Urheberrechte auf YouTube und was die GEMA damit zu tun hat

Basspekoe

...schon ein bißchen bassverrückt ;)
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Hallo,

Nachdem ich im Netz erstmal nichts wirklich verwertbares gefunden habe und ich wissen wollte, wie es denn nun mit den Urheberrechten und möglichen Folgen in/auf YouTube aussieht, hab ich mich mit YouTube dann doch mal etwas näher befasst.
DAS IST ABER KEINE RECHTSBELEHRUNG HIER, SONDERN GIBT NUR MEINE ERFAHRUNG WIEDER, DIE ICH GEMACHT HABE.

Ich habe ein paar Videos von live-Coverversionen von meiner Band auf YouTube eingestellt. Wir verdienen damit kein Geld, sondern möchten Leuten (die evtl. wissen wollen was wir genau machen und wie) die Möglichkeit geben, uns kennen zu lernen. Na dem Motto: "Guck dir das an, so klingen wir...".
Zu YouTube-Videos gibt ja eigentlich keine Konkurrenz...

Aber wie sieht es mit den Urheberrechten und möglichen Folgen aus? Bock auf Ärger hat ja niemand. :rolleyes:

Also nach längerem Suchen hab ich im eigenen YouTube-Konto unter "Video-Tools" eine "Bibliothek" mit Kommentaren der Urheber zu den einzelnen Songs gefunden.
D.h., man kann den Song/Interpret dort suchen und sich ansehen, was der Urheber dort eingetragen hat.

Erstes Beispiel: Megadeth-Symphony of destruction. Dieser Song darf nicht verwendet werden. Punkt.
Das sieht dann so aus...
IMG_20160613_190932.jpg

Veröffentlicht man trotzdem, kann das Video gelöscht werden und man bekommt eine Urheberrechtsverwarnung. Nach 3 Verwarnungen ist das Konto weg und man bekommt auch kein neues.

Zweites Beispiel: Eurythmics-Sweet dreams. Dieser Song darf verwendet werden. Der Urheber kann aber Werbeanzeigen einblenden, dafür toleriert er den Coversong. Das sind anscheinend die meisten Songs und das liest sich so...
IMG_20160613_190950.jpg


Hat man einen Song eingestellt, die Urheber-Vorgaben lesen sich wie in Beispiel zwei und der Song wird von den Urhebern entdeckt, liest sich das so...
IMG_20160613_191007.jpg

...und promt waren Werbeanzeigen im Video und rechts am Rand zu sehen. Kann ich mit leben, weil es auch Werbung war, die mich nicht stört (T-Shirts, Hosen, Röcke). Dafür haben wir die offizielle Erlaubnis für den Song. Wir sind also "safe".. :bier: (zumindest solange die Urheber, die man auch genannt bekommt (!), einem die Erlaubnis nicht entziehen. Aber Ärger ist hier wohl nicht mehr zu befürchten)

Das waren meine bisweiligen Erfahrungen zu diesem Thema. Falls noch jemand etwas nützliches dazu weiß, immer her damit. Ich bin mir sicher, das interessiert doch den einen oder anderen...;-)

Prost...:bier:
 
Gibt es denn eine Möglichkeit, die Art der Rechte, die der jeweilige Urheber für sein Original geltend macht, im voraus einzusehen? Bisher habe ich da nichts gefunden.
 
Gibt es denn eine Möglichkeit, die Art der Rechte, die der jeweilige Urheber für sein Original geltend macht, im voraus einzusehen? Bisher habe ich da nichts gefunden.
Ja, so wie oben beschrieben.
Du gehst auf deinen Video-Manager/YouTube-Studio und dann links zu den Video-Tools. Darin findest du "Musikrichtlinien". (Siehe Bild)
In dem Suchfenster kannst du den Titel/Interpret eingeben und du bekommst ein paar Vorschläge in der Liste. Klick auf den richtigen Titel und das Fenster mit den Urheberrecht-Richtlinien geht auf...

....verständlich? Sonst mach ich's nochmal ausführlicher...

20160614_025428.png
 
Super danke!

