Zitat:Original erstellt von: AmPrayer
"Höchstwahrscheinlich.." Du fährst definitv zu schnell und nimmst die Vorfahrt. Das wird mal schnell unter den Teppich gekehrt, weil der Andere ("Lyncht ihn, die Sau!" []) betrunken war und "möglicherweise" den Unfall hätte verhindern können. Hätte, wäre, wenn... "Wenn der korrekt geblinkt hätte, hätte ich das Blinklicht als Warnung verstehen können." "Wenn der nicht telefoniert hätte, hätte er bremsen können und der Unfall wäre nicht auf Grund meiner runtergefahrenen Reifen passiert."
Der Andere muss natürlich für seine Trunkenheitsfahrt geradestehen, aber eine zwingende Mitschuld am Unfall kann man u.U nicht erkennen.
Das sehen die Gerichte und der Gesetzgeber aber ganz anders. In der Regel bekommt der alkoholisierte Fahrer 25-50% Mitschuld am Unfall zugesprochen und verliert obendrein seine Fahrerlaubnis und aller Wahrscheinlichkeit nach auch noch seinen Versicherungsschutz. (Kündigung im Schadensfall). Das heißt: zusätzlich zur Geldstrafe und Fahrverbot wegen Trunkenheit steht er auch noch mit bis zu 50% des Schadens da, den er aus seiner eigenen Tasche bezahlen muß.
Edith sagt: Ich weiß wovon ich rede . . .
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