@jensides
also wenn meine eigenen titel NICHT bei der gema registriert sind und ich die zum download anbiete, möchte ich mal bitte die gesetzesgrundlage sehen, die mir das mit meinem geistigen eigentum verbietet!!!!!!!!!!
wer will mir denn bitte vorschreiben wollen, ob ich mitglied der GEMA werden muss, bzw. meine songs dort anmelden muss?
anders ist das evtl. handeln der GEMA zu bewerten, wenn meine eigenen songs dort angemeldet sind.
meine songs sind aber auch ohne GEMA durch das urheberrechtgesetz geschützt!!!!! dies weiß nur leider kaum jemand.
institutionen wie die GEMA sind, meines erachtens, reine geldschneiderei.
und so'ne mail...
...kann ja jeder schicken!!
davon mal abgesehen ist der kläger verpflichtet, den schaden exakt zu beziffern und somit auf den pfennig zu benennen. dies ist faktisch überhaupt nicht möglich!!
ich kenne mich mit schadenersatzklagen (beruflich) sehr gut aus und weiß daher, dass es in der realität höchstens zur abmahnung kommen kann und du den kram sofort rausnehmen musst. im wiederholungsfall allerdings wird's dann teuer!!!!!
die fälle, wo es zu strafzahlungen kommen kann müssten dann schon so aussehen, dass ich mich auch wirklich strafbar mache - z.b. komplette songs/albums von namhaften künstlern in akzeptabler qualität zum download anbieten. dann ist's auch wurst, ob's eine private oder kommerzielle seite ist - dies würde nämlich ansonsten auch noch eine rolle spielen!!