Ein Problem stellt m. E. noch die GEMA dar, da die ja die Prozesse gegen Youtube bisher verloren hat, da lt Aussage der Gerichte jeder Einzelne verantwortlich ist. Hier stehen dann 0,375 Cent pro "Klick" im Raum. Allerdings sind die Prozesse noch nicht in der letzten Instanz.
 
vielen dank! erstaunlich, daß dieses thema erst jetzt hier auftaucht, ist ja durchaus brisant.

wir haben das thema "gema" früher auch immer sehr lax gehandhabt. gecovert wurden eigentlich nur wenige songs und dann auch nur von bereits toten. alle unsere konzerte wurden gefilmt und unser gitarrist hat dann einen song pro konzert auf youtube gestellt. gema? pfffffüh... irgendwann landete dann mal johnny cash auf youtube. dagegen war anscheinend nichts zu sagen. die gema ließ uns gewähren, aber ging die kneipe an, die im titel genannt wurde. bei ihnen wäre ja wohl gemapflichtige musik gespielt worden...
 
Wie süß Youtube da schreibt "Dein Video".
Ohne Sonderabreden ist das alles nicht mehr "Deins".
Für Normalos, die von YT kein Geld bekommen, ist das alles latte, man gibt die Verwertungsrechte für das Video auf YT auf, kriegt aber auch keinen Ärger, das Video wird gelöscht/gesperrt und streiten könnten sich YT und GEMA/sonstige Rechteinhaber. Also theoretisch.
Wenn man bei YT "symphony of destruction cover" sucht, hat man 25 Seiten voller Gitarrenheinis und Hobbybands. Und Bay Of Bengal und Arch Enemy.
Hat jemand mal ein Beispiel, daß eine Coverversion überhaupt gelöscht wurde? Eigentlich nö, oder?
YT kann mit den bei YT laufenden Videos machen, was sie wollen, die können da Werbung draufballern, wie sie lustig sind. Wenn Du die werbefrei haben willst, musst DU die bezahlen.
 
Und was ist, wenn die Gerichte endgültig entscheiden, dass für die Urheberrechte tatsächlich der "Einzelne" verantwortlich ist und die GEMA daraufhin Gebührenbescheide an die einzelnen Coverbands verschickt? Die Anzahl der Klicks sieht man ja öffentlich.
Mir ist das zu gewagt, weshalb wir keine Coversongs mehr online haben.
 
YT kann mit den bei YT laufenden Videos machen, was sie wollen, die können da Werbung draufballern, wie sie lustig sind. Wenn Du die werbefrei haben willst, musst DU die bezahlen.

genau das. youtube will geld verdienen. das geht quasi nur mit werbung.
 
Wenn man (DU) damit (mit den YT-Vids) kein Geld verdienst, wird die GEMA auch keins von Dir kriegen.
Also nachdem das ein Gericht nach 10 Jahren letztinstanzlich festgestellt hat, aber das ist kein Argument, so ist das halt im Rechtsstaat.
 
Und was ist, wenn die Gerichte endgültig entscheiden, dass für die Urheberrechte tatsächlich der "Einzelne" verantwortlich ist und die GEMA daraufhin Gebührenbescheide an die einzelnen Coverbands verschickt? Die Anzahl der Klicks sieht man ja öffentlich.
Mir ist das zu gewagt, weshalb wir keine Coversongs mehr online haben.
An die GEMA muss ja nur der zahlen, der Geld mit der Aufführung verdient. Deshalb zahlen ja auch immer die Veranstalter (z.B. Wirte bei Coverband-Kneipengigs) die GEMA.
Wenn du ein Video einstellst, verdienst du nix. Evtl. verdient YouTube, aber auf jeden Fall verdient der Urheber, wenn er Werbung schaltet (aber für den Urheber sammelt die GEMA ja...).
Wenn jeder einzelne , der garnichts dran verdient, nun GEMA-Gebühren abdrücken soll, dann müsste man das ja auch bei privaten Partys etc. machen ,oder wenn man mit lauter Musik im Cabrio fährt.... Wohl eher nicht... :rolleyes:
Bei Urheberrechtsverletzungen geht's ja darum, das man sich mit "fremden Gedankengut" die Taschen voll macht, ohne was abzugeben. Aber der "Einzelne" verdient ja garnicht an seinen Videos. Youtube verdient und ist eigentlich der Veranstalter...
 

An die GEMA muss ja nur der zahlen, der Geld mit der Aufführung verdient. ...

