Basspekoe
...schon ein bißchen bassverrückt ;)
...ja, sollte auch 10.000 heißen. Sorry. Dicke Finger auf Handytasten...Nö, da fehlt 'ne Null.
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...ja, sollte auch 10.000 heißen. Sorry. Dicke Finger auf Handytasten...Nö, da fehlt 'ne Null.
Ok, verdienen musst du nix. Hab gerade auf der GEMA-Seite nachgesehen. Sehr unverständlich das ganze.Nein, das stimmt nicht. Vor langer Zeit haben wird das mal gemacht, und natürlich mußten wir zahlen. Wenn es eine geschlossenen Gesellshaft in einem angemieteten Saal ist, dürfte es anders aussehen.
Es geht darum, ob (bzw. in meinen Augen dass) Youtube hier Veranstalter ist und eben die Nutzer dazu einlädt, zu der Veranstaltung beizutragen. Insofern folge ich hier weitestgehend der Argumentation der GEMA.Zahlen muss der Veranstalter - der ist i.d.R. besser greifbar als die Band.
Warum? Das eine hat mit dem anderen nicht zwangsweise zu tun. Who the fuck ist der "Antragsteller"? Wird irgendwo der Eindruck erweckt, mit dieser Werbung wären die Ansprüche der GEMA plötzlich zerstäubt?Wenn das wirklich der Fall ist, gibt es ja gar keine Urheberrechtsverletzung, oder?
Puh, hier geht ja nu einiges durcheinander
Ich glaube, das sieht jeder so. Sogar die GEMA.sein Geschäftsmodell ist doch, Content zu sammeln und aufzuführen, um darüber Werbung verkaufen zu können. Für mich analog zu dem Bestreben des Kneipenwirts, mit Unterhaltungsdarbietungen besser Bier verkaufen zu können.
Nein, da ist eben nicht alles geklärt.Die sind ja mittels lesen in YouTube geklärt worden. Was erlaubt wird und welcher Song nicht, kann man herausfinden.
Ich glaube, das sieht jeder so. Sogar die GEMA.
Aber YouTube sieht das wohl anders und anscheinend haben die wohl die besserer Rechtsverdreher...
Nein, da ist eben nicht alles geklärt.
Und was genau hast Du getan?
Das Rechtsproblem scheint sich für mich auf folgendes zu reduzieren: solange Youtube "Veranstalter" ist und damit Gema-pflichtig, sind wir mit der derzeitigen Regelung einigermaßen sicher. Wenn sich aber die Ansicht des Münchner OLG durchsetzen sollte, dass Youtube "Hoster" ist und die Wahrung der Urheberrechte den jeweiligen Usern obliegt, DARF sich die Gema eben auch an jedem einzelnen gütlich halten.
Dann hat die Gema doch genau das bestätigt, was ich geschrieben hatte?
Ich habe das immer noch nicht verstanden, wer ist denn nun der "Antragsteller" bei Ring of Fire? Die Erben von June Carter Cash und Wyatt Merle Kilgore? Wer vertritt die? Oder heisst das ernsthaft nur "Antragsteller"?Die Antragsteller (Urheber) haben anscheinend einen Antrag an YouTube gestellt, das Werbung eingeblendet wird. Die Urheber von Ring of Fire wurden mir sogar genannt (12 Stück, darunter auch Cash).
Du meinst so wie die outgesourceten Billigkräfte, die im Auftrag der Majors YT durchsuchen? Und dann löschen lassen? Oder die Spotify-Praktikanten, die sich Wettrennen mit den Uploadern vom Schulz&Böhmermann-Podcast liefern?wahrscheinlich muss dann jeder Gema Mitarbeiter täglich 1000 Videos anklicken.