gesetzlich vorgeschriebene Garantie wird übertragen
Genau das wurde doch im Eingangspost erklärt. Es gibt keine gesetzliche Garantie.
Garantie ist eine
freiwillige Leistung des Herstellers nach seinen eigenen Auflagen. Der Garantiegeber kann da an Bedingung reinschreiben was er will, auch, dass diese nur für den Erstbesitzer gilt.
Gesetzlich gibt es 2 Jahre Sachmangelhaftung und die hat der Verkäufer zu tragen. Davon ist man als
privat nicht ausgenommen, außer wenn man explizit darauf hinweist und dann auch nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
So ziemlich das meiste was du im Alltag an "einfacher" & reibungsloser Abwicklung erlebst, ist oftmals eher unter der kulanten
freiwilligen Garantieabwicklung der Hersteller & Shops zu verbuchen.
Letztendlich kann man den Sachmangel als Verkäufer dann wiederum bei seinem Verkäufer geltend machen, usw... Daher wird sowas in der Regel dann aber als "Garantieleistung" direkt mit dem Hersteller abgewickelt.
Sind aber eigentlich Sachen, die man in jeder kaufmännischen Ausbildung im groben lernt.