Neues von der Cites - Front

Kurze Info per Mail bekommen:
Ich soll in den nächsten zwei Wochen Modell und Seriennummer schon mal angeben. Quittung wäre nicht schlecht wenn vorhanden aber kein Muss, geht auch so bzw. würde sich an Modell und Seriennummer orientieren. Danach würde ich folgend eine Mail bekommen, wo drinsteht wie es weiter geht.
 
Nein nein, es ist eher anders herum. Der Privatbesitz und auch das Spielen des Instrumentes (=fahren) ist ohne irgendwelche Bescheinigungen legal. Beim Kauf ist allerdings darauf zu achten, dass es sich um ein legales Instrument handelt.

Mal praktisch:
Ich habe alles schön vor dem 02.01. angemeldet, und eine mail zurückbekommen mit Bestätigung. Amt sagt, ich solle jetzt bei Verkauf immer meinen Namen, das Amt, Maildatum und Postennummer an den Käufer weitergeben.
>>Achten<< würde für den Käufer jetzt bedeuten, sich beim Amt durch Anruf/mail/... rückzuversichern, dass meine Angaben stimmen?
 
Angeknüpft wird an den Besitz beim Verbraucher. Richtig. Mir ging es auch darum aufzuzeigen, dass die ganze Sache etwas unausgegoren ist.

Das ganze Posting ist super geschrieben, ganz herzlichen Dank! Schade ist leider, dass wir nun mit dem 'Schlamassel' leben müssen (und die unteren Naturschutzbehörden übrigens auch...) wo das Kind schon in den Brunnen gefallen ist.
 
Mal praktisch:
Ich habe alles schön vor dem 02.01. angemeldet, und eine mail zurückbekommen mit Bestätigung. Amt sagt, ich solle jetzt bei Verkauf immer meinen Namen, das Amt, Maildatum und Postennummer an den Käufer weitergeben.
>>Achten<< würde für den Käufer jetzt bedeuten, sich beim Amt durch Anruf/mail/... rückzuversichern, dass meine Angaben stimmen?

Falls ja wäre es doch unglaublich, oder? Ich hab's ja weiter oben schon gesagt: Das ist doch alles eine gequirlte Hühnerscheiße.
 
Das ganze Posting ist super geschrieben, ganz herzlichen Dank! Schade ist leider, dass wir nun mit dem 'Schlamassel' leben müssen (und die unteren Naturschutzbehörden übrigens auch...) wo das Kind schon in den Brunnen gefallen ist.
Nochmal der Hinweis: Die Zuständigkeit ist Ländersache. Bei mir in Hessen, Kreis Da-Di, ist es die Obere Naturschutzbehörde.
 
Für mich macht die ganze Sache keinen Sinn, sie ist vielmehr ein Armutszeugnis der Politik und dokumentiert deren Versagen auf der ganzen Linie. Statt die Produzenten und Holzhändler zu kontrollieren, gängelt man die Verbraucher.xx(
Das läuft aber doch wohl voll auf Verwaltungsebene. Vielleicht sollte man die Ergebnisse zum Gegenstand von Politik machen. Abgeordnete dürften ja kaum Zeit zum Musikmachen haben und das daher i.d.R nicht bemerkt haben.
 
Das läuft aber doch wohl voll auf Verwaltungsebene. Vielleicht sollte man die Ergebnisse zum Gegenstand von Politik machen. Abgeordnete dürften ja kaum Zeit zum Musikmachen haben und das daher i.d.R nicht bemerkt haben.
Das halte ich für eine sehr gute Idee!
Ich habe also meinem Landtags- und Bundestagsabgeordnetem folgende Nachricht zukommen lassen:

Guten Tag Herr Abgeordneter XYZ!

Seit dem 02.01.2017 ist der neue Anhang II des CITES völkerrechtlich in Kraft getreten (https://www.bfn.de/0305_cites_holz_cop16.html), in dem u.a. mehrere Palisander-Holzarten unter Schutz gestellt werden. Das hat unter Besitzern von Musikinstrumenten, die solche Holzarten enthalten - und dazu gehören fast alle Arten von Musikinstrumenten - eine aufgeregte Diskussion in den sozialen Netzwerken ausgelöst, was Besitz, Kauf und Verkauf und die Mitnahme auf Reisen/Tourneen angeht. Die vermeintlich zuständigen Stellen (bei uns in xyz die xyz-Behöre) werden mit Anträgen auf Vorerwerbsbescheinigungen bombardiert, verlässliche Aussagen zum Thema privater Kauf/Verkauf von Musikinstrumenten mit geschützten Holzarten sind zur Zeit nicht zu bekommen.

