Meine Songs gehören mir! ...oder?

Durch das Arrangieren in der Band kann natürlich jedes Bandmitglied Anteile an der Urheberschaft erwerben.

Ist das wirklich so? Wie sollte so etwas festgelegt werden? Würde dann nicht im Studio jeder Produzent auch einen Anteil an der Urheberschaft erwerben?
Ich bin eher der Meinung, dass die Grundlegenden Akkorde und das Grundlegende Arrangement (Akkordfolge, Länge von Strophe und Refr.) Die Urheberschaft bestimmen und nur, weil Drummer XY beim Übergang von Strohe in den Refr. die Idee hat einen kurzen "break" einzubauen, er noch lange keine Urheberschaft erwirbt.

Aber ich kann mich auch irren.
 
Der soll sich freuen das er Musikmachen darf/kann und gesund auf seinen Beinen steht.
Gibt echt wichtigeres als ob irgendwelche Honks die Songs spielen

Wenn du wüsstest, was da damals abging würdest du den Mann verstehen. Wenn so was in meinen Bands vorgefallen wäre, dann würde ich alles daran setzen, dass die Anderen sich nicht mit meinem Eigentum brüsten.
 
Ehrlich gesagt, was juckt es eine Eiche, wenn sich ´ne Wildsau dran scheuert?

Soll er Sie doch machen lassen und sich innerlich darüber totlachen das Sie "seine" Songs spielen und nicht genügend
eigene Kreativität haben, selbst etwas auf die Beine zu stellen.

Wenn es andererseits sein Ego ankratzt , steht es Ihm doch frei "seine" eigenen Songs mit seiner Band selbst zu performen
und damit die anderen zu ärgern.
 
Ehrlich gesagt, was juckt es eine Eiche, wenn sich ´ne Wildsau dran scheuert?

Soll er Sie doch machen lassen und sich innerlich darüber totlachen das Sie "seine" Songs spielen und nicht genügend
eigene Kreativität haben, selbst etwas auf die Beine zu stellen.

Wenn es andererseits sein Ego ankratzt , steht es Ihm doch frei "seine" eigenen Songs mit seiner Band selbst zu performen
und damit die anderen zu ärgern.
So und nicht anders!
 
Ist das wirklich so? Wie sollte so etwas festgelegt werden? Würde dann nicht im Studio jeder Produzent auch einen Anteil an der Urheberschaft erwerben?
Ich bin eher der Meinung, dass die Grundlegenden Akkorde und das Grundlegende Arrangement (Akkordfolge, Länge von Strophe und Refr.) Die Urheberschaft bestimmen und nur, weil Drummer XY beim Übergang von Strohe in den Refr. die Idee hat einen kurzen "break" einzubauen, er noch lange keine Urheberschaft erwirbt.

Aber ich kann mich auch irren.
Das sind unglaublich schwierige Fragen. Es geht vor allem darum, ob etwas für den Song zentral ist. Angenommen, der Basser von Deep Purple kam in einer Probe auf die Idee des Bassriffs von Smoke on the Water, wäre sonst aber am Songwriting nicht beteiligt. Nun hat er aber hier etwas geschaffen, was für den Song vermutlich eine Schöpfungshöhe erreicht. Umgekehrt: Nur weil der Drummer aber einen 0815-Drumbeat dazu spielt, der vorher nicht Bestandteil des Songs war, heisst das nicht, dass er automatisch auch Urheberrechte hat. Hier würde die Schöpfungshöhe wohl eher fehlen.
Diese Frage ist aber hochkomplex und wird nicht zu selten auch vor Gericht diskutiert. Gerade wenn es um Plagiate geht, werden solche Dinge ganz genau angeschaut.

Edit: In der Praxis ist es auch so, dass der Produzent je nach Vereinbarung und Beteiligung auch noch seine Prozente an den Urheberrechtsroyalties erhält. Das ist gang und gäbe.
 
