Rechtliches: Versuchter Einbruch in die Garage, wer bezahlt das Tor?

MrTommyGrowls

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Soo vllt. kenn sich hier ja jemand juristisch aus:

Habe zur Wohnung eine Garage gemietet auf dem selben Grundstück. Da steht (noch) mein zerlegter VW Käfer drin, der verkauft werden soll. Die Wohnung ist zum 31.10.2014 gekündigt.

Nun fiel mir die Tage auf dass der Riegel der Garage um 90° verdreht steht. Die Garage lässt sich nicht mehr öffnen. Das Schloss funktioniert aber der Rigel der Garage blockert. Da es sich um eine Reihengarage handelt kommt man auch nur übers Tor rein.

Ich vermute, dass jemand versucht hat die Garage aufzubrechen um Käferteile zu klauen. Von den Nachbarn hat keiner was gesehen.

Habe dann heute die Polizei verständigt, diese haben fotos gemacht und es wird ein Bericht gemacht ("Tagebuchnummer"). Ich weiß nun aber nicht wer die Kosten für das Öffnen der Garage zahlen muss, ich oder der Vermieter. Der Wagen soll in den nächsten 3-4 Wochen an einen neuen Standort, zu einem neuen Besitzer.

Wie ist hier die Rechtslage? Ich zahle ja miete für die Garage, also muss diese auch zugänglich sein, richtig?

Danke schonmal.
 
Für die Blockade War doch Dein Vermieter nicht verantwortlich.
Man könnte ihn aber mal freundlich fragen, ob er eine Versicherung hat, die so etwas abdeckt ;-)
 
...suchst du Streit mit Deinem Vermieter, oder eine Lösung? Er kann doch nicht den ganzen Tag deine Garage beobachten und den Deppen, der da einbrechen wollte, davon abhalten. Und wenn es dann passiert, auch noch zahlen...
Es liegt nie und nimmer in seinem Verantwortungsbereich mutwillige Beschädigungen durch Dritte Dir gegenüber zu verantworten. Dann könntest Du ihn auch gleich zur Kasse bitten, wenn Du Dich aussperrst und einen Schlüsseldienst holst.
 
Den Schaden zahlt keine Versicherung.
Die kommen erst in Wallung wenn wirklich etwas entwendet wurde,
und dann ist auch die Torreparatur gedeckt . . .
 
Vielleicht kannst du dich mit deinem Vermieter einigen?
Wie lange wurde das Tor nicht mehr geöffnet?
Vielleicht kann man das Schloss demontieren und kommt an den Riegel ran - ich kenn mich halt null mit so nem Mist aus.

Haste deinen Vermieter schon von der Geschichte erzählt?
 
Die Mietsache muss in einwandfreiem Zustand gehalten werden - klar das stimmt. Aber wo hört der einwandfreie Zustand auf und was ist bei "höher Gewalt/ Schaden durch Dritte"?
 
Juristisch - keine Ahnung...
Technisch: Ich mach das öfter mal....8D

Jemand, der sich damit auskennt, macht das mit dem Brecheisen in ein paar Sekunden ohne größere Beschädigung (Vielleicht ein Kratzer an der seitlichen Kante - sieht kein Mensch).
Schau einfach mal in den gelben Seiten unter "Garagentore" (nicht unter "Schlüsseldienst", die machen Dich arm). Die Anfahrt ist wohl das teuerste an der ganzen Sache.
Die Reparatur ist dann nochmal etwas anderes.

P.S. ich vermute, es handelt sich um ein Blechkipptor in einer Fertiggarage, oder?
 

Auch wenn es dir nicht gefällt Schrotty hat es schon geschrieben. Du bist als Mieter zivilrechtlich während der Mietzeit Besitzer der Mietsache und folglich verantwortlich. Eine Versicherungsrechtliche Regulierung käme nur in Betracht, wenn der Vermieter im Rahmen der Gebäudeversicherung zusätzlich Vandalismus versichert hätte, welche dann über die Nebenkosten auf die Mieter umgelegt wird. Also schau in deine letzte NK Abrechnung, ob du so eine Position findest. Ich mach Dir aber keine großen Hoffnungen, da in Mietshäusern i. d. R. nur die Mindestrisiken abgedeckt werden, da Mieter so geringe Nk wie möglich haben möchten.
 
alles klar dann versuchen wir das mal...

