Im Grunde bleiben doch nur drei Möglichkeiten, die der Inverkehrbringer dieser Kisten hier anbieten muss:
1. Behebung der Mängel
2. Wandlung (d.h., er nimmt die mangelhaften Exemplare zurück und liefert einwandfreie)
3. Rücknahme und Erstattung sämtlicher Kosten, insofern 1. und 2. nicht...