Wäre es Ihnen möglich, Licht ins Dunkel zu bringen und Ihre Erkenntnisse über die Medien zu kommunizieren? Das fände ich prima!


Mit freundlichen Grüßen, Ihr Ochsenblut

Eure Abgeordneten haben alle eine Homepage und EMail-Adresse - also klopft doch mal bei ihnen auf den Busch.:kaffee:
 
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Mein zuständiges Amt sagt:
der Käufer ist auch in der Pflicht, muss sich im Vorfeld von der Rechtmäßigkeit des Angebots überzeugen.
 
Amt sagt, ich solle jetzt bei Verkauf immer meinen Namen, das Amt, Maildatum und Postennummer an den Käufer weitergeben.
Mal weitergedacht bedeutet das ja, daß dieser Käufer bei einem Weiterverkauf (weiterweiterweiter...) dann immer DEINE Daten mitgeben muß, weil DU der letzte Prä-Stichtag-Besitzer warst?!:O!
Datenschutz braucht man Mensch, was?!:-/
 
Meine Instrumente sind als Vorerwerbsexemplare registriert, aber ein Aktenzeichen gibt es nicht. Meine Daten bleiben demzufolge auf ewig mit dem Palisanderanteil zusammen.
 
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Moin,
ja, der Datenschutz. Was mit unseren Daten passiert und ob diese beim Amt vorgehalten werden, ist unklar. Hier wäre der Landesdatenschutzbeauftragte in der Verantwortung. Deshalb mache ich mir wenig Sorgen, werde diesen aber darauf ansprechen. Die Frage ist: ich beantrage eine Vorerwerbsbescheinigung. Verkauf dann die Harley Benton ohne Seriennummer mit Palisandergriffbrett. Und dann? Ich gebe die Bescheinigung weiter. Aber: was soll der Blödsinn? Niemand kontrolliert die Sache. Oder doch? Und wie wird kontrolliert? Sitzt ein Beamter der Naturschutzbehörde den ganzen Tag auf Ebay und Ebay-Kleinanzeigen oder Facebook und kontrolliert die Angebote und lässt dann stichprobenartig die Kontaktdaten bei Ebay beschlagnahmen um mich zu kontaktieren, ob ich als Verkäufer eine Vorerwerbsbescheinigung für ne 110 EURO Axt hatte? Das macht nicht wirklich Sinn. Das wäre unverhältnismäßig. Aber genau dise Fragen sollte man stellen. Ich werde berichten.
 

Meine Instrumente sind als Vorerwerbsexemplare registriert, aber ein Aktenzeichen gibt es nicht. Meine Daten bleiben demzufolge auf ewig mit dem Palisanderanteil zusammen.
Find ich toll. Mein LRA in FFB reagiert gar nicht, eine Registrierung scheint nach der mir bekanntnen Stellungnahme nicht erforderlich, bei Dir sind die Äxte registriert. Neuer Aspekt: wenn Bayern nicht registriert, ich umziehe in ein anderes Bundesland, muss ich dann neu registrieren lassen? Wenn aber eine Registrierung nicht stattgefunden hat, wäre ein neuer Antrag verspätet. Was dann?

Ein Aktenzeichen sollte es geben, das verlangt die Bürokratie- kein Vorgang ohne AZ.
 
Find ich toll. Mein LRA in FFB reagiert gar nicht, eine Registrierung scheint nach der mir bekanntnen Stellungnahme nicht erforderlich, bei Dir sind die Äxte registriert. Neuer Aspekt: wenn Bayern nicht registriert, ich umziehe in ein anderes Bundesland, muss ich dann neu registrieren lassen? Wenn aber eine Registrierung nicht stattgefunden hat, wäre ein neuer Antrag verspätet. Was dann?

Ein Aktenzeichen sollte es geben, das verlangt die Bürokratie- kein Vorgang ohne AZ.

Wie überzeuge ich mich von der Rechtmäßigkeit deines Angebots?
Und wie du mich?
 
Moin,

na hier herrscht ja hellste Aufregung:D. Die sehr nette Frau vom Umweltamt, die ich hier in Bielefeld an der Strippe hatte grade (ich hasse es Emails an Behörden zu schreiben), sagte mir, dass ich bei der Stelle richtig sein und ihnen einfach per Mail ne Aufstellung schicken sollte. Wie man damit weiter verfahren würde, sei noch unklar, da die Behörden auch sehr überrumpelt wurden.

