Schnäppchen-Tips

Spätestens bei Phantomspeisung sind wir bei der Ausnahme von der Regel, oder?


Auch wenn's "nur" bis 300W gilt: XLR verboten, Klinke erlaubt... genau mein Humor :D
Spätestens nachdem man (oder der ahnungslose Mischer) das XLR Kabel für den DI Ausgang auf der dunklen Bühne versehentlich in den XLR Boxenausgang gesteckt hat erübrigt sich die Diskussion… ob da Humor bei Rauchaufstieg hilft?
H
 
Man lernt nie aus :O!
Das bedeutet dann wohl, das ich mir zumindest den Perso zeigen lassen muss.
Hm, wenn das Geld drauf ist, bekomme ich immer eine Push Nachricht. Das können Betrüger auch faken? Aber davon abgesehen, auf meinen Paypal Account können sie nicht zugreifen, und emails ignoriere ich sowieso...
Und Paypal überweist dann einfach so das Geld zurück ohne Nachfrage??

Das kommt mir komisch vor. :gruebel:
 
Und Paypal überweist dann einfach so das Geld zurück ohne Nachfrage??

Das kommt mir komisch vor. :gruebel:
Mir auch…

Gerade bei Überweisung an Freunde und Familie….

Was man aber bei Paypal ohne F.u.F. (Also mit dem Käuferschutz) beachten sollte ist, dass der Käufer und die Adresse, wo das Paket hinsoll, identisch sind! Sonst neigt Paypal bei der oben angewandten Masche dazu den Betrügern recht zu geben!
Nach dem Motto: Ich habe nix gekauft! Dann fragt Paypal bei dir nach….wenn du dann sagst, Kevin hat mit Dir verhandelt und DIr Geld geschickt, aber du hast das Paket auf seinen Wunsch an Chantalle geschickt…..dann sieht es im Zweifel schlecht aus!
🍻
 
Das kommt mir komisch vor.
Ebenso. Ist auch zu beachten, dass der Fall ein paar Jahre alt ist. Bei F&F hat das Gegenüber wohl eher schlechte Karten das Geld wieder zu bekommen. Bei persönlicher Abholung verlasse ich mich da dann auch ein wenig auf meine Menschenkenntnis. Vielleicht kann man da mit PayPal auch noch schummeln (keine Ahnung), das geht mit Bargeld aber eben auch.

Aber hier soll es ja eigentlich zumindest grob um Schnäppchen gehen ;-)
 
Grundsätzlich schadet es sicher nicht, bei Abholung die Entgegennahme (=den Erhalt) auch quittieren zu lassen. Kann ja auch per Nachricht über die eBay Kleinanzeigen App sein.
Grundsätzlich schadet es nicht, immer eine Quittung oder Kaufvertrag zu besitzen....aber "immer" ist halt ganz schön viel Aufwand und bisweilen etwas übertrieben....

Aber wenn jemand in Betrügerischer Absicht handelt und nicht gerade ein Vollhonk ist, kann man sich kaum wirklich davor schützen.....

"Das Böse ist immer und überall" :eek::eek::eek:
 
Instrumente kaufe ich immer Kaufvertrag. Ja, muss man ausfüllen, aber nun gut.

Aber hier geht es ja gerade darum, dass überwiesenes Geld zurückgebucht oder gefordert wird, weil beim Verkauf, selbst bei persönlicher Übergabe, angeblich keine Ware erhalten wurde, was ja dann auch schwer nachweisbar ist. Zumindest dem kann mit einer kurzen Dokumentation Einhalt gebieten. Klar, bei einem 30 Euro Artikel ist man da vielleicht großzügiger. Aber wenn's teurer wird dürfte so wenig Aufwand wohl kaum abschrecken.
 
Der Fall ist -wie schon geschrieben, einige Jahre her.
Die Geschäftsbedingungen wurden mittlerweile mehrfach geändert.
Fakt bleibt aber, das der Verkäufer die Beweispflicht hat, wenn etwas nicht klappt.
Dessen muss man sich bewusst sein, wenn man Paypal als Zahlungsmittel akzeptiert.

Bei Paypal vor Frinds sieht es anders aus. Hier gibt es keinen Käuferschutz.

Das normale Paypal, ist ein "Freischein" für Käufer .
Als Verkäufer ist man ganz schnell "Der Arsch".....

Da kann man sich mal eben ein paar Bässe zur Ansicht kaufen und zusenden lassen, und die, die einem nicht gefallen,
schickt man wieder zurück....es genügt wenn man bei Paypal angibt, das der Bass nicht wie beschrieben ist.
Dazu reicht man den Rücksende Paketschein ein und bekommt die Kohle zurück.

Als Verkäufer kann man dann froh sein, wenn der Bass überhaupt im Paket ist .......

Ist mir schon passiert. Der Käufer hatte sich mehrere Bässe bestellt -was Er auch zugegeben hat, ....und meinen mit der Behauptung, der PU wäre nicht original,
zurück geschickt.
 

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