Gecoverte Lieder auf Homepage

Schnitzel

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Servus,
ich wollt mal fragen wie des is. Darf ich gecoverte Lieder auf unsre Homepage gecoverte songs uploaden? Wir ham etz bald unsre Homepage fertig und wollt noch so a paar Fragen klären...
Danke für die Antworten!!

mfG
adrian
 
klare frage, klare antwort.

Nein dürft ihr nicht.. jedenfalls nicht ohne bei der GEMA und der GVL dfür zu bezahlen.. ich würde mal drauf tippen, dass dafür die niedrigsten tarife zum tragen kommen, die auch für kleine Internetradios fällig werden.

D.
 
Normal nicht. Aber wenn du diese Songs nur einen Teil rauflädtst also nicht den kompletten Song müsst ihr nichts bezahlen. Bei uns in Österreich is halt so.
 
Zitat:Original erstellt von: ichon the T

klare frage, klare antwort.

Nein dürft ihr nicht.. jedenfalls nicht ohne bei der GEMA und der GVL dfür zu bezahlen.. ich würde mal drauf tippen, dass dafür die niedrigsten tarife zum tragen kommen, die auch für kleine Internetradios fällig werden.

Wenn Du Dich da mal nicht irrst... immerhin geht es dabei ja immer auch um das erreichbare Publikum.
 
ich hab mal gehört von nem produzenten bei dem ich im studio war als praktikant, dass man covern darf solange man die songs nicht verändert ... verlass dich net drauf hab ich aber gehört ...

www.homerecording.de die rechte und finanzen sektion gibt vielleicht mehr aufschluss
 
In Deutschland musst Du für gecoverte Songs Gema zahlen, wenn Du sie öffentlich darbietest, egal ob in einer Kneipe oder im Internet. Die Kneipe zahlt normalerweise sowieso schon Gema pauschal. Im Internet musst Du selbst zahlen. Die Gema-Gebühr hängt u.a. von der Veranstaltungsfläche und dem Eintritt bzw. der Zahl der Page Impressions ab.
Die GEMA schafft es sogar, Dir eine Rechnung für eigene Stücke zu schicken (ist uns mal passiert), wir mussten dann Texte und Demo hinschicken, damit sie geglaubt haben, dass alles von uns war.

Hier die aktuellen Tarife für Internet: Tarif VR-W1 von der Gema-Seite:
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Abschnitt IV:
Die Vergütungen dieses Abschnitts gelten für Websites, die Privatpersonen in nicht-gewerblichem Zusammenhang unterhalten oder unterhalten lassen.

Vergütung
(1)

Die Vergütung beträgt je Werk aus dem GEMA-Repertoire ? 25,00 pro Jahr, wobei die Anzahl der Zugriffe mit Musiknutzung pro Monat bis zu 2.000 betragen darf.
(2)

Ist die Anzahl der Zugriffe mit Musiknutzung höher als 2.000, ist für jeweils weitere bis zu 2.000 Zugriffe mit Musiknutzung der vorstehende Vergütungsbetrag je Werk in Höhe von ? 25,00 pro Jahr zusätzlich zu bezahlen.
(3)

Ist die Spieldauer des Werkes länger als fünf Minuten, ist für jeweils jede weitere Minute eine Vergütung von ? 5,00 zu bezahlen.
(4)

Dieser Tarif gilt nur bei Verwendung von bis zu zehn Werken, sowie bis zu einer monatlichen Zugriffszahl mit Musiknutzung von bis zu 2.000. Bei einer größeren Anzahl von Werken oder einer höheren Zahl von Zugriffen findet Abschnitt II. Anwendung.
---------------------------------------------------------------------------------------------------------
Für Abschnitt II: Dort kostet es pro Werk 25 EUR je MONAT bis 25000 Zugriffe, die sonstigen Tarife gelten genauso, jedoch je Monat statt je Jahr!!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi Adrian,
schau mal bei [URL]http://www.thegreedybastards.de[/url] nach. Das ist ne echt gute Cover-Band. [:-P][:-P][:-P] Die spielen nur Metallica und haben schon ne menge Preise bei Contests gewonnen. Die haben unter "Media" ein paar live-Mitschnitte von einem Konzert als MP3-Dateien. Die würd ich einfach mal anschreiben. Die können dir sicher sagen, wie's mit GEMA ist. Metallica ist ja sowieso so ein strittiges Thema (Napster - [:D][8D][xx(]). Ich denke die Jungs haben sich da schon abgesichert, ich bin auch der Meinung, daß sie eine Zeit lang keine Downloads auf ihrer Page hatten, dafür aber einen GEMA-Vermerk oder so. [ooo]
 
Ich weiß nicht, wie es ist, wenn man selbst Stücke z.B. im Netz veröffentlicht, aber bei Live-Auftritten ist doch normalerweise der Veranstalter verantwortlich für die GEMA-Gebühr, oder?
 