Na das ist ne Sache von 3 Minuten. Wenn es Neuigkeiten gibt, werde ich per Mail informiert. Von irgendwelchem Theater mit Beweisen usw. war da nicht die Rede habe mich ausdrücklich erkundigt, welche Plichten ich habe. (Die sind damit erstmal erfüllt).

Noch ein kleiner Gedanke zu der Sache. Wenn die Behörden wollen, dass man sich an sowas hält, dann haben sie auch die Pflicht, die Bürger adäquat zu informieren. Wie soll denn Heinz Otto, der 3 Mal im Jahr seinen Ibanez GLHDGGL schießmichtot in die Hand nimmt un in keinem Forum angemeldet ist wissen, dass er eine Meldepflicht hat. Kann mir doch keiner erzählen, dass die Behörden da jetzt umgehend derart strickt handeln, wenn sie anscheinend zum Großteil selbst nicht wissen wie genau.

Cool bleiben und mal kurz selbst beim Amt anrufen!
 
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Vorgehensweise bei Cites 2/ Anhang B Tieren bei Abgabe: der Käufer bekommt eine Bescheinigung mit auf der das Amt vermerkt ist bei dem das Tier gemeldet ist, ebenso gibt man alle relevanten Informationen an, in unserem Fall die gemeldeten Daten des Instruments. Der Verkäufer meldet dann seinem Amt die Weitergabe mit Adresse des Käufers und dieser meldet mit der Bescheinigung den Bass bei seinem Amt an. Sollte ein Cites Papier vorhanden sein ist dies auszuhändigen und auf der Bescheinigung die Citesnummer zu vermerken. Ich kann mir nicht vorstellen das die Vorgehensweise sich da groß unterscheiden wird. Die Ämter werden gegebenenfalls einen Datenabgleich machen, Weitergabe von Daten der eventuellen Vorbesitzer an den neuen Besitzer sind da nicht notwendig und auch nicht zulässig
 
Moin,

na hier herrscht ja hellste Aufregung:D. Die sehr nette Frau vom Umweltamt, die ich hier in Bielefeld an der Strippe hatte grade (ich hasse es Emails an Behörden zu schreiben), sagte mir, dass ich bei der Stelle richtig sein und ihnen einfach per Mail ne Aufstellung schicken sollte. Wie man damit weiter verfahren würde, sei noch unklar, da die Behörden auch sehr überrumpelt wurden.

Na das ist ne Sache von 3 Minuten. Wenn es Neuigkeiten gibt, werde ich per Mail informiert. Von irgendwelchem Theater mit Beweisen usw. war da nicht die Rede habe mich ausdrücklich erkundigt, welche Plichten ich habe. Die sind damit erstmal erfüllt).

Noch ein kleiner Gedanke zu der Sache. Wenn die Behörden wollen, dass man sich an sowas hält, dann haben sie auch die Pflicht, die Bürger adäquat zu informieren. Wie soll denn Heinz Otto, der 3 Mal im Jahr seinen Ibanez GLHDGGL schießmichtot in die Hand nimmt un in keinem Forum angemeldet ist wissen, dass er eine Meldepflicht hat. Kann mir doch keiner erzählen, dass die Behörden da jetzt umgehend derart strickt handeln, wenn sie anscheinend zum Großteil selbst nicht wissen wie genau.

Cool bleiben und mal kurz selbst beim Amt anrufen!

Wenn du nur nicht das Fehlen einer Ausführungsbestimmung mit dem Fehlen des Grundes für die Ausführungsbestimmung verwechselst.
Als sicher anzunehmen, du hättest kein Problem, weil noch niemand weiß, wie groß es ist und wie man es lösen kann, ist sicher zu früh gefreut.
 
Als sicher anzunehmen, du hättest kein Problem, weil noch niemand weiß, wie groß es ist und wie man es lösen kann, ist sicher zu früh gefreut.

Habe ich nicht gesagt. Meine Aussage war nur: cool bleiben. Falls die noch was brauchen, werde ich die Vorbesitzer kontaktieren.
 
Lappen=Äpfel
Instrumente= Birnen

Stimmt so aber auch nicht, mein Freund. Es dreht sich in einem Fall um einen verlorenen Lappen, im anderen Fall um geschütztes Holz laut CITES II, dessen Handel und Besitz Regelungen unterliegt bzw. unterliegen wird - ähnlich wie der Lappen auch.

