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Original erstellt von: Joerg
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er "Angeklagte" darf lügen bis sich die Balken biegen!
Meines Wissens
darf vor Gericht niemand lügen. Das wäre mir ganz neu.
Das gipfelt ja darin, dass der einzige legale Ort fürs Lügen das Gericht ist, vorausgesetzt man ist Angeklagter. Kaputter ginge es ja wohl nicht mehr.[...]
Hat jemand dazu ein fundiertes juristisches Wissen? Oder eine gute Quelle?
Soweit mir bekannt, darfst du als Angeklagter in einem Strafprozess, in soweit lügen, wenn du dabei keine Straftat vortäuschst, niemanden damit beleidigst oder ihn fälschlicherweise einer Straftat beschuldigst.
Eine genaue Stelle dafür habe ich allerdings bei kurzer Durchsicht im StGB / StPO nicht gefunden...vielleicht mal Herrn zu Guttenberg fragen [
]
ABER: Lügen ist im allgemeinen nicht strafrechtlich relevant (also legal),
außer es werden dadurch Straftaten begangen (wie zum Beispiel das
widerrechtliche Führen von Titeln oder der
Meineid...u.U. kann es auch als Betrug ausgelegt werden, aber dazu müssen noch andere formale Kriterien erfüllt sein.)
Ich darf zum Beispiel ungestraft behaupten, dass ich 2,20m groß bin! [
]
Es gibt auch das Recht zu Lügen im Vorstellungsgespräch:
Auf bestimmt Fragen muss man als potentieller Arbeitnehmer keine wahrheitsgemäße Antwort geben, wie e.g. Religionszugehörigkeit oder momentane Schwangerschaft!
Edith meint (das folgende sind nur Mutmaßungen, aber ich würde das so erklären):
Zeugen sind ja lt. StPO zur wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet, der Angeklagte allerdings nicht.
Es existiert also kein Paragraph in der StPO (der mir auf Anhieb geläufig wäre!!), der dem Angeklagten das Lügen explizit verbietet, im Umkehrschluss ist es ihm also dann erlaubt.
Ferner muss die Staatsanwaltschaft die SCHULD des Angeklagten beweisen und nicht er seine UNSCHULD...es gilt ja immer noch die Unschuldsvermutung.
Edith meint ausserdem noch:
Allerdings soll und wird es ja auch im Strafmaß berücksichtigt, ob der Angeklagte, sollte er verurteilt werden, kooperativ/ geständig war oder nicht! Von daher ist es zwar erlaubt zu lügen; wenn es aber rauskommt, fließt es (anders als die Aussageverweigerung!) aber ins Stramaß mit ein!