fanThomasGretz
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Aus aktuellem Anlass, ich wollte gestern hier im Forum einen Amp kaufen und habe vom Verkäufer eine paar hanebüchene Worte zur "Restgarantie" geschrieben bekommen, hier eine kuze Auflistung wichtiger Aspekte rund um die Gewährleistung. Eventuell ist es ja für den ein oder anderen Gebrauchtwaren-Käufer interessant.
Ist oben schon zu genüge erklärt
Mein Fazit: Finger weg von einem Amp (oder anderem Konsumgut) welches 40 € unter Händlerpreis angeboten wird und der Gebrauchtverkäufer einem den zu hohen Gebrauchtpreis mit dem Phantasiegebilde "Restgarantie" schmackhaft machen möchte und natürlich gleichzeitig seine eigne Haftung als Privatverkäufer ausschließen will!
- Restgarantie
Ist so nirgendwo gesetzlich verankert: Garantie ist eine freiwillige Leistung des Anbieters (kommerziell oder privat) deren Umfang und Geltungsbereich vom Anbieter frei selbst gestaltet werden kann.
Gemeint ist mit „Restgarantie“ von Verkäufern gebrauchter Ware meist ein Konstrukt, welches die Übertragung der restlichen gesetzlichen Gewährleistungslaufzeit eines Produktes auf einen neuen Käufer (Drittkunden) beschreibt. Falls dies nicht ausdrücklich vom Erstverkäufer zugesagt wird, ist es in 99% aller Fälle Unsinn! Es können KEINE Gewährleistungsansprüche von Dritten, also mittelbaren Käufern, gegenüber dem Erstverkäufer geltend gemacht werden.
Gebrauchtverkäufer, die mit „Restgarantie“ werben, übernehmen entweder selbst die Haftung (haha, wer’s glaubt, glaubt auch an die gute Fee ) oder betreibt Augenwischerei, um einen höheren Preis zu erzielen. - Garantie vs. Gewährleistung
Gewährleistung ist im EU-Recht verankert, welches in deutsches Recht eingeflossen ist. Sie beschreibt in den für die meisten, die hier im Forum unterwegs sind, eine Haftungsverpflichtung von Verkäufern (gewerblich und privat) gegenüber privaten Konsumenten. Für die meisten Waren (physisch & digital) gilt eine 2 jährige Haftung für Sachmängel mit einer Beweislastumkehr nach 12 Minoraten.
Bedeutet: Mängel, die während der ersten 12 Monate nach dem Kauf auftreten werden per Gesetz als Sachmängel zu Lasten des Verkäufers (ja, lasst euch nicht täuschen: Haftungspflichtig ist der Verkäufer und nicht der Hersteller, nur er ist euer Ansprechpartner) angerechnet, er muss für eine sachgerechte Reparatur, Wandelung oder Minderung in einem „angemessenen Zeitrahmen“ sorgen.
Ab Beginn Monat 13 gilt die Beweislastumkehr: Ihr müsst nachweisen, dass der aufgetretene Defekt grundursächlich durch einen Sachmangel im Produkt und nicht beispielsweise durch unsachgemäße Nutzung aufgetreten ist.
Garantie ist eine freiwillige Leistung – beispielsweis ein den USA gibt es teilweise „lebenslange Garantie“ auf ein Produkt, welche aber außer einem Marketingversprechen keinerlei Benefit mit sich bringt. Hier sind wir im Bereich der Kulanz und die Hersteller entscheiden, was sie machen, oder was nicht. Beim Thema Garantie ist der Verkäufer auch generell außen vor und kann nicht in irgendeine Haftung genommen werden. Garantie ist eine Bonus-Leistung von Herstellern und vielleicht großen Ketten, die entweder der Werbung dient oder aber durch sogenannte „Garantieverlängerungsversicherungen“ mehr Geld in die Kassen spült. Ich persönlich sehe den Nutzwert eher so mau, weil es bei größeren Ansprüchen eh vermutlich auf einen Rechtsstreit herauslaufen wird.
Ist oben schon zu genüge erklärt
Mein Fazit: Finger weg von einem Amp (oder anderem Konsumgut) welches 40 € unter Händlerpreis angeboten wird und der Gebrauchtverkäufer einem den zu hohen Gebrauchtpreis mit dem Phantasiegebilde "Restgarantie" schmackhaft machen möchte und natürlich gleichzeitig seine eigne Haftung als Privatverkäufer ausschließen will!