Na ja, ...meine Meinung ohne Fachwissen dazu ist:
Wenn jemand etwas gebrauchtes kauf, dann kann man nicht von einem neuen und unbenutzten Zustand aus gehen. Die Funktion sollte natürlich schon uneingeschränkt sein, aber durch die Nutzung kommt man schon dem Ausfall oder der Störung näher. Leider hält alles nicht ewig und eine Alterung oder Abnutzung ist nicht immer gleich. Also irgendwann ist es kaputt. Die Sachmängelhaftung bezieht sich nur auf den Zustand der Sache im Zeitpunkt der Übergabe. Wenn dieser Zustand wie er tatsächlich ist beim Verkauf beschreiben wurde, dann wird es schwer als Käufer einen Anspruch zu erheben. In der Sachmangelhaftung geht es nicht um Fehler, Defekt und Alterungsprobleme die nach der Übergabe entstehen. Ein verdeckter Mangel wäre noch ein strittiger Punkt. Hier müsste nachgewiesen werden das dieser Mangel dem Verkäufer bekannt war. Das ist sicher sehr schwierig.
Wenn man bei gebrauchten Kaufsachen von Gewehrleistung spricht und die Kaufsache war korrekt beschrieben, was könnte dann eine Nacherfüllung oder Wandlung, etc. auslösen?
Das Bedeutet für mich: Ehrliche Verkäufer haben (fast) nichts zu befürchten. Käufer sollten immer vor Auge haben, das es sich um ein gebrauchtes Produkt handelt und es bei der Übergabe prüfen. Danach wird es schwer noch etwas durchzusetzt.
Und wie immer, wenn es Streit gibt, dann freuen sich wenigsten zwei Rechtanwälte.
Ach ja, Haftungsausschluss:
Ich hafte für nix, lesen auf eigene Gefahr, sowie auch das Ausdrucken und alles Andere. Das Zitieren ohne meine Zustimmung untersage ich auch.
PS: Ich glaube Steine kann man gebraucht kaufen, da kann wenig schief gehen.