Neues von der Cites - Front

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Das Original, wer FB hat:
https://www.facebook.com/Vintage.Guitar.Oldenburg/posts/1555883877774042

Und vielleicht nocht ganz interessante Infos zum Thema:
http://www.vintage-guitar.de/riopalisander.html
 
Klar kannst Du jederzeit mit einem Schriftsatz ankommen, in dem Du an Eides statt etwas versicherst. Das Landratsamt verfährt da jedoch anders
Unsere Kreisverwaltung aber nicht. Wie gesagt, selbst schon gemacht, wurde ohne Murren anerkannt und nix für bezahlt. Wenn Du jetzt wieder nein sagst würdest Du damit sagen, dass ich lüge.
 
...Die Schutzschriften werden jedoch erst dann rechtskräftig für die Bürger der EU, wenn die EU die entsprechende Anhänge zur Verordnung 338/97 geändert und veröffentlicht hat, die das Washingtoner Artenschutzübereinkommen für die EU verbindlich umsetzt. Dies ist bisher noch nicht geschehen....

Bedeutet das aber auch, dass man zumindest in Europa noch Vorerwerbslisten einreichen kann?

Und nochmal meine Frage: Ist zukünftig der Kauf/Besitz von Palisander ohne Vorerwerbsbescheinigung legal? Weiß wer was?
 
Das sollte in der Tat bedeuten, dass man noch Vorerwerbslisten einreichen kann. Und solange keine Klarstellung über die endgültigen Modalitäten gekommen ist, auf jeden Fall auch sollte.

Die ganze Aufrufe setzten nämlich genau das um, was wir auf Anfrage von den Behörden mitgeteilt bekommen haben.


Facebook-Meldung von Vintage Oldenburg

Dann wollen wir hoffen, dass sich der Melde-Aufwand letzlich in Form praktikabler Regelungen gelohnt haben wird. Wenn wir uns alle zurückgelehnt hätten und die "das wird schon anders kommen"-Haltung eingenommen hätten, würde gar nichts anders kommen.
 
Wenn Du jetzt wieder nein sagst würdest Du damit sagen, dass ich lüge.

Willst Du mich unter Druck setzen.....? ;-)

Ich weiß nur, dass Du und Deine Frau schon drei mal eine eidesstattliche Versicherung abgegeben habt. Für was? :cool:

Und wenn es sich tatsächlich um Fahrzeugpapiere gehandelt hat: Mag sein, dass Dein LRA bzw. die KFZ - Zulassungstelle in so einem Falle andere bzw. keine Gebühren erhebt. Bei uns muß man ein Formular ausfüllen, in dem man eidesstattlich erklärt, dass man die Papiere nicht mehr hat - und Gebühren bezahlen. Dabei wird man vom Leiter der Zulassungsstelle mit Argusaugen beobachtet. Warscheinlich, weil man den Unterzeichner zum einknicken bringen will, so daß er weinend gesteht, dass er die Papiere doch noch hat....

Aus dieser meiner Erfahrung -und Deiner Aussage- heraus kann ich jetzt also lediglich sagen, dass es sein kann, dass verschieden Verwaltungs - bzw. Regierungsämter, vielleicht auch verschiedene Bundesländer, das jeweils anders handhaben. Die Einen wollen für die für einen Verwaltungsakt notwendige eidesstattliche Erklärung oder Versicherung Gebühren kassieren, die Anderen machen es (noch) umsonst.

Und wenn Du jetzt wieder "nein" sagst, sagst Du dann, dass ich lüge? :rolleyes:
 
Ich weiß nur, dass Du und Deine Frau schon drei mal eine eidesstattliche Versicherung abgegeben habt. Für was? :cool:

Und wenn es sich tatsächlich um Fahrzeugpapiere gehandelt hat: Mag sein, dass Dein LRA bzw. die KFZ - Zulassungstelle in so einem Falle andere bzw. keine Gebühren erhebt. Bei uns muß man ein Formular ausfüllen, in dem man eidesstattlich erklärt, dass man die Papiere nicht mehr hat - und Gebühren bezahlen. Dabei wird man vom Leiter der Zulassungsstelle mit Argusaugen beobachtet. Warscheinlich, weil man den Unterzeichner zum einknicken bringen will, so daß er weinend gesteht, dass er die Papiere doch noch hat....
Deswegen habe ich Äpfel und Birnen gesagt. Wir haben 3x für Erklärungen an Eides statt für verschiedene Dinge nix bezahlt. Lappen habe ich auch schon mal verloren...da musste ich Gebühren für das neue Kärtchen bezahlen.
Aber Du bringst das in den Zusammenhang mit den Instrumenten.
Lappen=Äpfel
Instrumente= Birnen
Dann kommt noch die Ländersache dazu, aber bisher sieht es so aus, dass man mit dieser neuen CITES Regelung es halten wird wie bei den in den letzten Jahrzehnten: Für den Endverbraucher recht stressarm und ohne immense Kosten.
Deswegen bleibe ich einfach locker:-).
 
Moin,

nun , die EU-Vorschriften werden, wenn sie vom deutschen Gesetzgeber nicht rechtzeitig umgesetzt werden, direktes Recht.Das macht die Sache dann zwackig. Die unterschiedliche Handhabung bei der Anmeldung von KFZ darf man nicht verwechseln mit der Handhabung von EU-Recht und davon abgeleiteten (Bundesländer)-Gesetzen.

Vorliegend finde ich es katastrophal, dass weder der Gesetzgeber noch die Industrie, sprich Händler und Produzenten, für das Problem eine Lösung haben und diese offen kommunizieren. Vielmehr lässt man den Kunden und Käufer mit seinen Ängsten im Regen stehen. Wenig hilfreich war der Hinweis im GB auf die "Spende" der Breedlove Gitarre, weil diese mit formal fehlerhaften Dokumenten eingeführt wurde und deshalb vom Zoll beschlagnahmt wurde. Auch der Hinweis auf die Beschlagnahme diverser Edel-PRS mit Palisanderhals in der Vergangenheit war da wenig hilfreich.

Die Zitate der Großhändler in der Fachpresse zeugen für mich von einer gewissen Überraschung, dass da was passiert ist, was man weder erkannt noch gewollt, aber befürchtet hat.

Ich kann mich mal bei der IHK schlau machen, was man dort zum Problem gehört hat. Die IHK s sind im Vorfeld zu Gesetzen sehr aktiv.

Dass die zuständigen Ämter teilweise unterschiedliche Aussagen treffen, liegt daran, dass für die Ausführung des Gesetzes die Bundesländer und dort die lokalen Landratsämter zuständig sind. Und die agieren unabhängig voneinander. Das zeigt aber auch, dass die Ausführung von EU-Recht oftmalös unkoordiniert abläuft. Mein LRA in FFB hat bislang gar nicht reagiert.

Dass man immer den Verbraucher belastet, ist zwar blöde, aber derzeit eine Masche des Gesetzgebers, um sich nicht mit der Wirtschaft anzulegen. Ich dar ein Auto kaufen, was die Vorschriften zur Abgasreinheit nicht einhält - ich darf es aber nicht mehr fahren. Das ist die billigste Masche. Leider.

Deshalb erscheint es richtig, mal seine Belege zu durchforsten und ggf. beim Händler um eine Bestätigung zu bitten. Ein guter Gitarrenbauer wird hier helfen wollen. Was aber passiert, wenn er sich verweigert und dieser Beleg für die Veräußerung des Gitarre wirklich benötigt wird, bleibt offen. I.d.R weiß der Gitarenbauer doch auch nicht, woher der Holzhändler das Holz bezogen hat. Genau dort müsste man aber ansetzen. Tut man aber nicht... .

Nachdem die Bayern aber sehr entspannt bleiben, bleibe ich es auch. Der Fall zeigt aber eine Sache ganz offen: als Verbraucher hat man hier keinen Fürsprech, sodern muss sich selbst kümmern.

