Das zeigt erneut, wie vor allem das OLG Hamburg immer wieder sehr viel unfreundlicher gegenüber Web-Betreibern entscheidet als der rechtliche Rahmen offenbar zuzulassen scheint.
Ganz klar: wer etwas gegen Webbetreiber erreichen will, muss seinen Fall tunlichst vor dieses Gericht bringen. In anderen Gerichtsorten könnte vermutlich anders entschieden werden.
Ganz klar: wer etwas gegen Webbetreiber erreichen will, muss seinen Fall tunlichst vor dieses Gericht bringen. In anderen Gerichtsorten könnte vermutlich anders entschieden werden.