es gibt für alles nämlich abhängig von der erwarteten Besucherzahl Auflagen.. bezieht das Ordnungsamt von Anfang an mit ein .. etc
Man muss sich, nur so als kleines Beispiel, eine
Plakatiergenehmigung einholen.
Nicht an Verkehrszeichen, an Bahnübergängen,
nicht auf Verkehrsinseln, Fussgänger und Radfahrer
dürfen nicht behindert werden, nicht an Einbiegungen
und Ausfahrten, keine Brücken oder sonstige Geländer usw.
Die besten Plätze für Banner und Plakate sind verboten.
ausserdem:
- Rettungswege, Fluchtkorridore und Notbeleuchtung
- Einhaltung des Jugendschutzgesetzes
- Sanitäre Einrichtungen, Toiletten
- Sanitäts- und Rettungspersonal
- Gaststättenrechtliche Bestimmungen
plus Ordnungsdienst, Verkehrsregelung, Brandschutz,
Gema, Abfall- und Abwasserentsorgung ...
Auf jeden Fall muss man eine nichtprivate Veranstaltung
beim Ordnungsamt anmelden, bei Gewinnabsicht auch
beim Finanzamt.
Und einer muss den Kopf hinhalten
Veranstalter: Name, Adresse, Vollhafter auch für
Personal und Schäden bei denen der Verursacher
nicht zu ermitteln ist.
Der Verkauf und die Abgabe alkoholischer
Getränke an deutlich
erkennbar Betrunkene ist untersagt (§ 9 NGastG)
und Rauchverbotsschilder aufhängen nicht vergessen.