Habe mich mal informiert. Also im Zweifelsfalle wird das Ganze als Einbruchsversuch und somit als Einbruchsdelikt gewertet und wäre in jedem Fall von einer Hausrat gedeckt. Die Gebäudeversicherung des Vermieters greift i. d. R. nur bei sog. Einbruchsschäden am sog. Gesamthandseigentum, d. h. das Eigentum, dass von allen Mietern genutzt wird. Die Garage stellt versicherungsrechtlich "Sondereigentum" dar, welches bei einer "Einzelgarage" im Mietbesitz" des Mieters ist und folglich, muss die Gebäudeversicherung nicht regulieren, wenn nicht ein besondere Vereinbarung besteht, die "Sondereigentum" mit abdeckt, was allerdings wohl so gut wie nie vorkommt. Bei einem Einfahrtstor zu einer Sammelgarage, sähe es wieder anders aus. Allerdings teilte man mir mit, dass die Regulierungsabteilungen nicht immer fachlich stark besetzt sind und ggf. trotzdem eine Regulierung erfolgt. Also mit dem Vermieter reden, der soll es auf jeden Fall der Gebäudeversicherung melden und abwarten, ob reguliert wird oder nicht.