Rechtliches: Versuchter Einbruch in die Garage, wer bezahlt das Tor?

AAAABER: Die ist nicht zuständig, das Garagentor ist Eigentum der Vermieters und somit sind die nicht zuständig. Also abwarten und hoffen dass sich die Vermieterin meldet.

Haha. Der Klassiker.

Du wirst sehen, die Versicherung des Vermieters wird dich zu deiner Versicherung schicken und umgekehrt...."never ending stoooohoorrieeee"
 
AAAABER: Die ist nicht zuständig, das Garagentor ist Eigentum der Vermieters und somit sind die nicht zuständig. Also abwarten und hoffen dass sich die Vermieterin meldet.

nicht dass ich das schon mehrfach schrub... :zyklop::-P

Haha. Der Klassiker.
Du wirst sehen, die Versicherung des Vermieters wird dich zu deiner Versicherung schicken und umgekehrt...."never ending stoooohoorrieeee"

Denkfehler - es kann dem Mieter herzlich wurscht sein - er hat keinen Schaden - wieso sollte er sich also schicken lassen?
 
es kann dem Mieter herzlich wurscht sein

Häh?


Zitat von Flobert: ↑
Haha. Der Klassiker.
Du wirst sehen, die Versicherung des Vermieters wird dich zu deiner Versicherung schicken und umgekehrt...."never ending stoooohoorrieeee"

Klar kann´s dem Vermieter wurscht sein. Das hab ich garnicht gemeint. Ich meinte eher, dass das Käferle im Falle einer "Regulierung" mit beiden Versicherungen zu tun haben kann. Wenn die Versicherung des Vermieters die Regulierung auf Käfers Versicherung schiebt und umgekehrt. Denkfehler? Wohl eher nicht...
 
Häh?
Klar kann´s dem Vermieter wurscht sein. Das hab ich garnicht gemeint. Ich meinte eher, dass das Käferle im Falle einer "Regulierung" mit beiden Versicherungen zu tun haben kann. Wenn die Versicherung des Vermieters die Regulierung auf Käfers Versicherung schiebt und umgekehrt. Denkfehler? Wohl eher nicht...

NEIN - dem MIETER kanns wurscht sein.

Schaumal - die Garage ist EIGENTUM des VM.
Der Schaden/das Tor wurde von Dritten beschädigt, der VM hat also einen Schaden an SEINEM Eigentum.

...auf welcher Rechtsgrundlage soll denn der Mieter dafür haften? respektive seine Versicherung?
Die Versicherung des VM kann das versuchen - aber der M kann sich da vornehm raushalten.

Stell dir vor sie hätten nicht das Tor zermöhrt sondern was draufgesprayed - genauso ein Schaden/Vandalismus durch Dritte. Die Kosten für die Beseitigung sind nicht nur (sicher!) n i c h t auf den Mieter abwälzbar (sondern vielmehr immer Eigentümersache) - ggf berechtigen sie sogar zur Mietminderung durch den M. Gibt sogar Urteile, die Umlage solcher Kosten auf die Nebenkosten untersagen.
 
Zuletzt bearbeitet:
R E G D I C H H A L T A U F!

Das der Mieter dafür haften soll hab ich nicht geschrieben. Ich meinte nur das die beiden Versicherungen hin und her argumentieren. Sowas hab ich schon erlebt.

Meine Güte...
 
Einbruch, Einbruchsversuch....langweilende Einzelheiten, die dir in der Beurteilung eh nicht zustehen. Es könnte auch ein Nachbar sein, der sich in der Garage geirrt hat und etwas fester versucht hat "sein" Tor zu öffnen.
Halt dich erstmal an die Fakten: Die von dir gemietete Garage lässt sich nicht mehr öffnen. Ergo ist der vertragsgemäße Gebrauch nicht möglich. Dich trifft allen Anscheins nach keine Schuld an dem Defekt. Folglich ein Grund zur Mietkürzung.
Aber erstmal sachte und schauen, wie man das regelt.
Wenn der Vermieter jetzt einer wäre, der sein Sach in Ordnung hält und kooperativ ist, kann man gerne über die Umstände plaudern. Sie tun aber nichts zur Sache.

Ich war übrigens selbst mal Schlüsselnotdienst (natürlich einer von den Guten ;-) ). Die Garagentore, die ich öffnen musste gingen alle ohne Zerstörung auf, bis auf den Schließzylinder natürlich.
 

Mal ein anderer Aspekt: wenn Du den Schaden bemerkst, bist Du allerdings verpflichtet, den Vermieter in Kenntnis zu setzen. Ohne dies kein Schadenersatzanspruch an irgendwen.
 
Nochmal: Schließzylinder funktioniert, Öffnungsmechnaismus aber nicht.

Warum ich sie nicht geöffnet habe: Habe angst das Tor weiter zu beschädigen, DANN hafte nämlich ich

Mietkürzung: darum geht es mir nicht, ich ziehe da in Ende Oktober aus und würde gerne die Garage räumen ;-)

Ich warte erstmal ab, vielleicht rührt sie sich ja noch. bisher keine Reaktion.
 
Guten Tag,

in meinen Augen müsste die Hausratversicherung hier den Schaden nur dann übernehmen, wenn die Garage zusätzlich versichert ist. Wird dieser Zusatz nicht ausdrücklich mit erwähnt, kann es durchaus sein, dass die Versicherung den Schaden nicht übernimmt. Das Gleiche passiert auch in Gartensiedlungen. Nur der eigentliche Hausrat ist versichert, aber nicht die Beschädigungen. Daher muss und sollte über eine Zusatzversicherung nach gedacht werden.
 
Liest hier eigentlich irgendjemand auch mal seine Versicherungsverträge ?
Anscheinend nicht . . .
 

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