Kauf Equipment, Rechnung personalisiert oder anonym??? Folgen f. Gewährleistung??

Finanzamt ist auch ein wichtiges Thema, insbesondere für die, welche Tatsächlich von der Musik leben.

Auch für Hobby-Musiker! Ich bin Hobby-Musiker und meine Coverband (alle berufstätige Hobby-Musiker) spielt 6-7 Gigs für eine nicht besonders hoher Gage im Jahr. Jetzt ist das Fianzamt auf uns aufmerksam geworden bei einer Betriebsprüfung eines Unternehmens auf dessen Betriebsfest wir gespielt haben.

Zum Glück hat jeder von uns viele personalisierte Rechnungen von T. und anderen Musikalienhändlern. Damit können wir zeigen, dass die Ausgaben wesentlich höher sind als die Einnahmen und wir keine Gewinnerzielungsabsicht haben, sondern aus Liebhaberei Musik machen.

Das Ergebnis der Prüfung der eingereichten Unterlagen steht noch aus.
 
Kenn ich. Die kamen zu Studienzeiten auch mal bei mir vorbei, und wir haben damals um die 100 Jobs im Jahr gespielt, für kleine aber anständige Gagen.
Gott sei Dank war der Bandleader Pro und hat zwangsläufig ordentliche Bücher geführt, die dann auch belegten, daß spätestens mit neuen Saiten und Sprit für Proben das ganze Unternehmen Miese machte.
 
Also wie Du da zur unterschiedlich moralischen Bewertungen kommst ist mir schleierhaft:
Kann's ruhig sein. Ich behaupte ja nicht richtig zu handeln, sondern sage nur wie ich es sehe.

Imho ist einen Konzern bescheissen um eigenen Schaden abzuwenden nur halb so schlimm, wie aus Gewinnerzielungsabsicht zu handeln und ein Recht an einen Musikerkollegen zu veräussern, dass gar nicht veräusserbar ist.

Aber das nur zur Erläuterung, ich behaupte NICHT, dass meine Meinung anwendbar ist, um eine allgemeine Moral daraus abzuleiten.
 
Mit personalisierten Rechnungen kann dein Verkäufer dein Kundenkonto anlegen. Das hilft ihm bei seiner Entscheidung, wie sehr kulant er sich dir gehenüber verhalten will
: )
 
GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE an den Hersteller zu retten.

Zur Übertragung der Gewährleistung, um diese ggf. noch beim Hersteller geltend zu machen, ist nach meinem aktuellen Kenntnisstand eine Abtretungserklärung nötig.

Beim Händler kann man Gewährleistung geltend machen, GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE sind einzig Sache des Händlers.
Die Gewährleistung ist gesetzlich festgeschrieben.

Wenn der Hersteller eine Garantie auf eine Eigenschaft eines Produkts ausspricht hat man im Falle des Versagens auf diese Eigenschaft Garantieansprüche an den Hersteller.
Eine Garantie ist immer freiwillig.
 

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