Garantie, Gewährleistung, Übertragung und Beweislastumkehr

Ich meinte schon die sich hier Beteiligenden.
Ah, sorry!

Von der Materie habe ich keine Ahnung, habe da aber auch eine klare Agenda für mich:
nach meinem Wissen lässt sich die Garantie nicht übertragen, kaufe aber 2nd Hand meisten selbst so ein das es gar keine Garantie mehr gibt oder hake es als "Pech wenn was ist" ab - dafür habe ich es
ja auch 2nd Hand gekauft.
 
Ein Rat von mir als Fachmann für viele Lebenslagen: Guten Rat in ernsthaften juristischen Fragen nicht aus dem wörldweitweb erwarten. Man sollte bei Allem, man im Internet findet, in der Lage sein, es einzuordnen. Wenn nicht, bitte professionellen - das heißt bezahlten- Rat einholen.

Gilt zum Beispiel auch für Medizin und sogar für diesen Rat. 😉
:bier:
 
Die gesetzlich vorgeschriebene Garantie wird übertragen. Der Hersteller gibt die Garantie auf das Produkt, so einfach ist die Kiste.
 
gesetzlich vorgeschriebene Garantie wird übertragen
Genau das wurde doch im Eingangspost erklärt. Es gibt keine gesetzliche Garantie.

Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers nach seinen eigenen Auflagen. Der Garantiegeber kann da an Bedingung reinschreiben was er will, auch, dass diese nur für den Erstbesitzer gilt.

Gesetzlich gibt es 2 Jahre Sachmangelhaftung und die hat der Verkäufer zu tragen. Davon ist man als privat nicht ausgenommen, außer wenn man explizit darauf hinweist und dann auch nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln.

So ziemlich das meiste was du im Alltag an "einfacher" & reibungsloser Abwicklung erlebst, ist oftmals eher unter der kulanten freiwilligen Garantieabwicklung der Hersteller & Shops zu verbuchen.

Letztendlich kann man den Sachmangel als Verkäufer dann wiederum bei seinem Verkäufer geltend machen, usw... Daher wird sowas in der Regel dann aber als "Garantieleistung" direkt mit dem Hersteller abgewickelt.

Sind aber eigentlich Sachen, die man in jeder kaufmännischen Ausbildung im groben lernt.
 
Genau das wurde doch im Eingangspost erklärt. Es gibt keine gesetzliche Garantie.
Wir können jetzt Haare spalten oder einfach bei der Realität bleiben. In den ersten 6 Monaten muss ein Produktmangel vom Hersteller behoben werden, Weiterverkauf irrelevant. In der Praxis ist das bei den Herstellern einkalkuliert und es wird auch kein Aufwand betrieben, hier auf Beweissuche zu gehen. Aber trotzdem vielen Dank für Deinen Beitrag zum Erhalt der toitschen Sprache. Nach der Türe links, jeder nur eine Medaille.
 
Nein, das ist der Knackpunkt. Gesetzlich haftet der Verkäufer, nicht der Hersteller (wenn nicht Direktverkauf)

In der Praxis ist das bei den Herstellern einkalkuliert und es wird auch kein Aufwand betrieben, hier auf Beweissuche zu gehen.
Jop, deswegen haben die auch freiwillige Garantierichtlinien um das alles für Kunden & Handel zu vereinfachen.

Läuft aber nicht überall so, hab im Alltag genug Hersteller da musst sich für die Abwicklung auf den Kopf stellen und mit den Füßen wackeln.
 


Zurück
Oben Unten