Meine Songs gehören mir! ...oder?

basslife

Musiker, is halt so....!
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Münsterland
Bassix
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Mal was in uneigennütziger Sache:

Ein befreundeter Gitarrist hat in einer seiner ersten Bands so ca. 80% der Songs und 95% der Texte geschrieben. Vor ein paar Jahren ist die Band im Streit auseinander gegangen.

Nun hat mein Kumpel erfahren, dass der „verhasste“ Keyboarder mit dem „blöden“ Sänger wieder Musik macht und auch Songs und Texte von meinem Kumpel verwendet. Das möchte mein Kumpel natürlich nicht.

Was kann er also machen? Wenn er die Songs bei einem Notar hinterlegt, dann ist das ja auch nicht sicher, da die beiden anderen ja behaupten können, dass sie die Songs geschrieben haben (Aussage gegen Aussage).

Gibt es da irgendwelche (fundierten) Erfahrungen/Ratschläge?



Danke!
 
Da hat er leider keine Chance. Live Cover können nicht verboten werden. Allerdings muss das Cover beim Auftritt auch mit dem richtigen Urheber auf die GEMA-Liste, damit der Urheber die entsprechenden Royalties erhält.
 
Mit einer solchen Angelegenheit bin ich im Moment ebenfalls konfrontiert. Würde mich also auch interessieren, wie da die Rechtslage ist.
 
Gibt es da irgendwelche (fundierten) Erfahrungen/Ratschläge?
In jedem Forum gibt es wie auch hier solche Hinweise wie
Musiker-Board schrieb:
Bitte beachten! Dies ist ein Forum, in dem User private Meinungen zu Rechtsfragen äußern. Hier gibt es keine professionelle Rechtsberatung. Diskussionen bitte möglichst mit allgemeinen Beispielen und nicht mit speziellen Fällen führen.
Daher wie immer der Rat einen Anwalt des geringsten Mißtrauens zu Fragen. ;-)
:prost:
 
Soweit ich weiss, hast du eigentlich keine Handhabe, wenn ein Song live gecovert wird. Vorausgesetzt, er wird so richtig bei der Urheberrechtsgesellschaft angemeldet. Bei einer Aufnahme sieht es bereits anders aus, da müssen die Rechte normalerweise erworben werden, was bei einem Cover noch recht einfach geht, sobald es aber stark abgeändert wird, wird es als Bearbeitung betrachtet und muss dann vom Urheber sowieso bewilligt werden.
 
Natürlich kann er die öffentliche Aufführung seines geistigen Eigentums untersagen. Er muss nur belegen, dass es tatsächlich sein geistiges Eigentum ist und dann muss er das Verbot durchsetzen.
 
Hängt davon ab was er will. Wenn er "verbieten" will dass die Songs überhaupt gespielt werden ist das eher schwierig, wenn er dafür Geld will ist die Frage ob er seine Urheberschaft beweisen kann. Ist er überhaupt in der GEMA?

Solange da jetzt aber nicht wirklich Platten verkauft und Gagen eingenommen werden würd ich aber versuchen, dass im Gespräch zu klären bzw die Songs eben einfach auch aufführen...
 
Natürlich kann er die öffentliche Aufführung seines geistigen Eigentums untersagen. Er muss nur belegen, dass es tatsächlich sein geistiges Eigentum ist und dann muss er das Verbot durchsetzen.

Genau darum geht es!

- Er ist nicht in der GEMA
- Es geht nicht um Geld
- Er möchte einfach nicht, dass die Songs/Texte, an denen auch sein "Herzblut" hängt von den "Idioten" gespielt wird.

Die Songs sind nie irgendwie in schriftlicher Form festgehalten worden (außer Texte als PDF). Er ist mit den Songideen zu den Proben gegangen, hat den Anderen die Idee vorgespielt und dann sind die Lieder so gespielt worden. Da war auch von den Anderen keine Kreativität vorhanden/zu erwarten. Ich weiß das, weil ich aushilfshalber mal 5 Monate in der Band gespielt habe.