Grüße
Advocaster
 
Zuletzt bearbeitet:
Deshalb erscheint es richtig, mal seine Belege zu durchforsten und ggf. beim Händler um eine Bestätigung zu bitten. Ein guter Gitarrenbauer wird hier helfen wollen. Was aber passiert, wenn er sich verweigert und dieser Beleg für die Veräußerung des Gitarre wirklich benötigt wird, bleibt offen. I.d.R weiß der Gitarenbauer doch auch nicht, woher der Holzhändler das Holz bezogen hat. Genau dort müsste man aber ansetzen. Tut man aber nicht... .

Hm, ich bin jetzt kein Experte, aber die Aussage woher das Holz kommt oder wann das Instrument gebaut worden ist, ist doch im aktuellen Zusammenhang nicht wirklich relevant. Wichtig ist nur der Nachweis, dass Du das Instrument vor dem Stichtag im Besitz gehabt hast.
Sollte sich der gewerbliche / private Verkäufer verweigern, bleibt eben nur der Weg des alternativen Nachweises über sonstige "Beweise" (Fotos, Auftrittsvideos etc. etc. wie ich zuvor schon schrieb). Ich habe z.B. vor dem Antritt des Weihnachtsurlaubes nochmals alle Instrumente kurz dokumentiert (nicht wegen Cites, sondern für den Fall eines möglichen Einbruchs während des Urlaubs), hier habe ich auch glücklicherweise die Seriennummern fotografiert. Somit habe ich (sollten sich die Verkäufer nicht als kooperativ erweisen, was ich mir allerdings niemals vorstellen kann) die Möglichkeit der alternativen Nachweisführung. Ich werde nun zunächst die Verkäufer kontaktieren und bitten ein von mir vorbereitetes Schreiben zu unterzeichnen. Sonst bereite ich eben die o.g. Doku auf.
 
Angeknüpft wird an den Besitz beim Verbraucher. Richtig. Mir ging es auch darum aufzuzeigen, dass die ganze Sache etwas unausgegoren ist. An den Besitz anzuknüpfen mit Stichtagsregelung wälzt das Problem auf den Verbraucher ab. Verursacht hat der es aber nicht. Er hat aber jetzt den Aufwand. Richtigerweise müßte der Importeur oder der professionelle Verkäufer (oberhalb der Kleinunternehmerschaft) der Ware (Holz oder Objekt) in den oder im europäischen Wirtschaftraum nachweisen, dass alle Instrumente vor dem Stichtag mit dem richtigen Holz produziert und eingeführt wurden und er sich aktiv um den Herkunftsnachweis der verarbeiteten Materialien bemüht hat. So hat man das in vergleichbaren Fällen abseits der Musikindustrie gelöst. Da man diese Gruppe aber wohl nicht belasten wollte, wälzt man das Problem auf den Privatmann ab. Oder musst Du als Käufer einer Kaffeemaschine im Fachhandel nachträglich nachweisen, dass sie berechtigt mit den richtigen Labels ausgestattet wurde und die VDE und Bleifreiheit wirklich einhält?
 
Das blöde ist diese bescheuerte Frist
[...] Und nochmal meine Frage: Ist zukünftig der Kauf/Besitz von Palisander ohne Vorerwerbsbescheinigung legal? Weiß wer was?
Naja, der ganze Aufriss macht doch nur Sinn, wenn beim Erwerb eines neuen oder gebrauchten Instrumentes entweder ein CITES-Zertifikat vorliegt oder der Vorerwerb vor dem 02.01.2017 bescheinigt wird. Nicht das ich es genau wüßte, aber etwas anderes würde ja gar keinen Sinn machen.
 

