Böhse Onkelz = Feiges Pack

Die Folgen seiner Handlungen für die Opfer stehen in keinem Verhältnis zu dem Strafmaß.
Dies mag so gewollt sein oder vielleicht ist es sogar ein Rechtsgrundsatz, trotzdem stößt mir sowas bitter auf.
Von den zwei Jahren sitzt er vielleicht eines im geschlossenen und ein halbes Jahr im Offenen, vielleicht auch weniger.
Am schlimmsten ist, das solche Vögel keinerlei Reue zeigen - aber da isser ja in guter Gesellschaft.
 
Zitat:Original erstellt von: mainzel99



brauchst du ja auch nicht fürchten, solange du nicht


...zugedröhnt fährst
Du weisst doch wie sowas läuft. Man dröhnt sich zu und denkt, es geht schon noch, steigt ins Auto und fährt los. Ist natürlich total verwerflich, aber es kommt leider vor.
Er hat sich bestimmt nicht vorgenommen zugedröhnt auto zu fahren.
Zitat:

...mit einem fremden R8 ...nachts, mit ü230
nicht verboten
Zitat:

...Kleinwagen abschiesst , aussteigst und Deine Opfer im brennenden! Auto im Stich lässt
das wird ja auch geahndet. Wobei man bei nem Zugedröhnten keine Absicht unterstellen kann
Zitat:

...leugnest
ist erlaubt, als Beschuldigter zu lügen
Zitat:

...Zeugen bzw Schein-Täter versuchst zu faken
Das wurde im Strafmaß berücksichtigt
Zitat:

...null Reue oder Entschuldigung

...null Änderungsabsichten/Einsichten hast, nicht maln halbherzigen Entzugsversuch
Ich unterstelle mal, das war der ausschlaggebende Grund für die Haft.

 
Zitat:Original erstellt von: AmPrayer

Zitat:Original erstellt von: mainzel99



brauchst du ja auch nicht fürchten, solange du nicht


...zugedröhnt fährst
Du weisst doch wie sowas läuft. Man dröhnt sich zu und denkt, es geht schon noch, steigt ins Auto und fährt los. Ist natürlich total verwerflich, aber es kommt leider vor.
Er hat sich bestimmt nicht vorgenommen zugedröhnt auto zu fahren.

Du triffst den Kardinalfehler deutscher Rechtsprechung ins Mark:

b e v o r du säufst oder dir sonst was reintust kannst du es überreissen - einschliesslich der Gefahr dass da spassieren kann/wird.

Dein Problem, deine Vorsorge, deine Verantwortung.

und nein -ich bin kein Abstinenzler mit Message.



Zitat:Original erstellt von: AmPrayer

Zitat:Original erstellt von: mainzel99




...Kleinwagen abschiesst , aussteigst und Deine Opfer im brennenden! Auto im Stich lässt
das wird ja auch geahndet. Wobei man bei nem Zugedröhnten keine Absicht unterstellen kann

Von mir aus nenns billigende Inkaufnahme/bedingten Vorsatz - da liegt das Strafmass im unteren Bereich von Vorsatz!



Original erstellt von: AmPrayer

...leugnest
ist erlaubt, als Beschuldigter zu lügen
aber fliesst ins Straffmass ein - leider nur theoretisch

Menschen in einem brennenden zermatschten Auto liegenlassen -dann wohl auch?

Was gibts da für extra - keine Eier Benedectine sonntags ans Bett?
 
Zuletzt bearbeitet:

^^^ das war mir durchgerutscht - ja! ...du darfst komplett schweigen oder auch auf einzelne Fragen,sofern du dich selbst belasten könntest mit der wahrheitsgetreuen Antwort.

 
Zitat:Original erstellt von: dumbopop

Zitat:Original erstellt von: cellkirk74

...
Schlimm für die Opfer, aber ihre Situation wird sich in keinster Weise abhängig vom Strafmaß verbessern oder verschlechtern. ...

das sehe ich anders. ein angemessenes strafmass würde den opfern möglicherweise genugtuung verschaffen und deren seelenheil fördern.

Mag sein, ist aber nicht Gegenstand des Strafrechts. Das dient allein dem Strafanspruch des Staates und hat keine Rache- oder Genugtuungsfunktion. Das unterscheidet uns in erfreulicher Weise vom Mittelalter.

Abgeurteilt wird der Verhaltensunwert der in dem konkreten Verstoß gegen doe öffentliche Ordnung zum Ausdruck kommt. Wir strafen abstrakt für den Vertsoß gegen die Rechtsordnung.

Wenn und soweit ein kompensierbarer Schaden verursascht wird, so ist dieser entweder im Adhäsionsverfahren (also im Strafprozess als zivilprozessulaer Annex) oder eben im Zivilprozess durch die Angehörigen oder Opfer selbst geltend zu machen.

Leider ist das Verständnis für die große zivilisatorische Leistung bei der Gestaltung unseres Rechtssystems in unserer gefühlsduseligen Überflusszeit etwas abhanden gekommen. Nicht zuletzt durch schlechte Medienberichterstattung, die hier nicht richtig trennt.