Im einen Fall dreht es sich um eine tatsächliche weil schon des öfteren verhängte Maßnahme, im anderen um eine u.U. in der Zukunft fällige eidesstattliche Versicherung.

Im einen Fall, weil man Dir vielleicht nur eingeschränkt glaubt, daß Du den Lappen tatsächlich verloren hast (ist doch klasse, wenn man einen in Reserve hat....) ;-)

Im anderen (fiktiven) Fall, wenn Du nach Fristablauf mit einem Instrument ankommst, das, ähnlich wie mein Vychodil P 5, keine "echte" Seriennummer hat, sondern nur auf dem in diesem Fall mitgelieferten Garantiedokument vermerkt ist, dass der Bass "AVBP5-20-06" (Achtung, fiktive Nummer), heisst. Diese Nummer richtet sich nach dem Produktionsdatum und ist nirgends sichtbar angebracht.

Wenn Du dann noch absolut keine Dokumente hast, aber darauf bestehst, vielleicht anhand von Fotos, dass der Bass vor dem Stichtag in Deinem Besitz war, dann kann die Behörde ohne weiteres bestimmen, dass in so einem Fall eine eidesstattliche Versicherung notwendig ist. Und sie kann bestimmen, dass diese EV Gebühren kostet.

Wenn ein Politiker bemerkt, dass man mit restriktiven Maßnahmen in Bezug auf Umweltschutz / seltene Hölzer auf Seiten der Grünen (oder politisch ungebundenen Umweltschützern) Stimmen fangen kann, wird er jedes Instrument, das nach dem Stichtag dem zuständigen Amt meldet, prüfen und untersuchen lassen. Und zwar so lange, bis fest steht, ob das Palisandergriffbrett jetzt zu recht oder zu unrecht in der EU weilt. Das alles auf Deine Kosten.Zum Wohle des Regenwaldes.

Ehrlich, ich habe schon Pferde vor der Apotheke kotzen sehen und glaube, wenn es um deutsche Behörden und "deutsche Gründlichkeit" geht, an Hexen. Es wird immer so lange gewartet, bis alles schon zu spät ist - um dann mit Eisenbahnschwellen drauf zu hauen.

Nachvollziehbar....? Um diesen nachvollziehbaren Sachverhalt hat es sich gedreht, als Nebenschauplatz noch um die Gebühren, die bei einer eidesstattlichen Versicherung vor dem LRA BC fällig werden.

wenn Bayern nicht registriert, ich umziehe in ein anderes Bundesland, muss ich dann neu registrieren lassen?

Ich denke in dem Fall, dass Du mit der per EMail an das bayerische LRA / RegPräs abgeschickten Liste bzw. einem Sendebericht (von einem Faxgerät) und einer Kopie der Liste / des Anschreibens mal so weit aus dem Schneider bist, dass nichts passiert. Doch Fragen kostet nichts. Auch nicht das Nachfragen bei der bayrischen Behörde, die nicht antwortet.

Wie überzeuge ich mich von der Rechtmäßigkeit deines Angebots?
Und wie du mich?

Laut meiner Nachricht vom RegPräs Tübingen, die kurz nach der Anmeldung meiner Instrumente bei mir eingegangen, und dieses Schreiben ist meine "Eingangsbestätigung", ist, gilt folgendes:

"Diese Eingangsbestätigung ist ausreichend, um Ihren Vorerwerb zu belegen, eine weitere Bescheinigung ist für Besitz und Vermarktung innerhalb der EU nicht erforderlich. Nur wenn Sie künftig ein Instrument in das EU-Ausland (z.B. Schweiz, USA) verkaufen wollen, müssen Sie eine Ausfuhrgenehmigung des Bundesamts für Naturschutz beantragen, hierzu brauchen Sie dann eine Vorlagebescheinigung von uns. Diese sind gebührenpflichtig."

Also reicht eine Kopie der Vorerwerbsbeleges, hier also meine Liste samt dem Schreiben des RegPräs. TÜ.

Aber - mein Vorschlag schon vor ein paar Seiten - warten wir doch einfach, bis die Verordungen, die bestimmen, wie das bisher völkerrechtlich geltende Gesetz im einzelnen durchgeführt wird, vorliegen.

Denn dass Palisander, Cocobolo, Wenge und wie sie alle heißen, auf der Liste stehen, ist unstrittig. Wer seine Instrumente gemeldet hat, ist fein 'raus, das ist klar. Wie aber am Ende alles gehandhabt wird, wie Verkauf, Schenkung, Erbe, Nachmeldung von Altbeständen, ist bis heute nicht sicher.
 

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