Guten Tag Herr Hubert,
hiermit bestätigen wir Ihnen die Meldung der Musikinstrumente in Ihrem privaten Besitz, die möglicherweise Anteile von seit 1.1.2017 unter Schutz stehenden Holzarten des Anhangs II Washingtoner Artenschutzabkommen (WA) beinhalten (Dalbergia ssp., Kosso, Bubinga….).
Wir möchten Sie in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass entgegen im Raum stehender Befürchtungen, für den Besitz dieser Instrumente sei eine Vorlage- oder Vorerwerbsbescheinigung erforderlich, diese nicht benötigt wird. Ebenso bezieht sich die Meldepflicht für Vorerwerbsbestände nur auf gewerbliche Betriebe.
Der private Besitz einschließlich privater Konzertreisen innerhalb und auch außerhalb der EU stellt keinen gewerblichen Handel im Sinne des Artenschutzes nach dem WA dar!
Darüber hinaus werden nur solche Instrumente erfasst, bei denen der verbaute Anteil einer der erwähnten geschützten Holzarten über 10 Kg liegt.
Bei einem eventuellen Weiterverkauf der Instrumente können Sie als Verkäufer dem Käufer mit einem Vermerk in der Rechnung bestätigen, dass das Instrument aus Ihrem legalen Besitz stammt.
Das ist ja mal eine interessante Auslegung, die deine zuständige Stelle da abliefert. Sobald ich eine Antwort bekomme, werde ich die auch hier posten, nur so zum Vergleich.
 
Wenig hilfreich war der Hinweis im GB auf die "Spende" der Breedlove Gitarre, weil diese mit formal fehlerhaften Dokumenten eingeführt wurde und deshalb vom Zoll beschlagnahmt wurde.

https://www.bfn.de/0401_pm.html?&no_cache=1&tx_ttnews[tt_news]=5950&cHash=0b624d7de9a8587f5f7864660291147d :
>>"Wir freuen uns sehr darüber, dass im Instrumentenbestand als dem zentralen Investitionsbereich der Hochschule auf diese Weise hochwertiger Zuwachs ermöglicht wurde", sagte der Rektor der Hochschule für Musik und Tanz Köln Prof. Dr. Heinz Geuen.<<

... und grinste breit.



Dass die zuständigen Ämter teilweise unterschiedliche Aussagen treffen, liegt daran, dass für die Ausführung des Gesetzes die Bundesländer und dort die lokalen Landratsämter zuständig sind. Und die agieren unabhängig voneinander.
...

Es gilt dann immer die Ausführung des lokalen Landratsamtes(-bezirkes), in dem sich das Instrument aktuell befindet?
 
Das blöde ist diese bescheuerte Frist

Naja, der ganze Aufriss macht doch nur Sinn, wenn beim Erwerb eines neuen oder gebrauchten Instrumentes entweder ein CITES-Zertifikat vorliegt oder der Vorerwerb vor dem 02.01.2017 bescheinigt wird. Nicht das ich es genau wüßte, aber etwas anderes würde ja gar keinen Sinn machen.

Für mich macht die ganze Sache keinen Sinn, sie ist vielmehr ein Armutszeugnis der Politik und dokumentiert deren Versagen auf der ganzen Linie. Statt die Produzenten und Holzhändler zu kontrollieren, gängelt man die Verbraucher.xx(
 
Das blöde ist diese bescheuerte Frist

Naja, der ganze Aufriss macht doch nur Sinn, wenn beim Erwerb eines neuen oder gebrauchten Instrumentes entweder ein CITES-Zertifikat vorliegt oder der Vorerwerb vor dem 02.01.2017 bescheinigt wird. Nicht das ich es genau wüßte, aber etwas anderes würde ja gar keinen Sinn machen.

Ich meine das wie advocaster mit dem Autobeispiel: Kaufen legal, fahren nicht.
 
https://www.bfn.de/0401_pm.html?&no_cache=1&tx_ttnews[tt_news]=5950&cHash=0b624d7de9a8587f5f7864660291147d :
>>"Wir freuen uns sehr darüber, dass im Instrumentenbestand als dem zentralen Investitionsbereich der Hochschule auf diese Weise hochwertiger Zuwachs ermöglicht wurde", sagte der Rektor der Hochschule für Musik und Tanz Köln Prof. Dr. Heinz Geuen.<<

... und grinste breit.





Es gilt dann immer die Ausführung des lokalen Landratsamtes, in dem sich das Instrument aktuell befindet?



Die regionalen LRA s sind zuständig. :D Unterschiedliche Handhabung kann es geben, wie bei der Kontrolle am Flughafen. Was in München erlaubt ist, wird in NRW als Anschlag auf die Flugsicherheit gewertet.:rolleyes:
 

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