Garantie, Gewährleistung - Probleme

Büsschen Koketterie muss erlaubt sein:
Bei dem Händler handelt es sich um MusikProduktiv, bei dem Hersteller um TC Electronics. NB: Es ging nicht um dasselbe Gerät, waren zwei unterschiedliche Fälle. Und ich selbst war nie Kunde bei denen.
 
Positiver Erlebnis Soundland in Fellbach
Was geschah: (sorry wurde etwas ausführlich, also nur für die die es interessiert)
ich habe in der Bucht eine gebrauchte Alto D3 Endstufe mit "Restgarantie" erworben. Nach einiger Zeit vernahm ich bruzelde Gräusche von der Endstufe. Da hab ich bei Soundland angerufen und meine Probleme geschildert und mich erkundigt, ob die Garantie auch für mich als Zweitbesitzer gilt. Mir wurde entgegnet, dass das überhaupt kein Problem ist und ich Ihnen die Endstufe einfach mal schicken soll...
Ich hab das im Rack verbaute Kabel nicht mitschickt und was anderes daran angeschlossen...und es brutzelte wieder...
Als ich das Kabel genauer anschaute merkte ich, dass dieses einen Schuß hatte und offensichtlich eine Litze gebrochen war. Als folge bildete sich hier immer wieder ein Funke, der auch schon die Isolierung des Kabel auf einem Stecknadelgroßen Bereich aufgeschmolzen hat...
Ich hab dann bei Soundland angerufen, die meinten aber: "Wenn wir die Endstufe schon mal hier haben, checken wir die auch noch durch".
Sie kam rasch wieder mit einem Vermerk, dass die Endstufe, gecheckt wurde und diese einwandfrei arbeitet. Dieser Service war kostenlos....

So kann es auch sein.....ist zwar schon ca. 3 Jahre her, bleibt aber in positive Erinnerung. Ich hoffe mal, dass es noch immer so ist... *Daumen hoch*

Dass Thomann hier so zickt, hätte ich jetzt nicht gedacht....

...übrigens: in meiner Gebrauchsanweisung von meinem Soul II habe ich auch gelesen, dass sich die Garantie nur auf den Erstkäufer erstreckt... wenn man aber so mitbekommt wie der Service bei Udos Glokla so ist (hab ihn selbs noch nie gebraucht), dann weiß man dass das wohl nur rechtliche Hintergründe hat.... die Realität sieht hier ganz anders aus.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hol den Fred mal aus den Untiefen.
Bisher hatte ich ja gedacht dass das mit dem gebraucht Kaufen und Garantie anstatt Gewährleistung doch nicht so wild ist. Ja denkste. Big T. ist da ganz anders als man die Firma sonst erlebt. Das hat mich jetzt anständig (negativ) überrascht. Bei anderen Händlern hab ich das nicht ganz so rigoros wahrgenommen.
 
Einfach mal den Thomann-Service anschreiben, wenn aktuell was anliegt.
Oder bei Kaufinteresse fragen, ob das Teil ursprünglich von Thomann stammt, und wenn man noch innerhalb der ersten 2 Jahre liegt um entsprechendes Formular bitten.

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Sehr geehrter Emmler ,


vielen Dank für die Rückmeldung.

Wenn Sie bei Thomann erworbene Geräte weiterverkaufen, können wir zunächst dem neuen Besitzer keine Serviceleistungen im Rahmen der Gewährleistung (2 Jahre) anbieten.

Gewährleistung bedeutet, dass der Verkäufer dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln überlassen muss. Gemäß § 437 BGB bestimmt die Gewährleistung oder auch Sachmängelhaftung die Rechtsfolgen und Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer. Gewährleistungsansprüche bestehen nur zwischen dem Verkäufer und dem Käufer.

Durch den Weiterverkauf wurden Sie zum Verkäufer. Der neue Besitzer ist keine Vertragspartei des ursprünglichen Vertrages zwischen Ihnen und uns. Sie können jedoch mit der angehängten Abtretungserklärung die Gewährleistungsansprüche an den neuen Besitzer übertragen. Dieses Dokument benötigen wir, von beiden Parteien unterschrieben, im Original zurück. Der Vorgang kann beschleunigt werden, wenn Sie uns die Abtretungserklärung vorab per E-Mail zusenden.

Die Garantie (im 3. Jahr) dagegen ist eine freiwillige Leistung vom Verkäufer, zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung. Laut unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht der Garantieanspruch nur Erstkunden zu und kann nicht abgetreten werden (§6 Abs. 1 unserer AGB).

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen
 
Wenn man die Original Rg mitverkauft bekommtworan liegt denn das Problem dem grossen T zu erklären, man möchte als "Originalkunde" die Garantis in Anspruch nehmen, Rücksendeadresse ist übrigens "OriginalKunde c/o Second Hand Kunde"

Leute wer viel fragt, kriegt viel Antworten. Wenn die das so handhaben wollen, bin ich halt der Originalkunde, Who cares?
 
Verkäufer sagen beim Verkauf gerne etwas zu, was sich dann (trotz Rechnung) als heiße Luft darstellt (passiert gerade einem Bekannten).
Das verstehe ich sehr wohl. Wobei ich erstmal auch dem Erstkunden per Unschuldsvermutung Unwissenheit unterstelle.

Was ich sagen will ist, wenn Thomann mir Herrn Jens die Garantie nicht erfüllt, weil ich Second Hand Kunde bin, dann rufe ich da halt an und sage: "Schönen guten Tag mein Name ist Erstkunde, ich habe eine Rechnung auf den Namen Erstkunde, ich schicke Ihnen das defekte Teil zu, Sie schicken es mir repariert zurück. Bitte an folgende Adresse Erstkunde c/o Jens..."

So ein bisser Kreativität darf man von Muckern doch erwarten. Noch frecher aber nicht falscher ist es, sich auf diese Art und Weise erstmal eine Rechnungskopie zuschicken zu lassen.
 

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