Wie kann der Kollege im schlimmsten Fall beweisen, dass es SEIN geistiges Eigentum ist?
 
Er muss es wiedererkennbar und natürlich datiert notariell hintelegt haben. So zumindest meine ein paar Jahre alte Information von einem Anwalt.
Wüsste nicht, dass sich da was geändert hat.
 

Hm...er könnte die Lieder ja nochmal mit nem alten Kassettenrekorder ranzig aufnehmen und dann auf die Kassette sowas wie "Ideen 1990/91" draufschreiben.
Vielleicht kommt er damit durch...
:bier:
 
Genau darum geht es!

- Er ist nicht in der GEMA
- Es geht nicht um Geld
- Er möchte einfach nicht, dass die Songs/Texte, an denen auch sein "Herzblut" hängt von den "Idioten" gespielt wird.

Die Songs sind nie irgendwie in schriftlicher Form festgehalten worden (außer Texte als PDF). Er ist mit den Songideen zu den Proben gegangen, hat den Anderen die Idee vorgespielt und dann sind die Lieder so gespielt worden. Da war auch von den Anderen keine Kreativität vorhanden/zu erwarten. Ich weiß das, weil ich aushilfshalber mal 5 Monate in der Band gespielt habe.

Wie kann der Kollege im schlimmsten Fall beweisen, dass es SEIN geistiges Eigentum ist?

Ja aber selbst wenn er es beweisen kann, er hat ziemlich sicher keine rechtliche Handhabe, die Weiterverwendung der Songs zu unterbinden..

Für weitere Fälle: Songs schriftlich festhalten oder aufnehmen, per Post per Einschreiben an sich selbst senden und nicht öffnen. Das hilft bei allfälliger Beweisführung, dass man selbst der Urheber ist. Aber gegen das ‚Covern‘ hilft es nicht.
 
Ich erinnere mich sinngemäß an eine Aussage von Reinhard Mey zur Dieter-Thomas-Kuhn-Version von "Über den Wolken":
"Ich finde das ganz schrecklich, und wenn ich es verbieten könnte, würde ich das tun. Da dies nicht möglich ist, nehme ich die Tantiemen als eine Art Schmerzensgeld." (Gedächtnis-Protokoll)

Etwas ähnliches hat sich vor einiger Zeit zwischen Jan Delay und Heino abgespielt...

Also: Keine Chance. :-(
 
Wasserdicht kann die Urheberschaft nur durch Hinterlegung bei einer Person geschehen, die eine wirksame Beglaubigung ausstellen kann (z.B. ein Notar). Damit ist klar, dass es den Song am xx.xx.xxxx gegeben hat. Wer das nicht macht, muss ggfs. Zeugen zur Hilfe nehmen, oder andere Nachweise erbrigen, die die Komposition mit einem Datum in Verbindung bringen. Das wird aber vor Gericht unter Umständen wackeln, wenn die Gegenseite entsprechend gewieft ist.

Ein weiterer Aspekt ist, wer denn genau Urheber des Songs ist. Durch das Arrangieren in der Band kann natürlich jedes Bandmitglied Anteile an der Urheberschaft erwerben.

Ich glaube nicht, dass das Covern von Songs untersagt werden kann. Aber in jedem Fall kann der Urheber des Songs ein Nutzungsentgelt verlangen, sofern mit der Aufführung seines Songs Geld verdient wird (kommerzielle Nutzung).

Eine Mitgliedschaft in der GEMA ist dafür nicht Vorraussetzung, aber hilft bei der Durchsetzung der Ansprüche natürlich sehr. Man hat ja als Autor keine Chance zu verfolgen, was mit seinen Liedern geschieht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber in jedem Fall kann der Urheber des Songs ein Nuttungsentgelt verlangen, sofern mit der Aufführung seines Songs Geld verdient wird (kommerzielle Nutzung).
Nicht in jedem Fall? Bei uns zahlst du auch, wenn du nichts verdienst. Es kostet wohl weniger, aber die Tantiemen sind auch dann geschuldet.
 

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