Neues von der Cites - Front

Der Artikel war geringfügig älter. Außerdem muss jetzt noch das nationale Recht angepasst werden.

Für die Hersteller ändert sich im übrigen nichts; nach wie vor muss jeder, der das Holz verbaut, grammgenau (!!) Buch führen. Und auch das Vererben von Holzbeständen bleibt problematisch.

Bis das umgesetzt wird dauert es wieder etwas. Und ja, die Hersteller müssen nachwievor dokumentieren, wo ihr Palisander herkommt, aber der Musikladen muß dann kein Holzbuch mehr führen - weniger Aufwand im Wareneingang und Verkauf. Und Privatverkäufe sind komplett entlastet. Ergo: hurra!
 
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Ab wann beginnt denn „finished musical instrument part“? Ist ein Griffbrettrohling mit Bundschlitzen schon ok oder gehört da noch ein Hals dran, um auf der sicheren Seite zu sein?
Bleibt noch viel Spielraum zur Auslegung der Details...
 
G&B meldet gerade, daß das nach 90 Tagen in Kraft tritt. Ende November ist der Spuk vorbei.
Quelle:Gitarre & Bass

Ergebnis der CITES-Konferenz:
Ausnahmen für Palisander treten bald in Kraft!


Am 26.08.2019 wurde auf der CITESVertragsstaatenkonferenz in Genf einem Antrag der EU und Kanadas zugestimmt, in der CITES II Regelung eine Ausnahme für fertige Musikinstrumente, Teile und Zubehör zu machen, die aus Palisander (Dalbergia spp) gefertigt sind.

Entsprechende fertiggestellte Produkte sind somit wieder ohne CITES-Nachweis handelbar. Die Nachweispflicht der verwendeten Hölzer besteht für die Hersteller weiterhin, entfällt aber für den Endverbraucher. So ist auch der Verkauf von gebrauchten Instrumenten wieder ohne Nachweis möglich. Dies gilt allerdings nicht für den in CITES I gelisteten Rio Palisander (Dalbergia nigra, sowie für Dalbergia cochinchinensis).
 
Nachdem bereits am 26.11.2019 die Ausnahmeregelung für Musikinstrumente völkerrechtlich in Kraft getreten ist, wurde nunmehr die VO(EU) 2019/2117 zur Umsetzung der 18. CITES-COP-Listungsänderungen veröffentlicht und tritt am 14.12.2019 in Kraft.

Laut Information des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) sind ab diesem Stichtag für fertige Musikinstrumente, fertige Musikinstrumententeile und fertiges Musikinstrumentenzubehör keine CITES-Dokumente mehr erforderlich.

Damit entfällt für diese Erzeugnisse ab 14.12.2019 auch die nationale Nachweis- und Buchführungspflicht gemäß Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV).
 

Nachdem bereits am 26.11.2019 die Ausnahmeregelung für Musikinstrumente völkerrechtlich in Kraft getreten ist, wurde nunmehr die VO(EU) 2019/2117 zur Umsetzung der 18. CITES-COP-Listungsänderungen veröffentlicht und tritt am 14.12.2019 in Kraft.

Laut Information des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) sind ab diesem Stichtag für fertige Musikinstrumente, fertige Musikinstrumententeile und fertiges Musikinstrumentenzubehör keine CITES-Dokumente mehr erforderlich.

Damit entfällt für diese Erzeugnisse ab 14.12.2019 auch die nationale Nachweis- und Buchführungspflicht gemäß Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV).
und schon sind zwei aufregende Jahre wieder rum.... :D
 
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Hat aktuell jemand von euch beim Zoll einen bestellten Bass abgeholt?
Verlief das stressfrei?

Gruß, Jens
Ja, hab das schon gemacht. Und nein, ging nicht ganz stressfrei.... ;-)
Aber nur, weil ich es das erste mal gemacht hatte...

Wenn der Warenwert über 1000,-€ ist, musst du das vorher anmelden. Am besten, du gehst zu einer Spedition und lässt dir die Papiere dafür machen, dann geht das relativ einfach. Kostet aber ca 35,-€.
Unter 1000,-€ ist das alles aber recht einfach. Du solltest aber unbedingt alle Papiere dabei haben und einen Nachweis, was du tatsächlich gezahlt hast (Überweisung Bank z.B.).
 
Moin,
ich bin vermutlich der Logik einiger Seitenim Netz nicht gewachsen. Kann mir jemand den Link für die aktuelle Cites-Liste geben?!
das wäre furchtbar nett, dann komm ich endlich weiter.
Danke! :bier:

Alsdenne
 
meinst du sowas?
 

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