Produkthaftung ist nochmal eine separate Frage. Der Anbieter des Bausatzes ist mindestens in der Pflicht für die Umwelt- und Rücknahmeregelungen. Bedeutet: Registrierung bei der Stiftung ear, Mengenmeldung der inverkehrgebrachten Bausätze, Übernahme der Kosten für das Recycling des Elektroschrotts. Das muss alles VOR dem Verkauf geklärt sein. Zuständig ist hier in D das Umweltbundesamt, in den anderen EU Ländern die entsprechende Stelle. Für die Durchsetzung und Ahndung gibt es EWEN, den europäischen Zusammenschluss der Umweltbundesämter.So weit ich es verstehe, der Anbieter eines Bausatzes haftet für überhaupt nichts.
Verkauft ein Hersteller aus Österreich hier in D, ohne bei der Stiftung ear registriert zu sein und das fällt auf (Eingabe eines Verbrauchers, oder Mitbewerbers), dann meldet sich das Umweltbundesamt D beim Umweltbundesamt AT und dort wird dann ermittelt, ggf. empfindliche Strafen ausgesprochen.
Sanktionen bei Verstößen
durch die Bundesländer:- Keine ordnungsgemäße Verwertung von Elektroaltgeräten (10.000 €)
- Fehlende (fehlerhafte) Kennzeichnung der vertriebenen Elektrogeräte 100.000 €)
- Keine/verspätete Rücknahme von Elektroaltgeräten durch den Händler (100.000 €)
- Verstoß gegen die Meldepflichten (10.000 €)
- Keine/verspätete Abholung eines vollen Sammelcontainers (10.000 €)
- Fehlende (verspätete) Registrierung bei der stiftung ear (100.000 €)
- Vertrieb nicht-registrierter Elektro- und Elektronikgeräte (100.000 €)
Nur, damit das worüber wir hier sprechen mal eine Dimension bekommt.