Zitat:Original erstellt von: dumbopop

man kennt das doch von den hinterbliebenen von mordopfern oder von vergewaltigungsopfern. geht der delinquent für eine (angemessen) lange zeit in den bau, fühlen sich die hinterbliebenen besser und können sich mit dem tod besser abfinden. auch wenn das opfer dadurch natütlich nicht wieder lebendig wird. vergewaltigungsopfer, die sich vor dem tag fürchten, an dem der täter wieder rauskommt, werden durch zu milde urteile besonders hart getroffen. einmal das gefühl, dass hier täterschutz vor opferschutz geht, dann die angst vor dem täter, sobald er wieder draussen ist.

Das ist genau das Geblubber das ich meine. Der Schmerz der Hinterbliebenen ist bei nem Tod durch Behandlungsfehler oder nen Flugzeugabsturz auch nicht anders.
Es geht hier auch gerade nicht um Vergewaltigung, Kinderschändung und Mord. Verhältnismäßigkeit ist etwas sehr schwieriges. Bewusste Verdummung der Bevölkerung macht es nicht einfacher, sondern letztlich ungerechter.
 
So wie ichs gelernt habe, dient die Strafe nicht der Satisfaktion, aber auch warnung an den Täter und eventuellen Nachahmern /Abschrekcung.

Und nein - der Schmerz IST durchaus erträglicher ,wenns um Un/bzw Zufälle geht, als bei Gröbster Fahrlässigeit oder Vorsatz - selbstverständlich!

Ich für meinen Teil entscheide als Geschädigter selbst, ob ich mit der Abstrafung des anderen leben kann oder nicht.
Leg ich nach - muss ich mich eben ggf mit den Konsequenzen beschäftigen (für mich)

http://www.brigitte.de/gesellschaft/politik-gesellschaft/iran-scharia-1008033/

^^^ hart, aber IMHO gerecht.






 
Zitat:Original erstellt von: AmPrayer

Zitat:Original erstellt von: Joerg

Moment:
Es ist erlaubt als Beschuldigter zu lügen?
Ich schreibs mal korrekt: Der "Angeklagte" darf lügen bis sich die Balken biegen!
Was du schreibst, betrifft die Zeugen

Du redest dran vorbei - das eine betrifft die Wahrheitspflicht bei Zeugen zB - das andere ( und darum gings hier) ist die Auswirkung aufs Strafmass für den Beklagten im Falle einer Verurteilung.

 

Zitat:Original erstellt von: mainzel99

So wie ichs gelernt habe, dient die Strafe nicht der Satisfaktion, aber auch warnung an den Täter und eventuellen Nachahmern /Abschrekcung.
strafe hat mehrere Aspekte: wikipedia packt das ganz gut zusammen:

- mit der Veränderung des zu Bestrafenden zum Besseren (Spezialprävention)
- mit dem Ziel der Abschreckung potentieller anderer (Generalprävention)
- mit dem Ziel des Schutzes anderer (z. B. der sonstigen Bevölkerung)
- mit der Wiederherstellung der Gerechtigkeit (Sühne) und von Vergeltung (Talionsprinzip).

Also eine gewisse Genugtuungsfunktion (Talionsprinzip - Vergeltung) ist schon beruecksichtigt.
 
Zitat:Original erstellt von: basshole

Zitat:Original erstellt von: mainzel99

So wie ichs gelernt habe, dient die Strafe nicht der Satisfaktion, aber auch warnung an den Täter und eventuellen Nachahmern /Abschrekcung.
strafe hat mehrere Aspekte: wikipedia packt das ganz gut zusammen:

- mit der Veränderung des zu Bestrafenden zum Besseren (Spezialprävention)
- mit dem Ziel der Abschreckung potentieller anderer (Generalprävention)
- mit dem Ziel des Schutzes anderer (z. B. der sonstigen Bevölkerung)
- mit der Wiederherstellung der Gerechtigkeit (Sühne) und von Vergeltung (Talionsprinzip).

Na - da war ich ja eigentlich recht nah dran schon ...dafür dass der Grundkurs "Wirtschaft/Recht" bei mir bald 26 Jahre zuende ist.

Zitat:

Also eine gewisse Genugtuungsfunktion (Talionsprinzip - Vergeltung) ist schon beruecksichtigt.

Kann man so und so sehen - ich und nicht wenige andere sehen die Würdigung dieses Aspekts oftmals in Urteilen als zusätzliche Beleidigung durch die Gesellschaft (im Namen des deutschen ...uswusf)

Und ich möcht hier nochmals FÜR Freiheitsstrafen bei schweren Verfehlungen plädieren.

Geldstrafen sind insoweit ungerecht, als der Kleine sitzt, die Grossen kaufen sich frei ...aber: Knast kostet Lebenszeit, unwiederbringlich und einmalig ... das sollte ...das muss sich eine ziviliserte um Gerechtigkeit bemühte Gesellschaft dann eben auch was kosten lassen.