Zitat:Original erstellt von: SplentaSploink

Ich weiß nicht, wie es ist, wenn man selbst Stücke z.B. im Netz veröffentlicht, aber bei Live-Auftritten ist doch normalerweise der Veranstalter verantwortlich für die GEMA-Gebühr, oder?
Bei 'kommerziellen' Locations (Kneipen, Discos etc.) zahlt das normalerweise der Inhaber, weil er sowieso einen Vertrag hat.
Wir hatten damals Probleme mit der GEMA bekommen, weil wir bei einem gemeinnützigen Verein ohne GEMA-Vertrag gespielt hatten. Da wollte die GEMA bei uns kassieren (der Betrag war ca. doppelt so hoch wie die Gage[xx(]).


 
Zitat:Original erstellt von: SplentaSploink

Ich weiß nicht, wie es ist, wenn man selbst Stücke z.B. im Netz veröffentlicht, aber bei Live-Auftritten ist doch normalerweise der Veranstalter verantwortlich für die GEMA-Gebühr, oder?
Wenn du auf deiner Webpage veröffentlichst, bist im Grunde genommen ja du der Veranstalter.
 

Finde das sowieso ne Sauerrei was Teils an GEMA Gebühren weg geht..
Schlimm ist vorallem das sie alles herausfinden, egal wie lange das Konzert (so passiert bei mir in der Schule) her ist..sogar anch Jahren kann da noch was kommen.
 
Das ist eine Frage des Standpunktes.

Wenn Du Stücke selber schreibst und davon leben musst, findest Du das sicher auch nicht mehr so witzig, wenn Leute Dein geistiges Eigentum nutzen ohne das Du was davon hast.

Musik ist nicht "public domain".

Was allerdings das Beispiel mit dem Konzert von "vor ein paar Jahren" angeht. Das war mit Sicherheit verjährt. Wenn man bezahlt, ist man da selbst Schuld. Rechnungen stellen darf die GEMA soviel wie sie will.

Beispiel: ich habe mal einen Fall erlebt, wo jemand vor Gericht erwirkt hatte, dass bestimmte Kosten von einer Firma beglichen werden müssen. Das Urteil war aber mehr als sechs Monate nach Sache ergangen und damit war die Sache schon verjährt. Der Kläger bekam zwar Recht aber keinen Pfennig.
 
Zitat:Original erstellt von: mik0r0r

ich hab mal gehört von nem produzenten bei dem ich im studio war als praktikant, dass man covern darf solange man die songs nicht verändert ... verlass dich net drauf hab ich aber gehört ...

www.homerecording.de die rechte und finanzen sektion gibt vielleicht mehr aufschluss

Das ist auf jeden Fall kompletter Blödsinn. [:-P]

Ob man 1:1 covert oder eine eigene Version spielt oder einfach das Original von der Konserve laufen lässt macht keinen Unterschied in der Frage ob der Komponist sein Geld (über die GEMA) zu bekommen hat. Ein eigenes Arrangement ist ggf. im Zweifel "günstiger".

Vorsicht vor Ratschlägen dieses "Produzenten". [8D]
 
Wenn ihr Songs covert müsst ihr Gema Gebühren bezahlen, sonst kann das extrem teuer werden. Also einfach nur drauf machen geht auch aber lasst euch nicht erwischen.
 
Hallo zusammen,

also an der Gema kommt man als Band ich wahrscheinlich nicht vorbei. Was wäre denn, wenn ich zum Beispiel in meinem Profil einen sehr markanten Basslauf cover? Sind dann schon Gebühren fällig?

(Nein, ich habe das MP3 noch nicht hochgeladen!) [:D]

Gru? Milo
 
Zuletzt bearbeitet:
Zitat:Original erstellt von: milo

Hallo zusammen,

also an der Gema kommt man als Band ich wahrscheinlich nicht vorbei. Was wäre denn, wenn ich zum Beispiel in meinem Profil einen sehr markanten Basslauf cover? Sind dann schon Gebühren fällig?

(Nein, ich habe das MP3 noch nicht hochgeladen!) [:D]

Gru? Milo

Keine ganz einfache Frage. Meines Wissens - bin da aber nicht komplett sattelfest - sind hauptsächlich Texte und Melodien geschützt, nicht jedoch Rhythmen, Akkordfolgen und wohl auch Bassläufe. So finden sich z. B. in Bassbüchern und Übungsmaterialien haufenweise "geklaute" Basslinien. Ist allerdings eine Grenzwissenschaft.
Aber: wo kein Kläger, da kein Richter.
 
Hallo zusammen,

habe in mein Profil mal einen Basslauf von Wishbone Ash gestellt. Ist der sehr markante Anfang des Stücks F.U.B.B.[8D]
Da das Stück auch schon einige Jahre alt ist (Anfang 70er) und auch nur die ersten 30 Sekunden ohne weitere Instrumente eingespielt sind, hoffe ich, dass ich mich nicht strafbar mache ...[:I]

Gruß Milo
 

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