasten von DHL gingen.