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Geht mir ähnlich.Trotzdem hätte ich mich im Falle des TEs geärgert und ich finds okay davon zu berichten. Ganz fair finde ich das posten von Adrians Mails jedoch nicht, muss ich sagen. Auch den Trötitel hätte ich anders gewählt.
Das mit der Garantie finde ich interessant bei Custom. Wie ist das generell? Und wie in Polen? Und gibt es nicht auch das Fernabsatzgesetz?
Das bei Adrian fast nur minderwertige und schlecht eingestellte Bässe hängen halte ich für totalen Schwachsinn!
Ich hab mir Adrian nen bisschen geschrieben, da ich Bock auf einen P/J hatte. Wir waren nicht auf einer Wellenlänge was die Vorstellungen angeht und haben uns dann freundlich verabschiedet.
Trotzdem hätte ich mich im Falle des TEs geärgert und ich finds okay davon zu berichten
Durchaus ernst gemeinte Frage, vielleicht gebe ich immer zu klein bei
Nö. Beweisen müsste der Händler das nur im ersten halben Jahr, danach muss der Kunde beweisen, dass er es nicht kaputt gemacht hat (genauer gesagt: Dass der Mangel schon beim Kauf bestand bzw. angelegt war), um seinen Gewährleistungsanspruch durchzusetzen, oder?Der Trussrod fällt unter die Gewährleistung, der Ersatz ist für den Händler innerhalb der ersten 24 Monate verpflichtend. Kann der Händler nachweisen, dass der Trussrod durch den Benutzer zerstört wurde z.B. durch eine kaputte Einstellschraube, dann bleibt der Kunde auf den Kosten sitzen.
Beweisen müsste der Händler das nur im ersten halben Jahr, danach muss der Kunde beweisen, dass er es nicht kaputt gemacht hat
Das bestätigt mir wieder, dass es nicht wirklich möglich ist einen Bass so bauen zu lassen wie man es in den Vorgaben vereinbart hat.
Ca. 2 Jahre. Damals wurden die Instrumente so beworben wie heute. Ich schließe nicht aus, dass sich das geändert hat. Damals war es so. Kaffee habe ich auch bekommen. Die Gastfreundlichkeit kann ich jetzt auch nicht kritisieren.Wann war denn das? .
Das bei Adrian fast nur minderwertige und schlecht eingestellte Bässe hängen halte ich für totalen Schwachsinn! Das ist eine Projektion einer gewissen Anspruchshaltung, die wohl weit über die Norm hier hinausgeht.
Das mit der Garantie finde ich interessant bei Custom. Wie ist das generell? Und wie in Polen? Und gibt es nicht auch das Fernabsatzgesetz?
Grundsätzlich richtig so.Nö. Beweisen müsste der Händler das nur im ersten halben Jahr, danach muss der Kunde beweisen, dass er es nicht kaputt gemacht hat (genauer gesagt: Dass der Mangel schon beim Kauf bestand bzw. angelegt war), um seinen Gewährleistungsanspruch durchzusetzen, oder?
Und da liegt der Hase im Pfeffer. Es kommt selbstverständlich auf den Einzelfall und auf die Art des Mangels an. Einen gebrochenen TR nach 10 Monaten oder beim ersten Saitenwechsel sollte man Notfalls mit Anwalt und Gutachten klären. Ich weiss: "Vor Gericht und auf hoher See..." aber mit dem Mangel hat man gute Erfolgschancen.Normale Verwendung des Trussrods darf nicht zu einem Bruch führen, ich denke da sind wir uns einig.