10.09.21 - 1. Allgemeines Orangentreffen in Hannover

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    16
Ich kopier das mal hier rein. Aktuelle Lage in Niedersachsen.

Corona-Vorschriften​



Niedersächsische Corona-Verordnung​


Die nachstehende Fassung der Corona-Verordnung ist am Samstag, 19. Juni 2021 in Kraft getreten:
Niedersächsische Corona-Verordnung - Lesefassung (gültig ab 19. Juni 2021)
Hier finden Sie die Verordnung zur Änderung der vorstehenden Corona-VO vom 18. Juni (mit Begründungsteil)

Stufenplan:
» Corona - Stufenplan 2.0 (aktualisiert - Stand 23. Juni 2021)


Fragen und Antworten:
» Hier beantworten Ihnen die häufig gestellten Fragen zur aktuellen Verordnung
» Hier finden Sie die wichigsten Regelungen in Einfacher Sprache




Wichtiger Hinweis:
Für die Ein- oder Rückreise nach Niedersachsen aus Risikogebieten gilt die Corona-Einreiseverordnung des Bundes vom 13. Mai 2021
» Hier finden Sie die Corona-EinreiseVerordnung des Bundes
» Hier beantworten wir Ihre Fragen zur Ein- und Rückreise nach Niedersachsen (FAQ)
» Hier finden Sie weitere relevante Corona-Vorschriften des Bundes




Was gilt in Niedersachsen – die wichtigsten Regelungen im Überblick:​


Die neue Corona-Verordnung unterscheidet bei den Regelungen nach den Stufen:
bis 10, 10 bis 35, 35 bis 50 und über 50.

Da in nahezu allen Landkreisen und kreisfreien Städten zum aktuellen Zeitpunkt (Stand: 28.06) eine Inzidenz unter 10 besteht, stellen wir nachstehend die hier geltenden Regeln vor:

Kontaktbeschränkungen:
  • Drinnen: Zusammenkünfte bis 25 Personen
  • Draußen: Zusammenkünfte bis 50 Personen
  • plus Kinder bis einschließlich 14 Jahre sowie vollständig geimpfte und genesene Personen
Feiern:
  • in Gastronomie sowie privat ohne zahlenmäßigen Beschränkung möglich
  • ohne Maske und Abstandspflicht
  • ab 25 (drinnen) bzw. 50 (draußen) Personen ist ein Test notwendig
Handel
  • Maskenpflicht in Geschäften
Gastronomie
  • Maskenpflicht innen, sofern man nicht am Platz sitzt
  • Clubs und Diskotheken – mit Test, aber ohne Maske/Abstand
Tourismus/Freizeit
  • Bei Urlaub in Niedersachsen mit Übernachtung – Test nur bei Anreise
  • Alle Formen von Schwimmbädern sowie Saunen geöffnet
  • Touristische Aktivitäten (z.B. Schiffs- und Kutschfahrten etc.) oder Einrichtungen (Zoos, Freizeitparks etc.) in der Regel mit Maskenpflicht im Innenbereich – bitte jeweiliges Hygienekonzept beachten
  • Kinos, Theater, Konzerthäuser geöffnet – in der Regel Maskenpflicht im Innenbereich, sofern man nicht am Sitzplatz ist
  • Stadt- und Naturführungen – ohne Maske

Körpernahe Dienstleistungen (incl. Prostitution)
  • Zulässig, mit Maskenpflicht
 
Das mit der Maskenpflicht, wenn nicht am Platz, hab ich gestern bei unserem ersten Post-Lockdown-Gig live erleben dürfen. 50 Leute tanzen und singen lauthals mit much Körperkontakt in einem dunstigen schwülen Raum und setzen sich zum Gang aufs Klo eine Maske auf. :ugly:
 

Drinnen: Zusammenkünfte bis 25 Personen
Die Frage ist, zählen Geimpfte/Genesene mit? In NRW werden diese bei solchen Zusammenkünften nicht mitgezählt.

Ich wäre doppelt geimpft, habe aber auch kein Problem mit dem Tragen einer Maske. Wie sieht es bei euch aus?
 
Zuletzt bearbeitet:
Geimpft, genesen oder mir tagesaktuellem Schnelltest wird hier mittlerweile häufig praktiziert. Unabhängig von der Location fänd ich eigentlich gut, wenn wir uns darauf einigen. Muss ja keiner an der Tür stehen und das kontrollieren - eher so als vertrauensvolle Verabredung untereinander.

m2c
Eigentlich selbstverständlich.
 

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