Ja, verdienen ist nicht präzise. Deshalb die Ergänzung kommerzielle Nutzung. Also zum Beispiel Aufführung der Songs im Rahmen eines Konzerts mit Eintritt.
In der Schweiz müssen die Urheberrechtsgebühren immer bezahlt werden (egal ob gratis, Eintritt, kommerziell/nicht kommerziell oder was auch immer), ausser es handelt sich um eine reine private Veranstaltung. Es geht hier um die Öffentlichkeit und nicht darum, ob es kommerziell ist. Ebenfalls eine Ausnahme bilden selbst veranstaltete Konzerte, da kann man auch verzichten. Wir haben auch bereits Konzerte gecancelt, da die veranstaltende Location/Verein sich weigerte, die Suisa-Gebühren zu bezahlen.
 
Ist das wirklich so? Wie sollte so etwas festgelegt werden? Würde dann nicht im Studio jeder Produzent auch einen Anteil an der Urheberschaft erwerben?
Ich bin eher der Meinung, dass die Grundlegenden Akkorde und das Grundlegende Arrangement (Akkordfolge, Länge von Strophe und Refr.) Die Urheberschaft bestimmen und nur, weil Drummer XY beim Übergang von Strohe in den Refr. die Idee hat einen kurzen "break" einzubauen, er noch lange keine Urheberschaft erwirbt.

Aber ich kann mich auch irren.

Nun, ich schreibe ja "kann" nicht "muss".
Ein Drumfill oder eine markante Basslinie kann ja durchaus ein bedeutsamer Teil eines Songs sein.
Mir fallen als Beispiel gerade In the air tonight oder Black velvet ein.
Dann kann ich mich daran erinnern, dass der Bassist von The Smiths gegen Morissey und Johnny Marr wegen Urheberschaft geklagt hat. Es ging wohl um die Basslines. Ich weiß nicht, ob er erfolgreich war.
 
In der Schweiz müssen die Urheberrechtsgebühren immer bezahlt werden (egal ob gratis, Eintritt, kommerziell/nicht kommerziell oder was auch immer), ausser es handelt sich um eine reine private Veranstaltung. Es geht hier um die Öffentlichkeit und nicht darum, ob es kommerziell ist. Ebenfalls eine Ausnahme bilden selbst veranstaltete Konzerte, da kann man auch verzichten. Wir haben auch bereits Konzerte gecancelt, da die veranstaltende Location/Verein sich weigerte, die Suisa-Gebühren zu bezahlen.

Aus meiner Tätigkeit als Vereinsvorstand weiß ich, dass eine GEMA-Anmeldung dann erfolgen muss, sobald Eintrittsgeld erhoben wird. Das galt in Deutschland zumindest bis vor 4 Jahren. Der Punkt ist hier aber off topic.
 
Verdienen "The Honks" Geld mit den Songs? Sind die erfolgreich, treten oft auf? Haben evtl. sogar Airplay und Charts im Blick? Dann würde ich meine Songs nachträglich zum Notar schleifen. Sofern die seine Songs nicht schon notariell zu ihren gemacht haben. Gegen die Aufführung wird er sich kaum wehren können. Aber verdienen kann er dann wenigstens dran.
Reden wir allerdings über ne drittklassige Amateurcombo, würde ich nen dicken Haufen drauf scheißen und sie machen lassen.
 

Aus meiner Tätigkeit als Vereinsvorstand weiß ich, dass eine GEMA-Anmeldung dann erfolgen muss, sobald Eintrittsgeld erhoben wird.
Da liegst du falsch!
Für jede öffentliche Veranstaltung muss bezahlt werden. Wird aber billiger, wenn du keinen Eintritt verlangst, oder die Einnahmen wohltätig gespendet werden.
Beim einzigen Mal, als ich der Veranstalter war ( Benefiz), bezahlte ich 64 Euro, vor vier Jahren für drei Stunden Konzert.
 