@bassilisk ja genau blechtor mit zenralem fallriegel der hinter einer MEtallschiene am Boden verriegelt, leider bewegt der sich trotz funktionierendem schloss nicht, tor total abgenutzt und vermutlich auch verzogen. von außen demontieren ist leider nicht, das einzige wo man ran kommt sind 2 nieten links und rechts vom drehgriff.

kannst du mir beschreiben wie du das aufmachst, gerne auch per privatnachricht, wollen ja hier keine Anleitungen zum Einbruch veröffentlichen. wenn ich das Tor halbwegs unbeschädigt auf bekomme kann ich den Riegel ja von Innen wieder gängig machen.
 

Wenn_dem_so_ist
"Eine besondere Regel greift bei Einbruchschäden an Mietshäusern: Die Gebäudeversicherung des Vermieters zahlt Einbruchsschäden an einzelnen Wohnungen dann, wenn der Mieter keine Hausratversicherung"
zahlt der VM für die Schäden an der Garage - aber nur für die. Die Garage ist Eigentum des VM - ergo auch sein Problem.

Zusatzinfo - sollte es irnkwelche Mauschelein und spritzige Ideen des VM zum Thema Garage geben:
Selbst wenn 2 getrennte MietV existieren für zB Whg und Garage so sind diese trotzdem als ein Vertrag anzusehen. So wollten sie zB einem Ex-Kollegen die Garage kündigen, weil der Besitzer des Anwesens da lieber noch n Wohnhaus draufstellen wollte - keine Chance, die Garage einzeln ohne Wohnung kündigen (achtung - hier interessant für "neue Regeln/Umlagen/etc"), zumal die Wohnung mitgekündigt werden müsste - und das gibt weder 573ff Eigenbedarf noch sonst ein § auch nur annähernd her.
 
Wenn_dem_so_ist
"Eine besondere Regel greift bei Einbruchschäden an Mietshäusern: Die Gebäudeversicherung des Vermieters zahlt Einbruchsschäden an einzelnen Wohnungen dann, wenn der Mieter keine Hausratversicherung"
zahlt der VM für die Schäden an der Garage - aber nur für die. Die Garage ist Eigentum des VM - ergo auch sein Problem.

Zusatzinfo - sollte es irnkwelche Mauschelein und spritzige Ideen des VM zum Thema Garage geben:
Selbst wenn 2 getrennte MietV existieren für zB Whg und Garage so sind diese trotzdem als ein Vertrag anzusehen. So wollten sie zB einem Ex-Kollegen die Garage kündigen, weil der Besitzer des Anwesens da lieber noch n Wohnhaus draufstellen wollte - keine Chance, die Garage einzeln ohne Wohnung kündigen (achtung - hier interessant für "neue Regeln/Umlagen/etc"), zumal die Wohnung mitgekündigt werden müsste - und das gibt weder 573ff Eigenbedarf noch sonst ein § auch nur annähernd her.

Es liegt aber kein Einbruch vor, das ist das Problem!
 
Ich seh den Sinn darin nicht so ganz, das ganze hier totzureden.
Als erstes sollte man den Vermieter informieren, der wird seine ganz eigene Meinung dazu haben, und eventuell ist danach das Problem bereits erledigt.

Oder versuchst Du hier erst einmal eine Diskussionsgrundlage für dich zu schaffen, damit du dem Vermieter im persönlichen Gespräch überlegen bist?
Was genau in der Gebäudeversicherung abgedeckt ist, kann dir aber nur der Vermieter sagen.
 
Es liegt aber kein Einbruch vor, das ist das Problem!
Was ändert das? Die Garage samt Tor und Schliessmechanismus ist Eigentum des VM. Es kann IMHO dem Mieter herzlichst 2erlei sein
Beispiel: Demo ...wenn der Mieter im 2ten Stock n Stein ins Fenster kriegt... Die Scheibe ist VM-Problem ...die teuere Vase auf dem Fensterbrett dahint Problem des Mieters.
 

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