Lappen=Äpfel
Instrumente= Birnen
Stimmt so aber auch nicht, mein Freund. Es dreht sich in einem Fall um einen verlorenen Lappen, im anderen Fall um geschütztes Holz laut CITES II, dessen Handel und Besitz Regelungen unterliegt bzw. unterliegen wird - ähnlich wie der Lappen auch.
Im einen Fall dreht es sich um eine tatsächliche weil schon des öfteren verhängte Maßnahme, im anderen um eine u.U. in der Zukunft fällige eidesstattliche Versicherung.
Im einen Fall, weil man Dir vielleicht nur eingeschränkt glaubt, daß Du den Lappen tatsächlich verloren hast (ist doch klasse, wenn man einen in Reserve hat....)
Im anderen (fiktiven) Fall, wenn Du nach Fristablauf mit einem Instrument ankommst, das, ähnlich wie mein Vychodil P 5, keine "echte" Seriennummer hat, sondern nur auf dem in diesem Fall mitgelieferten Garantiedokument vermerkt ist, dass der Bass "AVBP5-20-06" (Achtung, fiktive Nummer), heisst. Diese Nummer richtet sich nach dem Produktionsdatum und ist nirgends sichtbar angebracht.
Wenn Du dann noch absolut keine Dokumente hast, aber darauf bestehst, vielleicht anhand von Fotos, dass der Bass vor dem Stichtag in Deinem Besitz war, dann kann die Behörde ohne weiteres bestimmen, dass in so einem Fall eine eidesstattliche Versicherung notwendig ist. Und sie kann bestimmen, dass diese EV Gebühren kostet.
Wenn ein Politiker bemerkt, dass man mit restriktiven Maßnahmen in Bezug auf Umweltschutz / seltene Hölzer auf Seiten der Grünen (oder politisch ungebundenen Umweltschützern) Stimmen fangen kann, wird er jedes Instrument, das nach dem Stichtag dem zuständigen Amt meldet, prüfen und untersuchen lassen. Und zwar so lange, bis fest steht, ob das Palisandergriffbrett jetzt zu recht oder zu unrecht in der EU weilt. Das alles auf Deine Kosten.Zum Wohle des Regenwaldes.
Ehrlich, ich habe schon Pferde vor der Apotheke kotzen sehen und glaube, wenn es um deutsche Behörden und "deutsche Gründlichkeit" geht, an Hexen. Es wird immer so lange gewartet, bis alles schon zu spät ist - um dann mit Eisenbahnschwellen drauf zu hauen.
Nachvollziehbar....? Um diesen nachvollziehbaren Sachverhalt hat es sich gedreht, als Nebenschauplatz noch um die Gebühren, die bei einer eidesstattlichen Versicherung vor dem LRA BC fällig werden.
wenn Bayern nicht registriert, ich umziehe in ein anderes Bundesland, muss ich dann neu registrieren lassen?
Ich denke in dem Fall, dass Du mit der per EMail an das bayerische LRA / RegPräs abgeschickten Liste bzw. einem Sendebericht (von einem Faxgerät) und einer Kopie der Liste / des Anschreibens mal so weit aus dem Schneider bist, dass nichts passiert. Doch Fragen kostet nichts. Auch nicht das Nachfragen bei der bayrischen Behörde, die nicht antwortet.
Wie überzeuge ich mich von der Rechtmäßigkeit deines Angebots?
Und wie du mich?
Laut meiner Nachricht vom RegPräs Tübingen, die kurz nach der Anmeldung meiner Instrumente bei mir eingegangen, und dieses Schreiben ist meine
"Eingangsbestätigung", ist, gilt folgendes:
"Diese Eingangsbestätigung ist ausreichend, um Ihren Vorerwerb zu belegen, eine weitere Bescheinigung ist für Besitz und Vermarktung innerhalb der EU nicht erforderlich. Nur wenn Sie künftig ein Instrument in das EU-Ausland (z.B. Schweiz, USA) verkaufen wollen, müssen Sie eine Ausfuhrgenehmigung des Bundesamts für Naturschutz beantragen, hierzu brauchen Sie dann eine Vorlagebescheinigung von uns. Diese sind gebührenpflichtig."
Also reicht eine Kopie der Vorerwerbsbeleges, hier also meine Liste samt dem Schreiben des RegPräs. TÜ.
Aber - mein Vorschlag schon vor ein paar Seiten - warten wir doch einfach, bis die Verordungen, die bestimmen, wie das bisher völkerrechtlich geltende Gesetz im einzelnen durchgeführt wird, vorliegen.
Denn dass Palisander, Cocobolo, Wenge und wie sie alle heißen, auf der Liste stehen, ist unstrittig. Wer seine Instrumente gemeldet hat, ist fein 'raus, das ist klar. Wie aber am Ende alles gehandhabt wird, wie Verkauf, Schenkung, Erbe, Nachmeldung von Altbeständen, ist bis heute nicht sicher.