Ehrlich gesagt, was juckt es eine Eiche, wenn sich ´ne Wildsau dran scheuert?

Soll er Sie doch machen lassen und sich innerlich darüber totlachen das Sie "seine" Songs spielen und nicht genügend
eigene Kreativität haben, selbst etwas auf die Beine zu stellen.

Wenn es andererseits sein Ego ankratzt , steht es Ihm doch frei "seine" eigenen Songs mit seiner Band selbst zu performen
und damit die anderen zu ärgern.

Ohne dir nahetreten zu wollen :bier:...diese Aussage zeigt mir, dass du noch nie einen Song geschrieben hast, der dir wirklich am Herzen liegt.
Ich rede/schreibe hier nicht von ner Schrankwand, die mein Kollege gebaut hat und die von anderen als deren Erfindung dargestellt wird.

Musik hat sehr viel mit Emotionen zu tun. (Gutes) Songwriting noch viel mehr. Texte schreiben, die einen wichtigen Teil deines Lebens/ deiner Seele wiedergeben toppt das alles nochmal.

Wenn dich das "nicht juckt", dann solltest du dich fragen, ob du jemals nen Song/Text geschrieben hast, der dir was bedeutet.

Ich selbst habe da zwar glück gehabt, dass meine Bands das immer sofort geregelt haben (zu jedem Song gibt es ne Mappe, mit original Text, Akkordfolge und Songablauf in der auch immer die Texter/Songwriter stehen und die von allen unterschrieben ist). Ob das im Notfall rechtssicher ist...keine Ahnung aber ich hatte noch nie solche Streitigkeiten.
Ich kann meinen Kollegen aber verstehen. Die Songs sind ein sehr wichtiger Bestandteil seines Lebens und den nehmen gerade die Ars....er, die ihn derbe hintergangen haben und brüsten sich damit.
ja,Kollege, das würdemich auch gewaltig jucken...:bad:
 
Ist das wirklich so? Wie sollte so etwas festgelegt werden? Würde dann nicht im Studio jeder Produzent auch einen Anteil an der Urheberschaft erwerben?
Ich bin eher der Meinung, dass die Grundlegenden Akkorde und das Grundlegende Arrangement (Akkordfolge, Länge von Strophe und Refr.) Die Urheberschaft bestimmen und nur, weil Drummer XY beim Übergang von Strohe in den Refr. die Idee hat einen kurzen "break" einzubauen, er noch lange keine Urheberschaft erwirbt.

Meines Wissens sind nur 2 Elemente überhaupt urheberrechtlich geschützt: Die Melodie und der Text. Daher auch die alte Aussage "Change a Word, get a third". Wenn man sich Akkordfolgen schützen könnte, dann gleich mal Pachebels Canon schnappen:

(Geht so nach 2 Minuten richtig los)
 
@basslife ,
wenn die Angelegenheit diese Schwere hat, dann empfehle ich, einen Fachanwalt für Urheberecht zu kontaktieren. Eine Beratung dort zeigt die Möglichkeit auf, die zu einer Unterlassung der Nutzung der Songs durch die Ex-Kollegen führen kann.
Wenn es geografisch passt, kann ich einen Kontakt herstellen.
 
Meines Wissens sind nur 2 Elemente überhaupt urheberrechtlich geschützt: Die Melodie und der Text. Daher auch die alte Aussage "Change a Word, get a third". Wenn man sich Akkordfolgen schützen könnte, dann gleich mal Pachebels Canon schnappen:

(Geht so nach 2 Minuten richtig los)

Das ist leider falsch. Es geht um die Schöpfungshöhe und die können auch verschiedene andere Aspekte des Songs erreichen. Nicht nur Melodie und Text.
 
@basslife ,
wenn die Angelegenheit diese Schwere hat, dann empfehle ich, einen Fachanwalt für Urheberecht zu kontaktieren.
Nützt alles nichts, wenn die Werke nicht explizit nachweisbar "gesichert" wurden.

