Gecoverte Lieder auf Homepage

Hallo Basskollegen !

Ich hab gestern folgende Mail bekommen
und daraufhin die Demos von unserer Band ( www.susanspatchwork.de ) runtergenommen.

WARNUNG AN ALLE MUSIKER!
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Die GEMA hat arbeitslose Rechtsanwälte beauftragt, die Webseiten zu kontrollieren auf unangemeldete Hörproben. Uns, sowie einen meiner Mitmusiker hat es schon erwischt! Die Strafen sind unverhältnismäßig hoch und belaufen sich auf ca. 25.000.- Euro und mehr je nach dem wie lange ihr schon Demos auf der HP habt und wie viele Male diese angeklickt wurden und heruntergeladen wurden! Reine Abzocke!!! Also meldet rechtzeitig an und macht das publik, damit nicht mehr von uns pleite gemacht werden!!!

Die Titel auf der Website müssen bei der GEMA angemeldet und dürfen nicht zum runterladen sein! (rechte Maus), sondern müssen gestreamt angeboten werden und nicht länger als 45 Sek. Lang!!! Auch wenn es eigene Titel sind!!! Schickt diesen Newsletter oder einen eigenen an alle Musiker, Sänger, Agenturen, die Ihr kennt und warnt sie!!!


Na ja ganz schön heavy find ich das wenns stimmt.

Grüsse
jensides
 
@jensides

also wenn meine eigenen titel NICHT bei der gema registriert sind und ich die zum download anbiete, möchte ich mal bitte die gesetzesgrundlage sehen, die mir das mit meinem geistigen eigentum verbietet!!!!!!!!!!

wer will mir denn bitte vorschreiben wollen, ob ich mitglied der GEMA werden muss, bzw. meine songs dort anmelden muss?

anders ist das evtl. handeln der GEMA zu bewerten, wenn meine eigenen songs dort angemeldet sind.

meine songs sind aber auch ohne GEMA durch das urheberrechtgesetz geschützt!!!!! dies weiß nur leider kaum jemand.

institutionen wie die GEMA sind, meines erachtens, reine geldschneiderei.


und so'ne mail...
...kann ja jeder schicken!!

davon mal abgesehen ist der kläger verpflichtet, den schaden exakt zu beziffern und somit auf den pfennig zu benennen. dies ist faktisch überhaupt nicht möglich!!

ich kenne mich mit schadenersatzklagen (beruflich) sehr gut aus und weiß daher, dass es in der realität höchstens zur abmahnung kommen kann und du den kram sofort rausnehmen musst. im wiederholungsfall allerdings wird's dann teuer!!!!!

die fälle, wo es zu strafzahlungen kommen kann müssten dann schon so aussehen, dass ich mich auch wirklich strafbar mache - z.b. komplette songs/albums von namhaften künstlern in akzeptabler qualität zum download anbieten. dann ist's auch wurst, ob's eine private oder kommerzielle seite ist - dies würde nämlich ansonsten auch noch eine rolle spielen!!

 
hallo was ist das fürn scheiß.ich mein es sind ja viele knapp bei kasse,aber wir kann man nur mit solchen mails leute abzocken.ok mit den gecoverten songs kann ich verstehen,aber eigene???[:(!]wut ätz das kann nicht stimmen.da kann man ja genauso gut gebühren verlangen wenn mann das alphabet benutzt.meine güte,wie kann man nur auf solche ideen kommen??!!sorry aber sowas regt mich richtig auf.das ist meine kreativität oder eure.na ja,wenn ihr mal lust habt schaut mal auf unsere seite. www.cellarspookies.com
 
Hiho
Na wenn die Songs von einem selber sind hat die Gema absolut nichts zu sagen. Das wäre ja dann wirklich schlimm, dann wäre ich in kürzerster Zeit kein Musiker sondern Revolutionär. Also bei eigenen Songs kann die Gema nichts machen, sonst kann könnte ich meine Hp ( www.uliheinzler.com ) ja zumachen.
 
Zitat:Original erstellt von: jensides

Na ja ganz schön heavy find ich das wenns stimmt.

Grüsse
jensides

3 Möglichkeiten:
1. ein Hoax, also jemand macht sich einen Spaß mit falschem Alarm
2. die hatten tatsächlich illegal Coverversionen auf der Website und haben was missverstanden
3. die wollen einfach möglichst effektiv Werbung für ihre Band/Website machen (weite Verbreitung des Links, Sympathie etc.)

Mit eigenen Songs kann
 
Hallo !

um alles hier mal ganz einfach mit 2 worten darzustellen !!

lass es !!!

das urheberschutzrecht, verfielfältigung, veränderung an fremdem material wie musik und idee schlagen hier ein wie eine art bombe !!

Ein Beispiel:

Eine Bänd macht spasslieder. nimmt lieder wie wolfgang petry oder irgendein neu deutsche welle kram als basis nur mit eigenen texten.

1. Die Idee des liedes (melodie ) gehört dem Urheber
2. Der Urheber muss den geänderten Text genehmigen.
3. Das ganze muss Gema mäßig abgesichert und gemeldet sein.
4. Zahle mann und söhne an Gema und Urheber !


so einfach ist das !


 
Gleeman: Die Rechteinhaber sind in den allermeisten Fällen in Deutschland ansässige Musikverlage, auch bei ausländischen Titeln ist das oft so. Die Adressen bekommt man über die Titelsuche auf der GEMA-Seite heraus. Ich kann Dir nur den Rat geben, Dich ganz unverbindlich mit den zuständigen Leuten in diesen Verlagen in Verbindung zu setzen. Die stehen solchen Geschichten meistens sehr aufgeschlossen gegenüber. Ich habe da bisher sehr positive Erfahrungen mit gemacht, und zu verlieren habt Ihr ja erst einmal nichts.
 

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