Nein, es zahlt, wer das Stück "aufführt". Die Regelung ist an dieser Stelle nicht so eindeutig wie wir das gerne hätten. Google versucht ja ebenfalls, aus der Nummer rauszukommen und sich vor Gericht als Technik-Provider darzustellen. Da gibt es leider auch ein Urteil, das mir ein wenig Sorge bereitet.
Aber solange die Firma mit dem Schalten von Werbung auf Coversongs Geld verdient und dank Dauerstreit der Gema nix davon abgibt, dürfte ja alles gut sein.

dann müsste man das ja auch bei privaten Partys etc. machen

Da sind wir doch ganz kurz davor. Zahlungspflichtig wird man bereits, wenn man ein Nachbarschaftsfest im Freien beschallt. Auch wenns im Innenhof eines Reihenhauscarrees ist; denn dieser ist ja immer auch öffentlich zugängig.
 
An die GEMA muss ja nur der zahlen, der Geld mit der Aufführung verdient. Deshalb zahlen ja auch immer die Veranstalter (z.B. Wirte bei Coverband-Kneipengigs) die GEMA.
Wenn du ein Video einstellst, verdienst du nix. Evtl. verdient YouTube, aber auf jeden Fall verdient der Urheber, wenn er Werbung schaltet (aber für den Urheber sammelt die GEMA ja...).
Wenn jeder einzelne , der garnichts dran verdient, nun GEMA-Gebühren abdrücken soll, dann müsste man das ja auch bei privaten Partys etc. machen ,oder wenn man mit lauter Musik im Cabrio fährt.... Wohl eher nicht... :rolleyes:
Bei Urheberrechtsverletzungen geht's ja darum, das man sich mit "fremden Gedankengut" die Taschen voll macht, ohne was abzugeben. Aber der "Einzelne" verdient ja garnicht an seinen Videos. Youtube verdient und ist eigentlich der Veranstalter...

Nein, nein, das stimmt nicht. Bei den Homepages ist es ja klar geregelt, hier gibt es sogar spezielle Tarife. Falls Du als "Hobbyband" Youtube Videos von einem öffentlichen Auftritt reinstellst, wie willst Du da aus der Nummer herauskommen? Wie gesagt es gibt hier ja auch Urteile dazu, ich sauge mir das ja nicht aus den Fingern.
 
Wie gesagt es gibt hier ja auch Urteile dazu
Die hätte ich gerne mal gesehen. Also Urteile wo eine Band ohne YT-Deal einfach so ein Cover bei YT reinstellt und erfolgreich vom Urheber oder einer Verwertungsgesellschaft auf Zahlung von irgendwas verklagt worden ist.
Bei "Homepages" ist deren Betreiber verantwortlich, der verdient aber auch daran. Also wenn er will.
Die "speziellen Tarife" gibt's aber auch nur für Audios, oder? Gilt das nicht nur für Files, die "auf der Website liegen"? Also nicht für embeddete Widgets?
Bei FB, YT etc. tritt man ja grudnsätzlich alle Verwertungsrechte an die ab.
Das werden dann die Folgeprozesse werden. Wenn erstmal letztinstanzlich klar sein sollte, daß YT nur Provider und noch nichtmal Störer ist, dann wird die Gema sich irgendwen schnappen, der nicht nach Rechtsschutzversicherung aussieht. Wenn dieser Covermusiker dann zu Zahlung von "Gebühren" verknackt ist, wird er einen Crowdfunding-Prozess starten, um sich von YT die Kohle zurückzuholen, da diese ja mit ihm Geld verdient haben UND ihn mit ihren AGB möglicherweise sittenwidrig betuppert haben.
 
http://www.sueddeutsche.de/digital/urheberrecht-gema-verliert-vor-gericht-gegen-youtube-1.2838882

In dem Prozess beim OLG München wurde die Klage der GEMA abgewiesen, da nicht Youtube, sondern der Nutzer der veröffentlicht verantwortlich sei. Das Ganze wird nun wohl noch vor dem BGH entschieden werden. Im Umkehrschluss bedeutet das für mich, wenn Youtube tatsächlich gewinnt, dann wird sich die GEMA ggf. an die einzelnen "Nutzer" wenden, um an ihr Geld zu kommen. Dies wird dann wahrscheinlich eine Heidenaufwand, aber zutrauen würde ich es der GEMA.

Ob man dann ggf. fällige Gebühren wieder von Youtube einklagen kann mag ich nicht beurteilen, aber daran glaube ich nicht. Gebühren zahlen muss ja nur derjenige der es nicht "privat" nutzt, also gerade die Bands die Geld damit verdienen und die unterliegen als "gewerbliche Personen" dann keinem besonderen "Verbraucherschutz".