Ich habe vor Jahren einen Fall im Musiker-Umkreis mitbekommen, wo eine regional recht bekannte Band aus versehen wie sie selbst sagen betrunken einen Hit geschrieben haben. Das hat Jemand mitbekommen, die Melodie und den Text geklaut und einen echten Chart-Dance Hit draus gemacht. Da die Band das nicht notariell festgehalten hat hatten die keine Chance.
Zeugenaussagen, der berühmte an sich selbst adressierte Brief usw haben alles leider auch keine Wirkung wenn es in einen Rechtstreit gehen sollte.

Das ist leider falsch. Es geht um die Schöpfungshöhe und die können auch verschiedene andere Aspekte des Songs erreichen. Nicht nur Melodie und Text.
KANN sein, ist aber mitunter sehr schwer nachzuweisen bzw. nur relevant wenn es sehr populäre Merkmale sind, wie z.B. ein "in the Air tonight" Drumfill oder die Under pressure Bassline.

Aber wie gesagt: So lange nichts rechtssicher nachweisbar ist, isses eh alles für die Katz, Urheberrecht hin oder her.
 
Ohne dir nahetreten zu wollen :bier:...diese Aussage zeigt mir, dass du noch nie einen Song geschrieben hast, der dir wirklich am Herzen liegt.
Ich rede/schreibe hier nicht von ner Schrankwand, die mein Kollege gebaut hat und die von anderen als deren Erfindung dargestellt wird.

Musik hat sehr viel mit Emotionen zu tun. (Gutes) Songwriting noch viel mehr. Texte schreiben, die einen wichtigen Teil deines Lebens/ deiner Seele wiedergeben toppt das alles nochmal.

Wenn dich das "nicht juckt", dann solltest du dich fragen, ob du jemals nen Song/Text geschrieben hast, der dir was bedeutet.

Ich selbst habe da zwar glück gehabt, dass meine Bands das immer sofort geregelt haben (zu jedem Song gibt es ne Mappe, mit original Text, Akkordfolge und Songablauf in der auch immer die Texter/Songwriter stehen und die von allen unterschrieben ist). Ob das im Notfall rechtssicher ist...keine Ahnung aber ich hatte noch nie solche Streitigkeiten.
Ich kann meinen Kollegen aber verstehen. Die Songs sind ein sehr wichtiger Bestandteil seines Lebens und den nehmen gerade die Ars....er, die ihn derbe hintergangen haben und brüsten sich damit.
ja,Kollege, das würdemich auch gewaltig jucken...:bad:

Was ich meinte war, das Leben ist zu kurz um sich zu ärgern.
Natürlich ist es blöd, das sich jemand mit fremden Federn schmückt.
Ich glaube wir hier machen alle Musik mit Herzblut, sonst würden wir es nicht tun.
Und ob mir meine eigenen Songs etwas bedeuten steht hier auch nicht zur Debatte.

Bei Deinem Kumpel aber mischen sich nun einmal Emotionen mit Recht und Gesetz.
Hätte er die Songs seinerzeit korrekt schützen lassen, sähe die Sachlage anders aus. Hat er aber scheinbar nicht.
Eigentlich müsste er mehr über sich selbst und seine damalige Naivität verärgert sein, als über diese Dorfdeppen.

Ich persönlich würde so etwas als Lehrgeld abhaken.So hart das auch klingt, für so einen Sturm im Wasserglas ist mir meine Zeit zu schade.

Andereseits, was spricht dagegen das er diese Songs aufnimmt, vermarktet und den Honks damit vor das Schienbein tritt?
Das Spiel geht immerhin auch anders herum. Ich glaube nämlich nicht, das die Typen die Songs haben schützen lassen.
 
So seh ich es auch: wer sich ärgert, hat verloren :bier:. Und da die Songs von ihm sind, sind sie aus seiner Produktion zwangsläufig bessser. Phantasie gewinnt immer!
 

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