 
Man darf die Aussage verweigern, wenn man selbst angeklagt oder Verwandter des Angeklagten ist.
Ob man lügen "darf", sollte man schon daran merken, daß der Richter auf Rechtsfolgen aufmerksam macht, die einen erwarten, wenn man wissentlich die Unwahrheit sagt - also lügt.
Das betrifft auch das Zivilrecht - hatte ich erst...
Zudem sollte man in solchen Fällen seinen Anwalt reden lassen, der kann die "Lüge" vielleicht noch als eigene Ansicht verpacken...
An sonsten gilt: Nur nicht beim Lügen erwischen lassen... [;-)]

Ach ja, zum eigentlichen Thema:
Mir fallen einige strafrechtlich relevante Bezeichnungen ein, die ich aber lieber für mich behalte...
 
Zitat:Original erstellt von: Joerg

Zitat:Der "Angeklagte" darf lügen bis sich die Balken biegen!

Meines Wissens darf vor Gericht niemand lügen. Das wäre mir ganz neu.

Das gipfelt ja darin, dass der einzige legale Ort fürs Lügen das Gericht ist, vorausgesetzt man ist Angeklagter. Kaputter ginge es ja wohl nicht mehr.[...]

Hat jemand dazu ein fundiertes juristisches Wissen? Oder eine gute Quelle?

Soweit mir bekannt, darfst du als Angeklagter in einem Strafprozess, in soweit lügen, wenn du dabei keine Straftat vortäuschst, niemanden damit beleidigst oder ihn fälschlicherweise einer Straftat beschuldigst.

Eine genaue Stelle dafür habe ich allerdings bei kurzer Durchsicht im StGB / StPO nicht gefunden...vielleicht mal Herrn zu Guttenberg fragen [:o)]

ABER: Lügen ist im allgemeinen nicht strafrechtlich relevant (also legal), außer es werden dadurch Straftaten begangen (wie zum Beispiel das widerrechtliche Führen von Titeln oder der Meineid...u.U. kann es auch als Betrug ausgelegt werden, aber dazu müssen noch andere formale Kriterien erfüllt sein.)

Ich darf zum Beispiel ungestraft behaupten, dass ich 2,20m groß bin! [;-)]

Es gibt auch das Recht zu Lügen im Vorstellungsgespräch:
Auf bestimmt Fragen muss man als potentieller Arbeitnehmer keine wahrheitsgemäße Antwort geben, wie e.g. Religionszugehörigkeit oder momentane Schwangerschaft!

Edith meint (das folgende sind nur Mutmaßungen, aber ich würde das so erklären):

Zeugen sind ja lt. StPO zur wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet, der Angeklagte allerdings nicht.
Es existiert also kein Paragraph in der StPO (der mir auf Anhieb geläufig wäre!!), der dem Angeklagten das Lügen explizit verbietet, im Umkehrschluss ist es ihm also dann erlaubt.

Ferner muss die Staatsanwaltschaft die SCHULD des Angeklagten beweisen und nicht er seine UNSCHULD...es gilt ja immer noch die Unschuldsvermutung.

Edith meint ausserdem noch:
Allerdings soll und wird es ja auch im Strafmaß berücksichtigt, ob der Angeklagte, sollte er verurteilt werden, kooperativ/ geständig war oder nicht! Von daher ist es zwar erlaubt zu lügen; wenn es aber rauskommt, fließt es (anders als die Aussageverweigerung!) aber ins Stramaß mit ein!
 
Zuletzt bearbeitet:
Na gut, wenn der Angeklagte die ganze Zeit behauptet, daß er es nicht war, obwohl er es war... [;-)]

Das mit der möglichen Strafmilderung durch Geständnis, Kooperation und ehrlicher Reue ist mir später auch wieder eingefallen...
 
Zitat:Original erstellt von: förb


Allerdings soll und wird es ja auch im Strafmaß berücksichtigt, ob der Angeklagte, sollte er verurteilt werden, kooperativ/ geständig war oder nicht! Von daher ist es zwar erlaubt zu lügen; wenn es aber rauskommt, fließt es (anders als die Aussageverweigerung!) aber ins Stramaß mit ein!

Nicht ganz! Lügen wirkt sich nicht negativ auf´s Strafmaß aus - genauso wie Schweigen.
Wenn der Schuldige aber aktiv an der Aufklärung mitarbeitet, wirkt sich das für ihn posititv aus.
 
Zitat:Original erstellt von: basshole


- mit der Wiederherstellung der Gerechtigkeit (Sühne) und von Vergeltung (Talionsprinzip).

Also eine gewisse Genugtuungsfunktion (Talionsprinzip - Vergeltung) ist schon beruecksichtigt.

Ja,aber das soll die Verletzung der Rechtsordnung vergelten und nicht die Gefühlswelt der Opfer oder deren Angehöriger. Es ist der Strafanspruch des STAATES, nicht der Angehörigen.
 

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