Die GEMA ist ja diesbezüglich auch schon kreativ und befasst sich seit 2014 ja mit "verlinkten und eingebetteten" youtube Videos und hier sieht es gar nicht mal so gut aus.

http://www.focus.de/digital/experte...youtube-videos-gerechtfertigt_id_3611691.html


Wie gesagt, vielleicht geht die GEMA ja baden, aber mir ist das einfach zu vage. Bevor wir uns mit unserer Band irgendwann Ärger einholen, lassen wir das aufgrund der unklaren Rechtslage einfach sein.
 
Gut, hätten wir das geklärt, es gibt keine entsprechenden Urteile.:D
Bloß welche, die mit Aspekten des Themenkreises zu tun haben. Und die noch lange nicht durch sind.

Mal ganz blöd gefragt, KÖNNTE ich eigentlich was an die GEMA zahlen? Hat die dafür 'ne Vorgangsnummer?
 
Bei dem Verfahren hat die GEMA die 1.000 Titel ja auch per Software gesucht und abgeglichen. Also wohl keine Cover, das geht noch nicht, oder? Die Liste beinhaltet auch keine Coverinterpreten in unserem Sinne. Zumindest hab ich jetzt beim drüberfliegen keine gesehen.
Ist natürlich rechtlich irrelevant, aber wie gut kann sich Roberto Blanco eigentlich noch vor Biergläsern ducken? Wenn die GEMA den hier aus dem Netz vertreibt, wird's ernst
 
Zuletzt bearbeitet:
Hier stehen dann 0,375 Cent pro "Klick" im Raum
....das sind 37,50€ bei 1000 Klicks. Das macht erstmal wenig Angst. Zumindest, wenn man nicht weit drüber kommt. Kann man ja beobachten... :rolleyes:

(10.000 Klicks!!! Sorry für den Vertipper. Eine Null hat gefehlt)

Nein, es zahlt, wer das Stück "aufführt"
Wer führt es denn auf? Im Falle der Kneipe auf jeden Fall der Wirt, weshalb diese auch zahlen müssen. Egal, ob die Musik aus dem CD-Player oder von einer Band kommt.
Bei einer Homepage ist die Band ja sowas wie "der Wirt der Kneipe". Das da die Band bezahlen muss, leichtet auch ein. Vor allem wenn sie damit wirbt, gegen Geld diese Songs bei "Kunden" zu spielen.

Aber trifft das für mich als Hobbymusiker zu, wenn ich nix damit verdiene? Vor allem, wenn der Urheber Werbung schaltet und nur er (und ggf Google?) daran verdient?

Vielleicht sollte man mal direkt bei der GEMA fragen...:rolleyes:
Ich glaube, ich schreib denen mal..8D

Zumindest ist das mit dem "sperren von unerlaubten Videos auf YouTube" schonmal geklärt. (Siehe oben)

Der Rest klärt sich hoffentlich auch bald mal...:rolleyes:

Da sind wir doch ganz kurz davor. Zahlungspflichtig wird man bereits, wenn man ein Nachbarschaftsfest im Freien beschallt. Auch wenns im Innenhof eines Reihenhauscarrees ist; denn dieser ist ja immer auch öffentlich zugängig.
Zahlen musst du nur, wenn du es irgendwie geschäftlich nutzt. Sonst dürfte man seine Lieblingsmusik ja nur noch über Kopfhörer hören oder bei geschlossenen Fenstern abspielen...:rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet:
Zahlen musst du nur, wenn du es irgendwie geschäftlich nutzt. Sonst dürfte man seine Lieblingsmusik ja nur noch über Kopfhörer hören oder bei geschlossenen Fenstern abspielen...:rolleyes:

Nein, das stimmt nicht. Vor langer Zeit haben wird das mal gemacht, und natürlich mußten wir zahlen. Wenn es eine geschlossenen Gesellshaft in einem angemieteten Saal ist, dürfte es anders aussehen.

Die Gemaforderung an Youtube entspricht übrigens 37,50 € pro 10000 Klicks. Aber da ist zum einen alles drin, auch das kurze Reinhören und dann entsetzt wegklicken. Und zum anderen dürfte das im Vergleich zu den Werbeeinnahmen richtig viel sein.
 

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